Feierabend? Für dich noch lange nicht. Während die Kollegen schon auf dem Heimweg sind, sitzt du noch am Schreibtisch und arbeitest Projekt X fertig. Wieder mal eine Stunde länger. Und nächste Woche? Das Gleiche von vorn. Ärgerlich wird es aber erst richtig, wenn auf der Gehaltsabrechnung von all der Extra-Arbeit nichts zu sehen ist. Wenn dein Chef die Überstunden nicht bezahlt, fühlst du dich schnell ausgenutzt und fragst dich: Ist das überhaupt erlaubt und was kann ich dagegen tun? Hier erfährst du, was Sache ist und welche Schritte du gehen kannst.
INHALT
Mehr Arbeit, gleiches Geld? Das muss nicht sein
Der Zeiger der Bürouhr rückt unaufhaltsam vor, draußen wird es dunkel. Du hörst, wie dein Chef seine Jacke nimmt, dir noch ein knappes „Bis morgen!“ zuruft und die Tür ins Schloss fällt. Du hingegen tippst weiter, die Deadline sitzt dir im Nacken. Solche Abende kennst du gut. Freiwillig oder auf Anweisung – Überstunden gehören für viele zum Job dazu. Doch die eigentliche Frage ist: Wirst du dafür auch fair entlohnt? Wenn dein Chef deine Überstunden nicht bezahlt, ist das nicht nur demotivierend, sondern oft auch schlichtweg rechtswidrig. Dein Arbeitsvertrag[1] regelt deine Arbeitszeit und die dafür vereinbarte Vergütung. Alles, was darüber hinausgeht, sollte normalerweise auch extra bezahlt werden. Einfach hinnehmen musst du unbezahlte Mehrarbeit also nicht.
Überstunden: Was genau zählt eigentlich dazu?
Bevor du aktiv wirst, klären wir kurz, was Überstunden überhaupt sind. Ganz einfach gesagt: Jede Arbeitsstunde, die über deine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht, ist eine Überstunde. Hast du einen 40-Stunden-Vertrag und arbeitest 45 Stunden, sind das 5 Überstunden. Klingt logisch, oder? Aber Achtung: Du bist nicht automatisch verpflichtet, Überstunden zu leisten, nur weil Arbeit anfällt. Grundsätzlich müssen Überstunden entweder im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt sein, oder dein Chef muss sie explizit anordnen. Eine Ausnahme besteht nur in echten Notfällen, also bei unvorhersehbaren Ereignissen, die den Betrieb gefährden – ein voller Auftragseingang zählt da meist nicht dazu. Und was ist mit Klauseln wie „Eventuelle Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten“? Solche pauschalen Formulierungen sind oft unwirksam, weil sie nicht klar definieren, wie viele Stunden gemeint sind. Zulässig kann aber eine Regelung sein, die z.B. „bis zu 10 Überstunden pro Monat“ einschließt[4].
Dein Recht auf Bezahlung: Die rechtlichen Grundlagen
Das deutsche Arbeitsrecht ist hier ziemlich eindeutig: Arbeit gegen Lohn. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, dir die vereinbarte Vergütung für deine geleistete Arbeit zu zahlen, so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 611a BGB)[1]. Das gilt prinzipiell auch für Überstunden. Selbst wenn im Vertrag nichts explizit zu Überstunden steht, gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Arbeit „den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist“ (§ 612 BGB)[2]. Das ist bei Überstunden in der Regel der Fall. Dein Chef kann sich also nicht einfach darauf berufen, dass ja nichts Schriftliches dazu existiert. Entscheidend ist, dass die Überstunden entweder angeordnet oder zumindest vom Chef gebilligt wurden. Wenn dein Vorgesetzter also weiß, dass du regelmäßig länger bleibst, um deine Aufgaben zu schaffen, und nichts dagegen unternimmt, kann das als Duldung gewertet werden – und dann sind die Stunden auch zu bezahlen[4]. Zuschläge gibt es aber nur, wenn sie extra vereinbart sind (z.B. im Tarifvertrag).
