Ein Husten, der nicht aufhören will, oder eine fiebrige Erkältung – ausgerechnet in der Probezeit. Für viele Arbeitnehmer ist das ein Albtraum. Doch keine Panik! Auch wenn du krank in der Probezeit bist, hast du Rechte. Dieser Ratgeber klärt auf, was du wissen musst und wie du dich am besten verhältst.
INHALT
Rechtliche Grundlagen: Was gilt bei Krankheit in der Probezeit?
Die Probezeit ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine wichtige Phase des gegenseitigen Kennenlernens. Doch was passiert, wenn du in dieser Zeit krank wirst? Zunächst einmal gilt: Auch in der Probezeit hast du als Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser Anspruch besteht allerdings erst nach vierwöchiger ununterbrochener Beschäftigungsdauer beim selben Arbeitgeber.
Bist du bereits in den ersten vier Wochen krank, greift in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Sie zahlt dir Krankengeld, sofern du gesetzlich versichert bist. Wichtig zu wissen: Die Höhe des Krankengeldes ist geringer als dein reguläres Gehalt. Private Krankenversicherungen haben oft andere Regelungen, hier solltest du dich im Vorfeld informieren.
Ein häufiges Missverständnis ist, dass Arbeitgeber in der Probezeit grundsätzlich wegen Krankheit kündigen dürfen. Das stimmt so nicht. Zwar ist in der Probezeit eine Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich, aber eine Kündigung ausschließlich aufgrund von Krankheit ist auch hier nicht zulässig. Dennoch ist Vorsicht geboten: Häufige oder lange Fehlzeiten können durchaus ein Kündigungsgrund sein, wenn sie die betrieblichen Abläufe erheblich stören.
So verhältst du dich richtig, wenn du in der Probezeit krank wirst
Wenn du in der Probezeit krank bist, ist offene und ehrliche Kommunikation entscheidend. Informiere deinen Arbeitgeber umgehend über deine Erkrankung und die voraussichtliche Dauer. Das zeigt Verantwortungsbewusstsein und hilft dem Unternehmen, sich auf deine Abwesenheit einzustellen.
Hier einige wichtige Schritte, die du beachten solltest:
- Melde dich so früh wie möglich krank – idealerweise vor Arbeitsbeginn
- Reiche die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig ein – in der Regel spätestens am dritten Krankheitstag
- Halte deinen Arbeitgeber über den Verlauf deiner Erkrankung auf dem Laufenden
- Kehre nicht zu früh an den Arbeitsplatz zurück – auskurieren ist wichtig
- Bei längerer Krankheit: Bleib in Kontakt und zeige Interesse an der Arbeit
Proaktives Verhalten kann dir helfen, Vertrauen aufzubauen. Wenn möglich, biete an, kleinere Aufgaben von zu Hause zu erledigen oder wichtige Informationen an Kollegen weiterzugeben. Das signalisiert deinem Arbeitgeber, dass du engagiert bist und deine Erkrankung ernst nimmst.
Häufigkeit und Dauer: Wann wird es kritisch, wenn man in der Probezeit krank wird?
Eine häufig gestellte Frage ist, wie oft man in der Probezeit krank sein darf. Es gibt keine feste Regel dafür, wie viele Krankheitstage in der Probezeit „erlaubt“ sind. Allerdings können häufige Kurzerkrankungen oder eine längere Arbeitsunfähigkeit durchaus Anlass zur Sorge geben – sowohl für dich als auch für deinen Arbeitgeber.
Als Faustregel gilt: Wenn deine Fehlzeiten mehr als 10% der Probezeit ausmachen, könnte dies kritisch werden. Bei einer sechsmonatigen Probezeit wären das etwa 13 Arbeitstage. Aber Achtung: Dies ist keine gesetzliche Vorgabe, sondern lediglich ein Richtwert.
Einige Szenarien und ihre möglichen Auswirkungen:
- 2-mal krank in der Probezeit: In der Regel kein Problem, sofern die Fehlzeiten kurz sind
- 3-mal krank in der Probezeit: Kann bedenklich sein, besonders wenn es sich um längere Zeiträume handelt
- Zu oft krank in der Probezeit: Könnte zu Zweifeln an deiner Zuverlässigkeit führen
- Psychisch krank in der Probezeit: Besonders sensibel – offene Kommunikation und ggf. professionelle Unterstützung sind wichtig
Beachte: Jeder Fall ist individuell. Ein verständnisvoller Arbeitgeber wird die Gesamtsituation betrachten und nicht nur auf die Anzahl der Krankheitstage schauen.
