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Mehrere Minijobs gleichzeitig: Was erlaubt ist und was nicht

Die Frage, ob man mehrere Minijobs haben darf, ist schnell beantwortet: Ja, das ist grundsätzlich erlaubt. Komplizierter wird es bei der Frage, ob sich das lohnt, denn ab einer bestimmten Grenze werden Sozialabgaben fällig und das vermeintlich steuerfreie Zubrot schmilzt. Hier ist, worauf du achten musst.


Die Idee: Mit zwei Minijobs das Einkommen aufstocken

Die Kosten steigen und die Idee, sich mit einem oder gleich mehreren kleinen Jobs etwas dazuzuverdienen, liegt nahe. Hier mal am Wochenende im Café aushelfen, dort zweimal die Woche im Lager Pakete sortieren. Klingt nach einer guten Möglichkeit, das Konto aufzubessern.

Doch genau hier sitzt der häufigste Denkfehler: Zwei Minijobs sind nicht einfach doppelt so gut wie einer. Das System hat eine eingebaute Bremse, die dafür sorgt, dass die Abgabenfreiheit an eine klare Obergrenze gekoppelt ist. Und diese Grenze gilt für die Summe deiner Jobs.

Ja, du darfst mehrere Minijobs haben – aber die Einnahmen werden addiert

Die wichtigste Regel zuerst: Wenn du ausschließlich geringfügige Beschäftigungen ausübst, also keinen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hast, werden die Einkünfte aus allen Minijobs zusammengerechnet. Solange du mit allen Jobs zusammen unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibst, ändert sich nichts.

Für das Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 603 Euro pro Monat. Verdienst du also in einem Job 300 Euro und im anderen 250 Euro, bist du mit 550 Euro im grünen Bereich. Alles bleibt für dich abgabenfrei (bis auf den geringen Rentenversicherungsbeitrag, von dem du dich aber befreien lassen kannst).

Interessant wird es, sobald die Summe die 603 Euro überschreitet. Dann passiert etwas Unerwartetes: Nicht nur der überschreitende Betrag wird abgabepflichtig, sondern deine gesamten Einkünfte aus allen Minijobs werden sozialversicherungspflichtig. Aus deinen Minijobs wird quasi ein Midijob.

Wie funktioniert diese Zusammenrechnung von mehreren Minijobs genau?

Das Prinzip ist simpel, die Auswirkung aber erheblich. Schauen wir uns zwei Beispiele an, die den Unterschied deutlich machen:

Fall 1: Unter der Grenze Fall 2: Über der Grenze
Job A 350 € / Monat 400 € / Monat
Job B 250 € / Monat 300 € / Monat
Gesamtverdienst 600 € 700 €
Konsequenz Beide Jobs bleiben geringfügig, es fallen (fast) keine Abgaben an. Die Grenze ist überschritten. Beide Jobs werden voll sozialversicherungspflichtig.

Diese Regelung soll verhindern, dass reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in viele kleine, abgabenfreie Jobs aufgeteilt werden. Das bestätigen auch die offiziellen Geringfügigkeits-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands.[1]

Was passiert, wenn ich schon einen Hauptjob habe?

Das ist der zweite wichtige Fall, den du kennen musst. Hast du bereits eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, gelten andere Regeln für zusätzliche Minijobs.

Hier gilt: Du darfst einen Minijob neben deinem Hauptjob ausüben, der für dich steuer- und abgabenfrei bleibt (bis zur 603-Euro-Grenze). Dieser eine Job wird nicht mit deinem Gehalt aus dem Hauptjob zusammengerechnet.

Jeder weitere Minijob, also der zweite, dritte und so weiter, wird jedoch anders behandelt. Das Einkommen aus diesen zusätzlichen Minijobs wird direkt zu deinem Hauptgehalt addiert. Dadurch unterliegt es der vollen Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen. Mein Neffe dachte vor ein paar Jahren, er könnte zu seinem Vollzeitjob einfach zwei kleine Jobs im Lager annehmen. Die Überraschung kam mit der ersten Lohnabrechnung, als vom zweiten Nebenjob deutlich weniger übrig blieb als erwartet.

Gibt es Ausnahmen von der Zusammenrechnungs-Regel?

