Neulich im Park: Ein Golden Retriever jagt mit einer Engelsgeduld einem Ball hinterher, das Fell leuchtet in der Abendsonne. Ein perfektes Fotomotiv. Mein erster Impuls war, das Smartphone zu zücken. Doch dann zögerte ich. Wem gehört dieses Bild eigentlich? Mir, dem Fotografen? Dem Besitzer des Hundes? Die Frage nach dem Recht am Bild bei Haustieren beschäftigt mich seitdem.
Disclaimer
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei konkreten rechtlichen Fragen wende dich bitte an einen Anwalt.
Der Hund im Park und die rechtliche Realität
Die Szene im Park ist alltäglich. Wir sehen ein niedliches Tier und wollen den Moment festhalten. Die Kamera im Smartphone ist immer griffbereit, und ein schneller Schnappschuss ist schnell gemacht. Doch spätestens dann, wenn das Bild existiert, gibt es Fragen. Was, wenn der Besitzer etwas dagegen hat? Darf jemand einfach so mein Haustier fotografieren? Die Antwort darauf ist auf den ersten Blick ernüchternd und für viele Tierfreunde vielleicht auch etwas befremdlich. Denn rein rechtlich betrachtet, werden Tiere in Deutschland wie Sachen behandelt.[1] Das bedeutet, sie haben kein eigenes Persönlichkeitsrecht, wie es Menschen genießen.
Das oft zitierte „Recht am eigenen Bild“, das Menschen davor schützt, ohne Zustimmung abgelichtet und zur Schau gestellt zu werden, gilt für Bello, Miezi und Co. also nicht. Daraus folgt: Grundsätzlich ist das Fotografieren von fremden Haustieren erlaubt, solange es im öffentlichen Raum geschieht. Dein Hund auf der Parkwiese, die Katze des Nachbarn auf dem Gehweg – beides sind Motive, die jeder fotografieren darf. Ein spezifisches Recht am Bild der eigenen Sache gibt es in Deutschland nicht, auch nicht für das eigene Auto oder Haus, solange es von einer öffentlichen Straße aus sichtbar ist.[1]
Wenn der Mensch ins Bild kommt
Die Sache ändert sich aber schlagartig, sobald du als Halter mit auf dem Foto landest. Hältst du die Leine deines Hundes in der Hand oder kuschelt deine Katze auf deinem Schoß, greift dein Persönlichkeitsrecht. Hier ist die Aufnahme ohne deine ausdrückliche Erlaubnis eine Verletzung deiner Rechte. Paragraph 201a des Strafgesetzbuches stellt klar, dass Bildaufnahmen, die den höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, strafbar sind.[2] Das gilt auch, wenn das Foto geeignet ist, deinem Ansehen zu schaden.
Die Grenze ist manchmal fließend. Bist du nur zufällig im Hintergrund zu sehen, quasi als „Beiwerk“ zur Landschaft oder zum eigentlichen Motiv (dem Tier), könnte die Aufnahme noch zulässig sein. Sobald du aber erkennbar und ein zentraler Teil des Bildes bist, ist Schluss mit lustig. Dasselbe gilt für die Veröffentlichung. Ein Foto deines Hundes allein darf meistens online geteilt werden. Ein Foto von dir mit deinem Hund bedarf deiner Zustimmung. Hier wird die Frage, ob man fremde Tiere fotografieren darf, durch das Recht der abgebildeten Person überlagert.
Privatsphäre hat auch ein Gartentor
Öffentlicher Raum ist das eine, dein Zuhause etwas völlig anderes. Der Grundsatz, dass man fremdes Eigentum fotografieren darf, endet an deiner Grundstücksgrenze. Wenn jemand unerlaubt dein Grundstück betritt, um deinen Hund im Garten abzulichten, begeht er Hausfriedensbruch. Das ist ein klares No-Go. Aber wie sieht es aus, wenn von der Straße aus in deinen Garten fotografiert wird?
