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Arbeitslosenversicherung für Selbstständige – sinnvoll oder nicht?

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Die Freiheit als Selbstständiger ist genial, keine Frage. Aber was, wenn ein großes Projekt wegbricht? Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige kann ein smartes Sicherheitsnetz sein, das dir den Rücken freihält, ohne dich auszubremsen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Freiheit in der Selbstständigkeit kann Unsicherheit bringen, insbesondere wenn ein großes Projekt wegbricht.
  • Freiwillige Arbeitslosenversicherung bietet ein Sicherheitsnetz für Selbstständige gegen Einkommensausfälle.
  • Berechtigung setzt Vorversicherungszeiten und fristgerechten Antrag innerhalb von drei Monaten voraus.
  • Beitragskosten sind einkommensunabhängig und zunächst ermäßigt, abhängig von der Bezugsgröße der Sozialversicherung.
  • Leistungen basieren auf fiktivem Einkommen, abhängig von der Qualifikationsgruppe, nicht von tatsächlichen Einnahmen.
  • Bewusste Entscheidung und Langzeitverpflichtung nötig, um von Vorteilen der Versicherung sinnvoll zu profitieren.

Das Freiheits-Paradox: Warum ein Fallschirm im Rucksack nicht schadet

Neulich saß ich in meinem Garten und hab den Kaninchen beim Grasen zugeschaut. Diese totale Unbekümmertheit, herrlich. Ein bisschen so fühlt sich die Selbstständigkeit an den guten Tagen an. Du bist dein eigener Chef, teilst dir deine Zeit selbst ein, arbeitest an Projekten, die dich wirklich interessieren. Keiner, der dir über die Schulter schaut, keine festen Bürozeiten. Genau deshalb habe ich mich vor Jahren für diesen Weg entschieden.

Aber dann gibt es diese anderen Momente. Ein Anruf, eine Mail, und ein sicher geglaubtes Anschlussprojekt platzt. Plötzlich ist da dieses leise Rauschen im Hinterkopf, diese „Was wäre wenn“-Frage. Genau das ist das Paradox der Freiheit: Sie ist fantastisch, aber sie kommt ohne das eingebaute Sicherheitsnetz einer Festanstellung. Die Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist genau so ein Netz, ein technisches Backup für deine Karriere. Du zahlst einen vergleichsweise kleinen Beitrag und sicherst dir für den Fall der Fälle den Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Das ist kein Luxus, sondern eine einfache Risikobewertung, wie eine gute Firewall für deinen PC.

Es geht nicht darum, vom Scheitern auszugehen. Ganz im Gegenteil. Es geht darum, sich den Kopf für das Wesentliche freizumachen, für kreative Arbeit, für die Akquise neuer Kunden. Wenn du weißt, dass du im Notfall nicht bei null anfängst, sondern eine solide finanzielle Basis für eine Übergangszeit hast, gehst du ganz anders in Verhandlungen und bist mutiger bei deinen unternehmerischen Entscheidungen. Stell es dir wie eine Powerbank für dein Business vor. 99 % der Zeit brauchst du sie nicht, aber wenn der Akku plötzlich leer ist, bist du verdammt froh, sie dabeizuhaben. Für mich ist diese Absicherung ein integraler Bestandteil meines Setups, so selbstverständlich wie mein Cloud-Backup für wichtige Daten. Es läuft im Hintergrund, kostet nicht die Welt und gibt mir die Sicherheit, mich voll auf meine Arbeit konzentrieren zu können.

Bin ich überhaupt berechtigt? Der erste Check für deine Selbstständigkeit

Erfüllst du überhaupt die Grundvoraussetzungen? Die Tür zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige steht nicht jedem offen, die Agentur für Arbeit hat da ein paar klare Regeln aufgestellt. Der wichtigste Punkt ist die sogenannte Vorversicherungszeit. Du musst in den 30 Monaten vor der Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig gewesen sein. Das kann eine normale Anstellung gewesen sein, aber auch Zeiten, in denen du Krankengeld oder Arbeitslosengeld bezogen hast, zählen hier mit rein. Diese Regel soll sicherstellen, dass das System nicht ausgenutzt wird. Es ist quasi ein „Du warst schon mal Teil der Solidargemeinschaft“-Nachweis. Bist du direkt von der Uni in die Selbstständigkeit gestartet, ohne vorher angestellt gewesen zu sein, fällst du hier leider meistens durchs Raster.