Ja, eine wichtige Ausnahme gibt es: die kurzfristige Beschäftigung. Ein Minijob und eine kurzfristige Beschäftigung können nebeneinander ausgeübt werden, ohne dass ihre Entgelte zusammengerechnet werden. Das ist relevant, wenn du zum Beispiel dauerhaft einen 603-Euro-Minijob hast und zusätzlich für ein paar Wochen im Sommer auf einem Festival aushilfst.

Laut Informationen der IHK Region Stuttgart ist die Voraussetzung dafür, dass die Jobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern ausgeübt werden.[4] Eine kurzfristige Beschäftigung ist von vornherein auf eine bestimmte Zeit im Kalenderjahr begrenzt und dient nicht dem regelmäßigen Verdienst.

Muss ich meine Arbeitgeber über weitere Minijobs informieren?

Unbedingt. Du hast sogar eine gesetzliche Informationspflicht gegenüber jedem deiner Arbeitgeber. Diese müssen wissen, ob du weitere Beschäftigungen hast, um deine Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnen und abführen zu können. Meistens wird das schon im Einstellungsfragebogen abgefragt.

Sei hier ehrlich. Stellt sich später heraus, dass du falsche Angaben gemacht hast und Sozialversicherungsbeiträge nachgezahlt werden müssen, kann das zu unangenehmen Forderungen führen.

Fazit: Wann lohnen sich mehrere Minijobs wirklich?

Mehrere Minijobs zu haben, ist dann unproblematisch, wenn dein Gesamtverdienst unter der Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro (Stand 2026) bleibt. Überschreitest du diese Grenze, kippt das System und aus den steuerfreien Jobs wird eine voll abgabepflichtige Beschäftigung.

Wenn du bereits einen Hauptjob hast, bleibt nur der erste Minijob privilegiert. Jeder weitere wird voll besteuert. Bevor du also zwei oder mehr Minijobs annimmst, rechne genau nach. Oft ist es finanziell sinnvoller, stattdessen einen einzigen Job im Midijob-Bereich (bis 2.000 Euro) anzunehmen oder über eine Gehaltserhöhung im Hauptjob zu verhandeln. So vermeidest du böse Überraschungen auf dem Konto.

Quellen

  1. „Geringfügigkeits-Richtlinien“ (Fassung 5. Januar 2026) (GKV-Spitzenverband, abgerufen am 06.03.2026)
  2. „Geringfügigkeits-Richtlinien überarbeitet: Die Neuerungen“ (TK Firmenkunden, abgerufen am 06.03.2026)
  3. „Minijobs: Wie werden Mehrfachbeschäftigungen zusammengerechnet?“ (TK Firmenkunden, abgerufen am 06.03.2026)
  4. „Minijob, kurzfristige Beschäftigung, Midijob“ (IHK Region Stuttgart, abgerufen am 06.03.2026)
  5. § 8 SGB IV (Geringfügige Beschäftigung) (Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 06.03.2026)

FAQs zum Thema Darf man mehrere Minijobs haben

Was ist mit meinem Urlaubsanspruch und der Bezahlung, wenn ich krank werde?

Auch als Minijobber hast du die gleichen grundlegenden Arbeitnehmerrechte wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet, dir steht gesetzlicher bezahlter Erholungsurlaub zu. Ebenso hast du im Krankheitsfall einen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch deinen Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen, sofern du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegst.

Wie genau lasse ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien?

Wenn du keine eigenen Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen möchtest, musst du dies deinem Arbeitgeber schriftlich mitteilen. Dafür gibt es in der Regel ein einfaches Formular, das du ausfüllst und unterschreibst. Wichtig ist jedoch: Diese Befreiung gilt dann für alle deine Minijobs und kann für die gesamte Dauer der Beschäftigungen nicht mehr widerrufen werden.

In welcher Steuerklasse wird mein zweiter Nebenjob neben einem Hauptjob abgerechnet?

Wenn du neben deinem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob einen zweiten oder weiteren Minijob annimmst, wird dieser in der Regel über die Lohnsteuerklasse VI abgerechnet. Diese Steuerklasse hat keine Freibeträge, weshalb hier vom ersten Euro an Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag anfallen. Dein erster Minijob bleibt davon unberührt und pauschal versteuert, solange er der einzige ist.

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