Besondere Situationen: Vom öffentlichen Dienst bis zur Schwangerschaft
In manchen Fällen gelten besondere Regelungen, wenn du krank in der Probezeit bist. Im öffentlichen Dienst beispielsweise sind die Bedingungen oft etwas anders als in der Privatwirtschaft. Hier gibt es häufig längere Kündigungsfristen und teilweise auch einen besseren Schutz bei Krankheit.
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen einen besonderen Schutz. Selbst wenn sie in der Probezeit krank werden, darf ihnen nicht aufgrund der Schwangerschaft oder damit zusammenhängender Erkrankungen gekündigt werden. Das Mutterschutzgesetz greift hier unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Langzeiterkrankungen und chronische Leiden
Bei längeren oder chronischen Erkrankungen ist die Situation besonders heikel. Hier ist es ratsam, offen mit dem Arbeitgeber zu sprechen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Vielleicht gibt es Möglichkeiten wie Teilzeitarbeit oder Home-Office, die dir die Arbeit erleichtern können.
In solchen Fällen kann auch das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) eine Rolle spielen. Obwohl es erst nach sechswöchiger Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres greift, kann es sinnvoll sein, schon in der Probezeit darüber zu sprechen, wie eine Rückkehr an den Arbeitsplatz gestaltet werden kann.
Strategien für den Wiedereinstieg nach der Krankheit
Der Wiedereinstieg nach einer Krankheit in der Probezeit will gut geplant sein. Es ist wichtig, dass du dich vollständig auskuriert hast, bevor du zur Arbeit zurückkehrst. Gleichzeitig möchtest du deinem Arbeitgeber zeigen, dass du motiviert und leistungsfähig bist.
Hier einige Tipps für einen gelungenen Wiedereinstieg:
- Bereite dich mental vor: Gehe die anstehenden Aufgaben in Gedanken durch
- Informiere dich über Entwicklungen während deiner Abwesenheit
- Plane deinen ersten Tag nicht zu voll
- Sprich mit deinem Vorgesetzten über Prioritäten und Erwartungen
- Sei offen für Fragen zu deiner Gesundheit, ohne zu viele Details preiszugeben
Ein guter Wiedereinstieg kann frühere Bedenken ausräumen. Zeige, dass du engagiert und zuverlässig bist. Wenn du merkst, dass du noch nicht voll belastbar bist, sprich mit deinem Arzt über die Möglichkeit einer stufenweisen Wiedereingliederung.
Rechtliche Schritte: Was tun bei ungerechtfertigter Kündigung?
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es vorkommen, dass dir gekündigt wird, während du krank in der Probezeit bist. Nicht jede Kündigung ist in dieser Situation gerechtfertigt. Wenn du den Verdacht hast, dass die Kündigung ausschließlich aufgrund deiner Krankheit erfolgt ist, kannst du rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
Der erste Weg führt meist zum Arbeitsgericht. Hier kannst du innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einreichen. Dabei ist es wichtig, dass du Indizien vorlegst, die darauf hindeuten, dass die Kündigung allein wegen der Krankheit erfolgt ist.
Wichtig zu wissen: Eine Kündigungsschutzklage hat in der Probezeit oft weniger Aussicht auf Erfolg als nach Ablauf der Probezeit. Dennoch kann es sich lohnen, rechtlichen Rat einzuholen, besonders wenn du das Gefühl hast, unfair behandelt worden zu sein.
Vorsorge und Gesundheitsmanagement: Krank werden in der Probezeit vorbeugen
Die beste Strategie ist natürlich, gar nicht erst krank zu werden. Auch wenn sich Krankheiten nicht immer vermeiden lassen, kannst du einiges tun, um dein Immunsystem zu stärken und gesund durch die Probezeit zu kommen.