Der zweite kritische Faktor ist die Zeit. Du musst den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme deiner selbstständigen Tätigkeit stellen. Verpasst du dieses Zeitfenster, schließt sich die Tür für immer. Das ist keine Empfehlung, sondern eine harte Deadline, die du dir am besten rot im Kalender markierst. Wer ist ein Selbstständiger im Sinne der Arbeitsagentur? Im Grunde jeder, der seine Arbeitskraft hauptsächlich einer selbstständigen Tätigkeit widmet. Das bedeutet, du musst mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten. Das ist auch die Grenze, die später darüber entscheidet, ob du als „arbeitslos“ giltst. Arbeitest du weniger, könntest du parallel sogar Arbeitslosengeld beziehen, aber das ist ein anderes Thema. Der Antrag selbst ist ein sogenanntes „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“. Du gehst also aktiv auf die Behörde zu und sagst: „Hey, ich möchte freiwillig dabei sein.“

Zahlen, Daten, Fakten: Was kostet die Absicherung und was springt dabei raus?

Okay, kommen wir zum Kern der Sache, den harten Fakten. Was kostet dich der Spaß und was bekommst du dafür im Gegenzug? Das ist die entscheidende Frage nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis. Das Schöne an der freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist ihre Einfachheit. Die Beitragshöhe ist nicht von deinem tatsächlichen Einkommen abhängig. Egal ob du 1.500 Euro oder 10.000 Euro im Monat verdienst, der Beitrag ist für alle gleich. Er berechnet sich auf Basis einer festen Größe, der sogenannten Bezugsgröße der Sozialversicherung. Für 2024 lag der monatliche Beitrag in den alten Bundesländern bei rund 94 Euro und in den neuen Bundesländern bei etwa 92 Euro. Dieser Betrag kann sich jedes Jahr leicht ändern, aber er bleibt absolut überschaubar. In den ersten zwei Jahren nach der Gründung zahlst du sogar nur die Hälfte, was den Einstieg zusätzlich erleichtert.

Und was bekommst du für dein Geld? Im Leistungsfall, also wenn du deine Selbstständigkeit aufgibst und dich arbeitslos meldest, erhältst du Arbeitslosengeld I. Die Höhe richtet sich aber nicht nach deinem früheren, oft schwankenden Einkommen als Selbstständiger. Stattdessen wird ein fiktives Arbeitsentgelt angesetzt, das von deiner Qualifikation abhängt. Die Idee dahinter ist, eine faire und unkomplizierte Berechnungsgrundlage zu schaffen. Hast du zum Beispiel einen Hochschulabschluss, wirst du so eingestuft, als hättest du in einem Angestelltenjob ein entsprechend hohes Gehalt bezogen. Daraus wird dann dein Arbeitslosengeld berechnet. Das ist ein entscheidender Vorteil, denn so weißt du von Anfang an, mit welchem Betrag du im Fall der Fälle ungefähr rechnen kannst. Es gibt keine bösen Überraschungen, weil du mal ein schlechtes Geschäftsjahr hattest.