Auch hier gibt es Grenzen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Aufnahmen, für die man über einen Zaun klettern oder eine Leiter benutzen muss, unzulässig sind. Es geht darum, was von einem allgemein zugänglichen Ort ohne Hilfsmittel sichtbar ist. Ein Haustier fotografieren ohne Erlaubnis des Besitzers ist also in Ordnung, solange der Fotograf sich auf öffentlichem Grund befindet und keine unfairen Tricks anwendet, um einen besseren Blick zu erhaschen. Der private, besonders geschützte Raum – dazu zählen Wohnung, Balkon und der nicht einsehbare Garten – ist tabu.
Tiere sind rechtlich Sachen
Auch wenn es für uns Tierhalter schwer nachvollziehbar ist: Vor dem Gesetz haben Haustiere keinen eigenen Persönlichkeitsschutz. Das bedeutet, dass die rechtlichen Regelungen sich am Eigentumsrecht orientieren. Das Eigentumsrecht an Tierfotos liegt zunächst beim Fotografen, da er der Urheber des Bildes ist. Der Tierbesitzer hat daran keine direkten Anteile, solange seine eigenen Rechte nicht verletzt werden.
Vom Schnappschuss zum Geschäft: Die kommerzielle Nutzung
Bisher haben wir hauptsächlich über private Fotos gesprochen. Richtig kompliziert wird es, wenn jemand mit dem Foto deines Tieres Geld verdienen möchte. Angenommen, ein Fotograf macht ein herausragendes Bild von deinem außergewöhnlich schönen Mops und verkauft es an eine Werbeagentur für Hundefutter. Hier kommen wir in den Bereich vom Urheberrecht bei Tierfotos und möglichen Ansprüchen deinerseits.
Obwohl es kein Recht am Bild deines Tieres gibt, könnten andere Rechte verletzt sein. Wenn dein Tier beispielsweise durch bestimmte Merkmale eindeutig identifizierbar ist und durch die Werbung der Eindruck entsteht, du würdest dieses Produkt empfehlen, könnte das eine Verletzung deines allgemeinen Persönlichkeitsrechts sein. Gerichte haben in solchen Fällen schon zugunsten der Tierhalter entschieden. Der Fotograf hat zwar das Urheberrecht am Bild, aber die kommerzielle Nutzung kann eingeschränkt sein, wenn sie die Rechte des Eigentümers berührt. Das ist ein Feld für Juristen, aber es zeigt, dass die Sache nicht ganz so einfach ist.
Der bessere Weg: Einfach mal fragen
Unabhängig von allen Paragrafen gibt es eine viel einfachere und menschlichere Herangehensweise: Kommunikation. Anstatt heimlich die Kamera zu zücken, kann man den Besitzer ansprechen. Meine Erfahrung ist, dass die meisten Menschen stolz auf ihre Tiere sind und sich über ein ehrliches Kompliment freuen. Ein freundliches „Ihr Hund sieht toll aus, dürfte ich ein Foto von ihm machen?“ wirkt Wunder.
Für alle, die gern fremde Tiere fotografieren möchten, hier ein kleiner Leitfaden für die höfliche Anfrage:
- Nähere dich dem Besitzer ruhig und freundlich, nicht direkt dem Tier, um es nicht zu erschrecken.
- Mach ein ehrliches Kompliment zum Tier, das zeigt deine Wertschätzung und bricht das Eis.
- Frage klar und direkt, ob du ein Foto nur für dich privat oder eventuell für deinen Social-Media-Kanal machen darfst.
- Akzeptiere ein Nein ohne Diskussion. Nicht jeder möchte sein Tier im Internet sehen, und das ist absolut zu respektieren.
- Biete an, dem Besitzer das gelungene Foto per E-Mail oder Messenger zu schicken, das ist eine nette Geste.
Dieser Weg vermeidet nicht nur komische Situationen, sondern führt oft zu netten Gesprächen. Und mal ehrlich: Ein Foto, für das man eine Erlaubnis hat, fühlt sich doch gleich viel besser an.
Was tun, wenn dein Tier ungefragt fotografiert wird?