Hier einige Tipps für ein effektives Gesundheitsmanagement:
- Achte auf eine ausgewogene Ernährung und ausreichend Schlaf
- Integriere regelmäßige Bewegung in deinen Alltag
- Lerne Stressmanagement-Techniken wie Meditation oder Progressive Muskelentspannung
- Nutze Präventionsangebote deiner Krankenkasse
- Achte auf eine gute Work-Life-Balance, besonders in der anstrengenden Anfangszeit
Ein gesunder Lebensstil kann nicht nur Krankheiten vorbeugen, sondern steigert auch deine Leistungsfähigkeit und Konzentration am Arbeitsplatz. Das kommt dir in der Probezeit zusätzlich zugute.
Beachte: Auch wenn du alles richtig machst, kann es trotzdem passieren, dass du krank wirst. Gib dir in diesem Fall nicht die Schuld, sondern konzentriere dich darauf, schnell wieder gesund zu werden.
Mit der richtigen Einstellung durch die Probezeit
Krank in der Probezeit zu sein, ist keine ideale Situation, aber auch kein Weltuntergang. Mit dem richtigen Verhalten, offener Kommunikation und einem verantwortungsvollen Umgang mit deiner Gesundheit kannst du diese Herausforderung meistern.
Behalte immer im Hinterkopf: Die Probezeit dient nicht nur dem Arbeitgeber zur Beurteilung deiner Leistung, sondern auch dir zur Einschätzung, ob der Job und das Unternehmen zu dir passen. Ein Arbeitgeber, der kein Verständnis für gelegentliche Krankheiten zeigt, ist vielleicht ohnehin nicht der richtige für dich.
Bleib professionell, sei ehrlich und zeige Engagement – dann wirst du auch diese Phase deines Berufslebens erfolgreich meistern. Und denk daran: Gesundheit geht immer vor. Eine kurze Auszeit zum Auskurieren ist besser als eine Verschleppung der Krankheit, die zu längeren Ausfällen führen könnte.
FAQs zum Thema Krank in der Probezeit
Was passiert mit meinem Urlaubsanspruch, wenn ich in der Probezeit krank bin?
Dein Urlaubsanspruch bleibt auch bei Krankheit in der Probezeit bestehen. Die Krankheitstage werden nicht von deinem Urlaubskonto abgezogen. Allerdings kann sich bei längerer Krankheit dein Urlaubsanspruch anteilig verringern. Falls du bereits Urlaub geplant hattest und krank wirst, kannst du diesen nachholen. Es ist wichtig, dass du deinen Arbeitgeber umgehend über deine Erkrankung während des Urlaubs informierst. So stellst du sicher, dass deine Urlaubstage nicht verfallen.
Kann ich während der Krankschreibung in der Probezeit gekündigt werden?
Grundsätzlich ist eine Kündigung während der Krankschreibung in der Probezeit möglich, da in dieser Zeit ein besonderes Kündigungsrecht gilt. Allerdings darf die Kündigung nicht ausschließlich aufgrund der Krankheit erfolgen. Der Arbeitgeber muss andere Gründe haben, wie etwa mangelnde Leistung oder Eignung für die Stelle. Es ist wichtig zu wissen, dass du auch in der Probezeit Kündigungsschutz genießt, wenn du schwanger bist oder eine Schwerbehinderung hast. In solchen Fällen gelten besondere Schutzbestimmungen, die eine Kündigung erschweren oder sogar verhindern können.
Wie kann ich meine Chancen auf eine Festanstellung verbessern – vor allem dann, wenn ich in der Probezeit krank war?
Um deine Chancen auf eine Festanstellung trotz Krankheit zu verbessern, ist proaktive Kommunikation entscheidend. Halte deinen Arbeitgeber stets über den Verlauf deiner Genesung auf dem Laufenden. Biete an, kleinere Aufgaben von zu Hause zu erledigen, wenn es dein Gesundheitszustand zulässt. Zeige nach deiner Rückkehr besonderes Engagement und Motivation, um verpasste Zeit aufzuholen. Es kann auch hilfreich sein, Vorschläge zu machen, wie du eventuelle Rückstände aufarbeiten kannst. Stelle sicher, dass du dich vollständig auskurierst, bevor du zur Arbeit zurückkehrst, um Rückfälle zu vermeiden.