Die Beitragsberechnung ist simple Mathematik

Lass uns mal kurz in den Maschinenraum der Beitragsberechnung schauen. Das klingt komplizierter, als es ist. Die Grundlage für alles ist die sogenannte Bezugsgröße. Das ist ein Wert, der jährlich für die Sozialversicherung festgelegt wird und sich an der durchschnittlichen Lohnentwicklung orientiert. Für 2024 beträgt diese Bezugsgröße in den alten Bundesländern 3.535 Euro pro Monat und in den neuen Bundesländern 3.465 Euro. Dein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung wird nun berechnet, als wärst du ein Angestellter, der genau dieses fiktive Gehalt verdient. Der aktuelle Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung liegt bei 2,6 Prozent. Wenn du also in Westdeutschland lebst, rechnest du: 3.535 Euro mal 2,6 Prozent. Das Ergebnis sind 91,91 Euro. In der Praxis wird das aufgerundet oder es gibt leichte Abweichungen, aber das ist die grundlegende Formel.

Für Gründer gibt es eine tolle Starthilfe: Im Jahr der Existenzgründung und im darauffolgenden Kalenderjahr zahlst du nur die Hälfte. Das sind dann nur noch rund 46 Euro im Monat. Das ist wirklich ein fairer Deal, um gerade in der Anfangsphase liquide zu bleiben, wo jeder Euro zählt. Wichtig ist nur, dass du den Antrag rechtzeitig stellst und die Agentur für Arbeit dich auch als Gründer anerkennt. Die Zahlung erfolgt dann monatlich an die zuständige Agentur für Arbeit. Am besten richtest du direkt einen Dauerauftrag ein, damit du keine Zahlung vergisst. Denn Zahlungsverzug kann zum Verlust deines Versicherungsschutzes führen, und das wäre extrem ärgerlich. Betrachte es einfach als eine weitere feste Betriebsausgabe, wie deine Haftpflichtversicherung oder die Kosten für deine Buchhaltungssoftware.

Die Höhe des Arbeitslosengeldes: Fiktive Einstufung als Basis

Die spannendste Frage ist natürlich: Wie viel Geld gibt es denn nun konkret, wenn der Ernstfall eintritt? Wie schon erwähnt, zählt hier nicht dein reales Einkommen, sondern deine berufliche Qualifikation. Die Bundesagentur für Arbeit teilt dich in eine von vier Qualifikationsgruppen ein und ordnet jeder Gruppe ein fiktives monatliches Bruttoeinkommen zu. Das ist die Basis für die Berechnung deines Arbeitslosengeldes. Von diesem fiktiven Einkommen werden dann pauschal Sozialabgaben und Lohnsteuer abgezogen, um dein Nettoeinkommen zu ermitteln. Davon erhältst du dann 60 Prozent als Arbeitslosengeld, oder 67 Prozent, wenn du mindestens ein Kind hast. Das System ist also absolut transparent und du kannst deine mögliche Leistung schon heute ausrechnen.

Hier ist eine Übersicht, die dir zeigt, welche Qualifikationsgruppe welches fiktive Einkommen bedeutet. Die genauen Euro-Beträge ändern sich jährlich, aber die Struktur bleibt gleich:

Qualifikationsgruppe Voraussetzung Fiktives Bruttoentgelt (West, ca.) Fiktives Bruttoentgelt (Ost, ca.)
Gruppe 1 (Hochschule) Abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium 5.303 Euro 5.198 Euro
Gruppe 2 (Fachschule/Meister) Abschluss einer Fachschule, Meisterprüfung oder vergleichbar 4.419 Euro 4.331 Euro
Gruppe 3 (Ausbildung) Abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf 3.535 Euro 3.465 Euro
Gruppe 4 (Ohne Ausbildung) Keine der oben genannten Qualifikationen 2.651 Euro 2.599 Euro

Nehmen wir ein Beispiel: Du bist Webdesignerin mit einem Bachelor-Abschluss und wohnst in Hamburg. Du fällst also in Gruppe 1. Dein fiktives Brutto wäre 5.303 Euro. Daraus würde sich ein monatliches Arbeitslosengeld von rund 1.800 Euro (ohne Kind) ergeben. Das ist eine solide Summe, um Miete und Lebenshaltungskosten zu decken, während du dich neu orientierst. Du musst deine Qualifikation natürlich nachweisen können, also halte deine Zeugnisse bereit.

