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Sind Überstunden wirklich steuerfrei? Mehr Netto vom Brutto?

Die Frage, ob Überstunden steuerfrei sind, kommt zuverlässig auf, wenn das Projekt mal wieder länger dauert. Die kurze Antwort ist meist ernüchternd, aber es gibt wichtige Ausnahmen und eine politische Debatte, die du kennen solltest, um deine Lohnabrechnung richtig zu lesen.


Die schnelle Antwort: Sind Überstunden pauschal steuerfrei?

Nein, in den allermeisten Fällen sind Überstunden nicht steuerfrei. Sowohl der Grundlohn für die zusätzlich geleistete Stunde als auch ein möglicher Überstundenzuschlag (zum Beispiel 25 %) gelten als normaler, voll steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn.

Das ist auch der Grund, warum sich Mehrarbeit auf dem Konto oft weniger bemerkbar macht, als man es sich erhofft. Durch die Steuerprogression kann ein höherer Bruttolohn zu einem überproportional höheren Steuerabzug führen. Das Netto-Plus fühlt sich dann manchmal enttäuschend klein an.

Die Ausnahme: Wann sind Zuschläge für Überstunden steuerfrei?

Jetzt kommt der Punkt, der oft für Verwirrung sorgt. Es gibt eine klar definierte Ausnahme, die aber nichts mit „normalen“ Überstunden zu tun hat. Steuerfrei sind ausschließlich die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (sogenannte SFN-Zuschläge). Das regelt Paragraph 3b des Einkommensteuergesetzes.[1]

Hier gelten allerdings genaue Grenzen. Steuerfrei bleiben die Zuschläge nur bis zu einer bestimmten Höhe:

  • Für Nachtarbeit (20 Uhr bis 6 Uhr) sind es 25 % des Grundlohns.
  • Für Sonntagsarbeit (0 Uhr bis 24 Uhr) sind es 50 % des Grundlohns.
  • Für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr sind es 125 % des Grundlohns.
  • Für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai sind es sogar 150 % des Grundlohns.

Wichtig ist dabei: Diese Regelung gilt nur für die Zuschläge, nicht für den Grundlohn selbst. Außerdem wird der Stundenlohn, auf den sich die Prozente beziehen, bei 50 € gedeckelt. Wer mehr verdient, bekommt die Zuschläge nur auf Basis dieser 50 € steuerfrei.

Was ist mit dem Plan, Überstundenzuschläge ab 2026 steuerfrei zu machen?

Vielleicht hast du von der Idee gehört, dass reguläre Überstundenzuschläge künftig auch steuerfrei werden sollen. Tatsächlich gibt es einen Entwurf für ein „Arbeitsmarktstärkungsgesetz“, der genau das vorsieht. Demnach sollen Überstundenzuschläge bis zu 25 % des Grundlohns von der Lohnsteuer befreit werden.[3]

Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Bisher handelt es sich um einen Plan, noch nicht um ein beschlossenes Gesetz. In meinen Berufsjahren habe ich schon viele solcher Pläne kommen und gehen sehen. Entscheidend ist, was am Ende tatsächlich im Gesetzblatt steht.

Zudem gibt es Kritik an dem Vorhaben. Laut einer Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) würden nur sehr wenige Beschäftigte profitieren, da viele ihre Überstunden über Freizeit ausgleichen.[3] Ein weiterer Knackpunkt: Die Befreiung würde sich voraussichtlich nur auf die Lohnsteuer beziehen. Die Beiträge zur Sozialversicherung wären wohl weiterhin fällig, was den Netto-Effekt schmälert.[2]

Wie erkenne ich steuerfreie Zuschläge auf meiner Lohnabrechnung?

Ein Blick auf die monatliche Abrechnung schafft Klarheit. Steuerfreie Lohnbestandteile müssen gesondert ausgewiesen werden. Du findest dort in der Regel eine Zeile wie „SFN-Zuschläge st-frei“ oder eine ähnliche Formulierung.

Normale, bezahlte Überstunden hingegen tauchen meist nicht als eigener Posten auf, sondern erhöhen einfach das steuerpflichtige Bruttogehalt. Wenn du dir unsicher bist, frag am besten direkt in deiner Personal- oder Lohnbuchhaltungsabteilung nach. Die können dir deine Abrechnung genau aufschlüsseln.

