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Ist langsam Fahren erlaubt? Wann du trödeln darfst und wann nicht

Die Frage, ob langsam Fahren erlaubt ist, hat schon für hitzige Debatten hinterm Lenkrad gesorgt. Die Antwort ist ein klares Jein: Manchmal ist es absolut notwendig, manchmal eine vermeidbare Behinderung, die sogar ein Bußgeld nach sich ziehen kann.


Ja, aber: Wann langsam fahren erlaubt ist (und wann nicht)

Gleich vorweg: Es gibt im deutschen Verkehrsrecht keine generelle Vorschrift, die dir verbietet, langsam zu fahren. Die entscheidende Regel findet sich in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und ist recht einfach formuliert. Dort heißt es, dass die Geschwindigkeit den Verhältnissen angepasst sein muss. Und, noch wichtiger: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“[1]

Das ist der Kern der Sache. Es geht also nicht um die absolute Zahl auf dem Tacho, sondern um den Kontext. Wenn du ohne guten Grund zur rollenden Schikane für die Kolonne hinter dir wirst, dann ist langsam fahren tatsächlich nicht erlaubt.

Was ist ein „triftiger Grund“ fürs Langsamfahren?

Die StVO lässt bewusst Spielraum, denn ein „triftiger Grund“ kann viele Ursachen haben. Niemand erwartet von dir, bei schlechten Bedingungen am Tempolimit zu kratzen. In diesen Situationen ist langsam fahren nicht nur erlaubt, sondern sogar geboten:

  • Du fährst bei starkem Regen, Nebel, Glätte oder Schneefall. Deine Geschwindigkeit muss immer den Sicht- und Wetterverhältnissen angepasst sein, das ist sogar deine Pflicht.
  • Du bist in einer unbekannten Gegend unterwegs und suchst eine bestimmte Hausnummer oder einen Parkplatz. Das kurze, umsichtige Suchen ist ein legitimer Grund.
  • Dein Fahrzeug hat eine schwere oder ungewöhnliche Ladung, die eine besonders vorsichtige Fahrweise erfordert. Ich denke da an den vollen Anhänger mit Grünschnitt für den Wertstoffhof.
  • Du bist Fahranfänger oder fährst ein fremdes Auto und fühlst dich bei höherem Tempo noch unsicher. Sicherheit geht hier klar vor.
  • Ein technischer Defekt zwingt dich dazu, langsam die nächste Werkstatt oder einen sicheren Haltepunkt anzusteuern.

Welche Mindestgeschwindigkeit gilt auf der Autobahn?

Einer der hartnäckigsten Irrtümer im Straßenverkehr ist die angebliche Mindestgeschwindigkeit auf der Autobahn von 60 km/h. Das stimmt so nicht. Die Regelung in § 18 der StVO besagt etwas anderes: Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Fahrzeugen befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.[3]

Der ADAC stellt klar, dass es hierbei um die Zulassung des Fahrzeugs geht, nicht um eine Fahrvorschrift.[5] Dein Auto muss also theoretisch schneller als 60 km/h fahren können, um überhaupt auf die Autobahn zu dürfen. Ob du das dann auch fährst, ist eine andere Frage. Bei einem Stau, schlechter Sicht oder einem technischen Problem darfst du selbstverständlich auch auf der Autobahn langsamer als 60 km/h unterwegs sein.

Auf dem Beschleunigungsstreifen gilt diese Logik allerdings nicht. Hier solltest du zügig beschleunigen, um dich sicher in den fließenden Verkehr einordnen zu können – zu zögerliches Einfahren ist hier eine echte Gefahr.

Wann gibt es ein Schild für eine Mindestgeschwindigkeit?

Es gibt eine Ausnahme, bei der eine konkrete Mindestgeschwindigkeit gilt: das Verkehrszeichen 275. Das ist das runde, blaue Schild mit einer weißen Zahl in der Mitte. Es schreibt eine verbindliche Mindestgeschwindigkeit vor.

Laut StVO darfst du eine so beschilderte Strecke nicht langsamer als mit der angegebenen Geschwindigkeit befahren, es sei denn, die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- oder Wetterverhältnisse zwingen dich dazu.[2] Solche Schilder findest du oft an Steigungen auf Autobahnen oder in Tunneln, um den Verkehrsfluss sicherzustellen.

Was passiert, wenn ich grundlos zu langsam fahre?

Wenn du ohne triftigen Grund den Verkehr aufhältst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt auf der Autobahn genauso wie auf der Landstraße oder einer Bundesstraße. Wer erwischt wird, muss laut dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen.[4]

Viel entscheidender als die geringe Strafe ist aber der Sicherheitsaspekt. Grundloses Trödeln provoziert genervte Fahrer hinter dir zu riskanten Überholmanövern. Vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren bedeutet eben auch, den Verkehr nicht unnötig auszubremsen, wenn die Lage es sicher zulässt.

Quellen

  1. § 3 StVO – Geschwindigkeit (Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), abgerufen am 19.03.2026)
  2. Anlage 2 StVO – Zeichen 275, vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit (Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), Anlage 2, abgerufen am 19.03.2026)
  3. § 18 StVO – Autobahnen und Kraftfahrstraßen (Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), abgerufen am 19.03.2026)
  4. Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), abgerufen am 19.03.2026)
  5. Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen (ADAC, abgerufen am 19.03.2026)

FAQs zum Thema Ist langsam Fahren erlaubt

Darf ich einen langsamen Fahrer auf der Autobahn mit der Lichthupe auffordern, schneller zu fahren?

Ja, das ist unter bestimmten Umständen erlaubt. Außerhalb geschlossener Ortschaften darfst du kurze Licht- oder Schallsignale geben, um deine Überholabsicht anzukündigen. Wichtig ist aber, dass du dies nur kurz und ohne Drängeln tust. Dauerhaftes Blinken oder zu dichtes Auffahren gilt als Nötigung und ist strafbar. Deine Absicht muss das sichere Überholen sein, nicht das Herumkommandieren.

Was ist mit Fahrzeugen wie Traktoren oder Oldtimern, die bauartbedingt nicht schnell fahren können?

Für diese Fahrzeuge ist ihre niedrige, bauartbedingte Geschwindigkeit der „triftige Grund“. Ein Traktor, der mit 25 km/h auf einer Landstraße fährt, behindert den Verkehr also nicht im Sinne der StVO, da er nicht schneller fahren kann. Solche Fahrzeuge dürfen aber ohnehin nicht auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen, wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht über 60 km/h liegt.

Zählt das Schauen bei einem Unfall (Gaffen) als triftiger Grund für langsames Fahren?

Nein, auf keinen Fall. Neugier ist kein triftiger Grund. Das absichtliche Langsamfahren oder sogar Anhalten, um einen Unfall zu beobachten, ist verboten, stellt eine erhebliche Verkehrsbehinderung dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Es gefährdet zudem dich, andere Verkehrsteilnehmer und die Einsatzkräfte.

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