Der Antrag für die Arbeitslosenversicherung für Selbständige: Schritt für Schritt

Der Gedanke an Anträge und Behördengänge lässt bei vielen die Nackenhaare hochstehen. Aber keine Sorge, der Antrag auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist kein Endgegner. Es ist eher wie das Einrichten eines neuen Geräts: Du musst dich einmal durchs Menü klicken, aber dann läuft es. Hier ist eine einfache Anleitung, die dich durch den Prozess führt:

  1. Das richtige Formular finden: Der erste Schritt ist, das Antragsformular zu besorgen. Das findest du online auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Suche einfach nach „Antrag auf Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“. Du kannst es direkt am PC ausfüllen oder ausdrucken.
  2. Angaben zur Person und Tätigkeit machen: Fülle das Formular sorgfältig aus. Neben deinen persönlichen Daten musst du Angaben zu deiner selbstständigen Tätigkeit machen. Wann hast du angefangen? Was genau machst du? Und ganz wichtig: Wie viele Stunden pro Woche arbeitest du? Hier musst du die 15-Stunden-Marke überschreiten.
  3. Nachweise zusammenstellen: Die Agentur für Arbeit will natürlich Belege sehen. Du brauchst in der Regel eine Kopie deiner Gewerbeanmeldung oder, bei Freiberuflern, eine Steuernummer vom Finanzamt. Außerdem musst du deine Vorversicherungszeit nachweisen. Das geht meist über alte Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen oder Bescheide über Leistungsbezug. Auch deine Qualifikation musst du belegen, also leg eine Kopie deines höchsten Abschlusszeugnisses dazu.
  4. Alles fristgerecht abschicken: Pack alle Unterlagen zusammen und schicke sie an die für deinen Wohnort zuständige Agentur für Arbeit. Achte penibel auf die Drei-Monats-Frist! Am besten schickst du den Antrag per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast, dass du die Frist eingehalten hast. Sicher ist sicher.
  5. Auf den Bescheid warten: Nach einigen Wochen erhältst du einen schriftlichen Bescheid. Darin steht, ob dein Antrag bewilligt wurde und ab wann du versichert bist. Außerdem bekommst du die Informationen zur Beitragszahlung. Richte dann sofort den Dauerauftrag ein.

Das war’s im Grunde schon. Der größte Stolperstein ist wirklich die Frist. Viele Selbstständige sind in der Gründungsphase so mit Aufträgen, Kunden und dem Aufbau ihres Business beschäftigt, dass sie dieses Thema aufschieben. Aber nach drei Monaten ist der Zug abgefahren. Also: direkt zu Beginn der Selbstständigkeit erledigen, dann hast du es aus dem Kopf und bist auf der sicheren Seite. Es ist ein kleiner administrativer Aufwand für ein großes Stück Sicherheit.

Stolpersteine und Fallstricke bei der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Jedes System hat seine Regeln und Tücken, das ist bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige nicht anders. Es ist wie bei einer Software: Wenn du die Bedienungsanleitung nicht liest, drückst du vielleicht die falschen Knöpfe. Der häufigste Fehler ist, wie schon mehrfach erwähnt, das Verpassen der dreimonatigen Antragsfrist nach Aufnahme der Selbstständigkeit. Das ist wirklich der K.o.-Schlag, denn eine spätere Antragstellung ist ausgeschlossen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Definition von „arbeitslos“. Du kannst nicht einfach sagen: „Diesen Monat laufen die Aufträge schlecht, ich melde mich mal arbeitslos.“ Um Leistungen zu beziehen, musst du deine selbstständige Tätigkeit vollständig beenden. Das bedeutet in der Regel, dein Gewerbe abzumelden oder deine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt als beendet zu melden. Du darfst dann nur noch weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten, um als verfügbar für den Arbeitsmarkt zu gelten.