Jetzt drehen wir den Spieß um. Du bist im Park und bemerkst, wie jemand ausgiebig deinen Hund fotografiert. Was sind deine Optionen? Zuerst einmal: ruhig bleiben. Wie wir gelernt haben, ist die reine Aufnahme im öffentlichen Raum meistens legal. Es bringt also nichts, aggressiv aufzutreten. Stattdessen kannst du die Person freundlich ansprechen und fragen, was sie mit den Fotos vorhat. Die meisten sind dann überrascht und oft bereit, die Bilder zu löschen, wenn du sie darum bittest.
Sollte das Foto online auftauchen und dich stören, kannst du den Fotografen oder den Plattformbetreiber kontaktieren und um die Entfernung bitten. Bei einer kommerziellen Nutzung ohne deine Zustimmung oder wenn das Bild in einem für dich nachteiligen Kontext verwendet wird, solltest du rechtliche Schritte erwägen. Hier kann ein Anwalt helfen, deine Ansprüche auf Unterlassung oder sogar Schadensersatz durchzusetzen.[3] Meistens lässt sich so etwas aber schon mit einem klaren Hinweis auf die Rechtslage klären.
Ein Fazit aus dem Bauch heraus
Am Ende läuft es auf eine Mischung aus geltendem Recht und sozialem Anstand hinaus. Juristisch ist die Lage beim Recht am Bild bei Haustieren relativ klar: Tiere sind Sachen, und das Fotografieren im öffentlichen Raum ist meistens gestattet. Doch Gesetze sind nur das Gerüst. Das, was unseren Alltag wirklich regelt, ist der gegenseitige Respekt. Ein Hund ist für seinen Menschen eben keine Sache, sondern ein Familienmitglied. Und diese emotionale Verbindung sollte man achten, auch wenn man sie nicht in Paragrafen fassen kann. Das nächste Mal im Park werde ich also einfach fragen. Das Foto wird dadurch vielleicht nicht besser, aber das Gefühl dabei schon.
Quellen
- Recht am Bild der eigenen Sache: Existiert dieses in Deutschland? (abgerufen am 01.07.2025)
- § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen (abgerufen am 01.07.2025)
- § 201a StGB: Wenn unerlaubtes Fotografieren zur Straftat wird (abgerufen am 01.07.2025)
FAQs zum Thema Recht am Bild bei Haustieren
Darf jemand mein Haustier mit einer Drohne auf meinem Grundstück filmen?
Nein, das ist in der Regel ein klares Tabu. Während ein Foto von der Straße in deinen Garten noch erlaubt sein kann, stellt der Einsatz einer Drohne einen erheblich größeren Eingriff in deine Privatsphäre dar. Das Überfliegen von Privatgrundstücken verletzt deinen besonders geschützten Lebensbereich. Du kannst in einem solchen Fall rechtlich dagegen vorgehen, da dies nicht nur gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, sondern auch eine Besitzstörung darstellen kann.
Mein Haustier ist ein bekannter „Petfluencer“. Gelten hier besondere Regeln für Fotos?
Ja, definitiv! Sobald dein Haustier einen eigenen Bekanntheitsgrad und damit einen kommerziellen Wert hat, verschiebt sich die Rechtslage. Hier geht es nicht mehr nur um das Recht an einer „Sache“, sondern um den Schutz einer etablierten Marke oder eines Geschäftsmodells. Unbefugte kommerzielle Fotos können dann nicht nur dein Persönlichkeitsrecht verletzen, sondern auch als unlauterer Wettbewerb oder Markenrechtsverletzung gewertet werden. Für professionelle Shootings solltest du daher immer klare Verträge aufsetzen.
Wie sieht es mit Fotos auf Tier-Events wie Hundeshows oder Turnieren aus?
Meistens ja. Wenn du an einer öffentlichen Veranstaltung teilnimmst, gehen Gerichte oft von einer stillschweigenden Einwilligung aus, dass du und dein Tier fotografiert werden dürft. Das gilt insbesondere für Fotos, die im Zusammenhang mit dem Event stehen, also zum Beispiel für die Webseite des Veranstalters oder für private Erinnerungen anderer Teilnehmer. Eine großangelegte kommerzielle Nutzung durch Dritte, etwa für eine Werbekampagne, wäre aber wahrscheinlich auch hier nur mit deiner ausdrücklichen Erlaubnis zulässig.