Freizeit oder Auszahlung: Was ist steuerlich sinnvoller?

Wenn du die Wahl hast, solltest du kurz überlegen. Nimmst du für deine Überstunden Freizeitausgleich, ist das ein steuerneutraler Vorgang. Eine Stunde Arbeit wird zu einer Stunde Freizeit – ohne Abzüge.

Lässt du dir die Stunden auszahlen, greift der Fiskus zu. Von jeder zusätzlich verdienten Stunde kommen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben oft nur 50 bis 60 % netto auf deinem Konto an. Rein finanziell betrachtet ist das „Abbummeln“ daher oft die bessere Variante, sofern dein Arbeitgeber diese Möglichkeit anbietet und du die freie Zeit gebrauchen kannst.

Das Wichtigste zu Überstunden und Steuern

Hier ist die Kurzfassung, die du dir merken solltest:

  • Normale Überstunden und deren Zuschläge sind immer steuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • Nur Zuschläge für Arbeit an Sonn-, Feiertagen und in der Nacht (SFN) sind innerhalb fester Grenzen steuerfrei.
  • Die geplante Steuerfreiheit für reguläre Überstundenzuschläge ist bisher nur ein politischer Vorschlag, kein geltendes Recht.
  • Freizeitausgleich ist die einzige Möglichkeit, Überstunden komplett ohne steuerliche Abzüge zu nutzen.

Letztlich bleibt es eine persönliche Entscheidung. Manchmal ist das zusätzliche Geld einfach notwendig. Aber zu wissen, wie die Regeln sind, schützt vor falschen Erwartungen beim Blick auf den Gehaltszettel.

Quellen

  1. Einkommensteuergesetz (EStG), § 3b (Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 03.03.2026)
  2. Steuerfreie SFN-Zuschläge (Deutsche Rentenversicherung, abgerufen am 03.03.2026)
  3. Überstundenzuschläge sollen steuerfrei werden (BARMER, abgerufen am 03.03.2026)

FAQs zum Thema Sind Überstunden steuerfrei

Was ist der Unterschied zwischen Mehrarbeit und Überstunden bei Teilzeit und wie wird das besteuert?

Wenn du in Teilzeit arbeitest, gelten die Stunden, die du über deine vertragliche Arbeitszeit hinaus bis zur Vollzeitgrenze deines Betriebs leistest, als „Mehrarbeit“. Diese Mehrarbeit wird ganz normal wie dein übliches Gehalt versteuert und ist nicht zuschlagspflichtig. Erst die Stunden, die über die betriebsübliche Vollzeit hinausgehen, gelten als „Überstunden“, für die dann eventuell Zuschläge anfallen, die ebenfalls voll steuerpflichtig sind.

Sind die steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN) auch von Sozialabgaben befreit?

Ja, die steuerfreien SFN-Zuschläge sind grundsätzlich auch sozialversicherungsfrei. Es gibt hierbei aber eine wichtige Grenze: Diese Befreiung gilt nur, solange der zugrunde liegende Grundlohn nicht mehr als 25 € pro Stunde beträgt. Verdienst du mehr, ist der Teil des Zuschlags, der auf dem Lohnanteil über 25 € basiert, sozialversicherungspflichtig, obwohl er steuerfrei bleibt.

Meine Überstunden werden bei Kündigung ausgezahlt. Gibt es eine Möglichkeit, die hohe Steuerlast zu senken?

Ja, unter Umständen kannst du die Steuerlast bei einer einmaligen Auszahlung von Überstunden nach einer Kündigung mildern. Solche Zahlungen gelten als „außerordentliche Einkünfte“ und können mit der sogenannten Fünftelregelung besteuert werden. Dabei wird die Steuer so berechnet, als würdest du die Summe verteilt auf fünf Jahre erhalten. Dies senkt die Wirkung der Steuerprogression und kann dir eine spürbare Ersparnis bringen. Sprich am besten deine Personalabteilung oder deinen Steuerberater darauf an.

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