Ein weiterer Aspekt ist die mögliche Sperrzeit. Wenn du deine Selbstständigkeit ohne wichtigen Grund aufgibst, kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen, in der du kein Geld bekommst. Ein wichtiger Grund wäre zum Beispiel eine nachweislich schlechte Auftragslage, die eine Weiterführung des Geschäfts unrentabel macht. Es ist also ratsam, die Gründe für deine Geschäftsaufgabe gut zu dokumentieren. Und noch ein Detail: Die Versicherung ist nicht pausierbar. Wenn du dich einmal dafür entschieden hast, musst du die Beiträge durchgehend zahlen. Ein „Ich setze mal für ein halbes Jahr aus, weil die Kasse knapp ist“ funktioniert nicht. Fehlende Beiträge führen schnell zum Ende des Versicherungsverhältnisses.

Die Kündigungsfristen: Raus aus dem Vertrag, wenn’s nicht mehr passt

Die Entscheidung für die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist eine längerfristige Bindung. Du kannst nicht nach ein paar Monaten sagen, dass du es dir anders überlegt hast. Das Gesetz sieht eine Art Mindestlaufzeit vor. Grundsätzlich kannst du das Versicherungspflichtverhältnis erst nach fünf Jahren wieder kündigen. Diese Fünf-Jahres-Frist beginnt mit dem Tag, an dem du zum ersten Mal Leistungen aus der Versicherung hättest beziehen können, also in der Regel 12 Monate nach Versicherungsbeginn. In der Praxis bedeutet das, du bist mindestens sechs Jahre gebunden. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Das ist eine wichtige Information, die du bei deiner Entscheidung berücksichtigen solltest. Es ist keine flexible Mitgliedschaft, die du monatlich kündigen kannst.

Es gibt allerdings Ausnahmen, die eine frühere Kündigung ermöglichen. Die Versicherung endet automatisch, wenn du eine sozialversicherungspflichtige Anstellung von mindestens 15 Stunden pro Woche aufnimmst. Logisch, denn dann bist du ja wieder pflichtversichert. Sie endet auch, wenn du die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreichst. Oder, und das ist der unschöne Fall, wenn du mit deinen Beitragszahlungen für mehr als drei Monate im Rückstand bist. Dann kündigt dir die Agentur für Arbeit das Versicherungsverhältnis. Das Problem dabei: Du kannst danach nie wieder einen Antrag stellen. Deshalb ist es so wichtig, die Beiträge zuverlässig zu zahlen. Die Kündigung selbst muss schriftlich bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. Ein formloses Schreiben genügt hier in der Regel.

Für wen lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung wirklich?

Die Frage, ob sich diese Versicherung rechnet, ist sehr individuell. Es ist keine One-Size-Fits-All-Lösung. Es kommt stark auf deine persönliche Situation, deine Branche und deine Risikobereitschaft an. Für manche ist sie ein absolutes Muss, für andere eher eine unnötige Ausgabe. Um dir die Entscheidung zu erleichtern, habe ich hier mal ein paar Profile skizziert, für die das System besonders interessant sein könnte:

  • Soloselbstständige mit wechselnden Projekten: Wenn du als Freelancer von Projekt zu Projekt springst, kennst du die Unsicherheit zwischen den Aufträgen. Eine Lücke von zwei oder drei Monaten kann schnell ein tiefes Loch in die Kasse reißen. Hier bietet die Versicherung eine hervorragende Überbrückungsmöglichkeit und nimmt den Druck aus der Akquise.
  • Gründer in volatilen Branchen: Du startest ein Tech-Startup oder eine Kreativagentur? Super! Aber gerade in diesen Bereichen kann der Erfolg stark schwanken. Die Versicherung gibt dir in den ersten Jahren eine wichtige mentale und finanzielle Stütze, falls die ursprüngliche Geschäftsidee nicht wie geplant zündet.
  • Sicherheitsorientierte Selbstständige: Manche Menschen brauchen einfach ein Netz. Wenn du nachts besser schläfst, weil du weißt, dass du im Notfall abgesichert bist, dann sind die rund 90 Euro im Monat extrem gut investiertes Geld in deine mentale Gesundheit und unternehmerische Gelassenheit.
  • Selbstständige mit Familie: Wenn andere Menschen von deinem Einkommen abhängig sind, trägst du eine größere Verantwortung. Ein kompletter Einkommensausfall wäre hier fatal. Die Versicherung ist ein Baustein, um die Familie abzusichern.
  • Personen, die eine Rückkehr ins Angestelltenverhältnis nicht ausschließen: Vielleicht ist die Selbstständigkeit für dich nur eine Phase. Durch die freiwillige Versicherung sammelst du weiter Anwartschaftszeiten und sicherst dir den Anspruch auf ALG I, was den Übergang zurück in eine Festanstellung erleichtert.

Mein persönliches Setup: Warum ich mich dafür entschieden habe

Ganz ehrlich: Als ich mich selbstständig gemacht habe, war die freiwillige Arbeitslosenversicherung eines der ersten Dinge auf meiner To-do-Liste. Ich arbeite als freier Tech-Autor und Berater. Meine Aufträge sind oft an den Lebenszyklus bestimmter Produkte oder Projekte gekoppelt. Wenn ein großes Projekt ausläuft, kann es schon mal ein paar Monate dauern, bis ein neues in vergleichbarem Umfang startet. Diese Lücken mit Erspartem zu füllen, ist machbar, aber es zehrt an den Nerven und am finanziellen Polster, das ich eigentlich für Investitionen oder für die Altersvorsorge zurückgelegt habe.

Für mich ist der monatliche Beitrag eine bewusste Investition in meine unternehmerische Freiheit. Ich sehe es als eine Art Flatrate für Seelenfrieden. Weil ich weiß, dass im Worst Case ein monatliches Grundeinkommen da wäre, kann ich es mir leisten, auch mal einen schlecht bezahlten oder uninteressanten Auftrag abzulehnen. Ich muss nicht aus reiner Panik jeden Job annehmen. Das hebt die Qualität meiner Arbeit und meine Zufriedenheit. Die Versicherung ist für mich kein Zeichen von Schwäche oder Pessimismus, sondern ein smartes Tool im Werkzeugkasten eines jeden professionell agierenden Selbstständigen. Es ist die technische Absicherung, die es mir erlaubt, kreativ und mutig zu sein.

Alternativen zur staatlichen Absicherung: Was gibt es sonst noch?

Natürlich ist die gesetzliche Arbeitslosenversicherung nicht der einzige Weg, sich gegen Einkommensausfälle abzusichern. Der Markt bietet verschiedene private Lösungen, und auch der Aufbau eigener Rücklagen ist eine valide Strategie. Die bekannteste private Alternative ist die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie greift, wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Das ist ein fundamental anderer Ansatz. Die BU sichert das Risiko der Invalidität ab, nicht das der Arbeitslosigkeit aufgrund von Auftragsmangel. Im Idealfall hat man sogar beides, da die Versicherungen komplett unterschiedliche Risiken abdecken. Eine weitere private Option ist die Krankentagegeldversicherung. Sie zahlt, wenn du krankheitsbedingt ausfällst, meist nach einer Karenzzeit von sechs Wochen. Sie überbrückt also kürzere bis mittlere Krankheitsphasen.

Die klassischste, aber auch disziplinierteste Methode ist der Aufbau eines soliden finanziellen Puffers. Finanzexperten raten Selbstständigen oft, Rücklagen in Höhe von mindestens drei bis sechs Monatseinkommen auf einem separaten Tagesgeldkonto zu parken. Dieses Geld dient ausschließlich dazu, unvorhergesehene Durststrecken oder größere Ausgaben zu überbrücken. Der Vorteil ist die totale Flexibilität. Du entscheidest, wann und wofür du das Geld einsetzt. Der Nachteil: Es erfordert eiserne Disziplin, diesen Notgroschen nicht für andere Dinge anzutasten, und es dauert eine Weile, bis ein so großes Polster aufgebaut ist. Es ist also weniger eine Alternative als vielmehr eine sinnvolle Ergänzung zu einer Versicherungslösung.

Private Vorsorge vs. staatliche Lösung: Ein kurzer Systemvergleich

Wenn du die staatliche Arbeitslosenversicherung mit privaten Alternativen wie einer Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichst, stellst du fest, dass sie wie Apfel und Birnen sind. Beide sind nützlich, aber sie dienen unterschiedlichen Zwecken. Die staatliche Lösung ist auf das Risiko der „Auftragslosigkeit“ zugeschnitten. Sie springt ein, wenn der Markt wegbricht, du aber gesund und arbeitsfähig bist. Der Beitrag ist einkommensunabhängig und es gibt keine Gesundheitsprüfung. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, wird zu den gleichen Konditionen aufgenommen. Das ist ein großer Vorteil für Menschen mit Vorerkrankungen, die bei einer privaten BU oft hohe Aufschläge zahlen oder gar nicht erst angenommen werden. Zudem sammelst du mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige auch Rentenpunkte, was ein netter Nebeneffekt ist.

Private Versicherungen sind dagegen viel individueller und flexibler. Bei einer BU kannst du die Höhe deiner Rente selbst festlegen und die Bedingungen oft detaillierter aushandeln. Sie zahlt, sobald du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, unabhängig von der Auftragslage. Dafür sind die Beiträge in der Regel deutlich höher und stark von deinem Alter, Beruf und Gesundheitszustand abhängig. Eine Kombination aus beidem kann daher eine sehr robuste Absicherungsstrategie sein: Die staatliche Arbeitslosenversicherung fängt konjunkturelle Dellen auf, während die private Berufsunfähigkeitsversicherung das existenzielle Risiko einer schweren Krankheit oder eines Unfalls abdeckt. Es ist kein „Entweder-Oder“, sondern ein „Sowohl-Als-auch“.

Der Worst Case tritt ein: Wie melde ich mich arbeitslos?

Angenommen, der Fall der Fälle tritt ein: Deine Auftragslage bricht nachhaltig ein, und du entscheidest dich, deine Selbstständigkeit an den Nagel zu hängen und die Versicherung in Anspruch zu nehmen. Wie gehst du dann vor? Der Prozess ist klar strukturiert. Der allererste und wichtigste Schritt ist die offizielle Beendigung deiner selbstständigen Tätigkeit. Das ist keine Kann-Bestimmung, sondern eine Muss-Voraussetzung. Als Gewerbetreibender musst du dein Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt abmelden. Als Freiberufler informierst du das Finanzamt formlos über die Beendigung deiner Tätigkeit. Ohne diesen Nachweis gibt es kein Geld. Es reicht nicht, nur die Arbeit ruhen zu lassen. Die Aufgabe der Selbstständigkeit muss offiziell sein.

Sobald das erledigt ist, musst du dich persönlich bei der für dich zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit. Am besten machst du das schon ein paar Tage vorher online, um den Prozess zu beschleunigen. Dort reichst du dann den Antrag auf Arbeitslosengeld ein. Du musst die Gewerbeabmeldung oder die Bestätigung des Finanzamts vorlegen. Außerdem musst du nachweisen, dass du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und dich aktiv um eine neue Anstellung bemühst. Das bedeutet, du musst Bewerbungen schreiben und Vermittlungsvorschläge der Agentur annehmen. Du bist dann quasi in der gleichen Position wie jeder andere Arbeitssuchende auch. Die Agentur für Arbeit wird dich dabei unterstützen, einen neuen Job zu finden, sei es eine Festanstellung oder auch der Start in eine neue, anders ausgerichtete Selbstständigkeit.

Lesetipp Das erste Mal arbeitslos: Ein kleiner No-Panic-Guide
Der Verlust des Jobs ist ein Schock, besonders wenn man das erste Mal arbeitslos ist. Der Ratgeber begleitet durch die wichtigen ersten Schritte bei der Agentur für Arbeit und gibt Orientierung, wie sich die neue Situation finanziell und emotional meistern lässt.

Ist die Arbeitslosenversicherung ein smartes Tool im Werkzeugkasten für Selbstständige?

Nachdem wir uns durch all die Details gewühlt haben, bleibt die Frage: Ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ein gutes Werkzeug? Meine Antwort ist ein klares Ja, aber mit einem wichtigen Zusatz: Es ist ein Spezialwerkzeug, das nicht jeder braucht, das aber für die Richtigen unbezahlbar sein kann. Es ist kein Allheilmittel, aber ein extrem potentes Sicherheitsnetz für einen sehr fairen Preis. Wenn du zu den Selbstständigen gehörst, deren Einkommen stark von einzelnen Projekten oder der Konjunktur abhängt, bietet dir diese Versicherung eine Stabilität, die du mit privaten Rücklagen nur schwer erreichen kannst. Sie kauft dir im Ernstfall das Wertvollste, was es gibt: Zeit und einen klaren Kopf. Zeit, um dich neu zu orientieren, ohne in Panik zu verfallen.

Du musst die Entscheidung aber bewusst treffen. Die lange Bindungsfrist von mindestens fünf Jahren und die strikten Regeln zur Leistungsbeantragung sind keine Nebensächlichkeiten. Es ist eine Verpflichtung, die du eingehst. Wenn du jedoch ein sicherheitsliebender Mensch bist, der die Freiheit der Selbstständigkeit genießen möchte, ohne ständig die Sorge vor dem nächsten Auftragsknick im Nacken zu haben, dann solltest du dir diese Option sehr genau ansehen. Betrachte es als eine Wartungsgebühr für dein berufliches Betriebssystem. Sie sorgt dafür, dass im Falle eines Absturzes ein Recovery-Modus verfügbar ist, der dich sicher zu einem Neustart begleitet. Für mich ist es eine der smartesten Entscheidungen, die ich zu Beginn meiner Selbstständigkeit getroffen habe.

FAQs zum Thema Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Kann ich aus der Arbeitslosigkeit heraus erneut gründen und bekomme ich dafür Unterstützung?

Ja, das ist absolut möglich und sogar erwünscht. Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, weil du deine vorherige Selbstständigkeit aufgegeben hast, kannst du den sogenannten Gründungszuschuss beantragen, um ein neues Unternehmen aufzubauen. Dafür musst du der Agentur für Arbeit ein tragfähiges Konzept vorlegen und bei Beginn der neuen Selbstständigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben. So unterstützt dich das System nicht nur in der Krise, sondern auch beim Neustart.

Zählt meine Versicherungszeit aus dem EU-Ausland für den Antrag mit?

Ja, das ist ein großer Vorteil innerhalb Europas. Zeiten, in denen du in einem anderen EU-Land, in der Schweiz, in Norwegen, Island oder Liechtenstein versicherungspflichtig gearbeitet hast, können für die notwendige Vorversicherungszeit angerechnet werden. Wichtig ist, dass du diese Zeiten nachweisen kannst. Dafür benötigst du das Formular „PD U1“, das du bei der Arbeitsverwaltung des jeweiligen Landes beantragen musst. Reiche dieses Dokument einfach zusammen mit deinem Antrag ein.

Was passiert, wenn ich neben meiner Selbstständigkeit noch einen Minijob habe?

Das ist in der Regel kein Problem. Solange deine selbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche klar dein beruflicher Schwerpunkt ist, kannst du dich freiwillig versichern. Ein Minijob (bis 538 Euro) ändert nichts an deinem Status als hauptberuflich Selbstständiger. Auch später, solltest du Arbeitslosengeld beziehen, darfst du einen Nebenjob haben. Allerdings wird das Einkommen, das einen Freibetrag von 165 Euro übersteigt, auf dein Arbeitslosengeld angerechnet.

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