Angeordnet, geduldet oder einfach gemacht? Der feine Unterschied
Hier liegt oft der Knackpunkt, wenn es darum geht, ob dein Chef Überstunden bezahlen muss. Wurden die Stunden klar angeordnet („Bitte bleiben Sie heute länger und machen Sie XY fertig!“), ist die Sache eindeutig. Dein Anspruch auf Vergütung ist dann normalerweise gegeben. Schwieriger wird es, wenn du von dir aus länger arbeitest, weil du sonst dein Pensum nicht schaffst. Hier kommt die „Duldung“ ins Spiel: Wenn dein Chef mitbekommt, dass du regelmäßig Überstunden machst, vielleicht sogar die Ergebnisse deiner Mehrarbeit entgegennimmt und dich nicht nach Hause schickt, duldet er die Überstunden stillschweigend[4]. Auch geduldete Überstunden müssen vergütet werden. Kritisch ist es nur, wenn du Überstunden machst, ohne dass dein Chef davon weiß oder wissen kann. Dann hast du in der Regel keinen Vergütungsanspruch. Daher ist eine genaue Dokumentation deiner Arbeitszeiten so wichtig – dazu später mehr.
Wenn der Chef Überstunden nicht bezahlt: Der erste Schritt ist Reden
Okay, du hast also Überstunden gemacht, sie dokumentiert und bist dir sicher, dass sie bezahlt werden müssten – aber auf dem Kontoauszug fehlt das Geld. Bevor du gleich die schweren Geschütze auffährst: Sprich deinen Chef direkt darauf an. Manchmal handelt es sich nur um ein Versehen in der Buchhaltung oder ein Missverständnis. Such dir einen ruhigen Moment für ein Gespräch unter vier Augen. Bereite dich gut vor: Leg deine Aufzeichnungen bereit, sei klar und sachlich. Erkläre, wann du wie viele Überstunden geleistet hast und warum diese deiner Meinung nach vergütungspflichtig sind (weil angeordnet oder geduldet). Hör dir seine Sicht der Dinge an. Vielleicht gibt es ja eine einfache Erklärung. Ein konstruktives Gespräch kann oft schon viel klären und die Fronten nicht unnötig verhärten. Bleib dabei aber bestimmt und lass dich nicht einfach abwimmeln, wenn dein Anliegen berechtigt ist. Wenn dein Chef die Überstunden nicht bezahlt, obwohl du sie klar belegen kannst, musst du den nächsten Schritt gehen.
Gespräch gescheitert? Was nun?
Das Gespräch hat nichts gebracht, dein Chef blockt ab oder vertröstet dich immer wieder? Dann ist es Zeit, schriftlich zu werden. Formuliere eine sogenannte Geltendmachung. Das ist ein formelles Schreiben, in dem du deine Forderung klar darlegst. Liste genau auf, an welchen Tagen du wie viele Überstunden geleistet hast und fordere die entsprechende Vergütung (Grundlohn plus eventuell vereinbarte Zuschläge). Setze deinem Arbeitgeber eine klare Frist zur Zahlung, zum Beispiel zwei Wochen. Dieses Schreiben solltest du nachweisbar zustellen, also am besten per Einschreiben mit Rückschein oder persönlich gegen Empfangsbestätigung übergeben. Warum schriftlich? Ein formelles Schreiben unterstreicht die Ernsthaftigkeit deiner Forderung und dient dir später als wichtiger Nachweis, falls die Sache doch vor Gericht landen sollte. Beachte unbedingt eventuelle Ausschlussfristen in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag! Diese Fristen regeln, wie lange du Zeit hast, deine Ansprüche geltend zu machen – oft sind das nur wenige Monate. Verpasst du die Frist, kann dein Anspruch verfallen, auch wenn er berechtigt war.
Überstunden nachweisen: Ohne Beweise geht gar nichts
Das A und O, wenn dein Chef deine Überstunden nicht bezahlt, ist der Nachweis. Du musst im Streitfall beweisen können, dass du die Überstunden tatsächlich geleistet hast und dass diese vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest geduldet wurden. Die gute Nachricht: Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs und dessen Bestätigung durch das Bundesarbeitsgericht sind Arbeitgeber in Deutschland grundsätzlich verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter systematisch zu erfassen. Das erleichtert den Nachweis erheblich. Dein Arbeitgeber muss also ohnehin Aufzeichnungen führen, die über die normale tägliche Arbeitszeit hinausgehen (§ 16 ArbZG)[3]. Frag nach diesen Aufzeichnungen! Falls dein Betrieb noch kein lückenloses System hat (was eigentlich nicht mehr sein dürfte), musst du selbst akribisch Buch führen. Notiere täglich Beginn, Ende und Dauer deiner Arbeitszeit sowie die Pausen. Halte fest, welche Tätigkeiten du während der Überstunden erledigt hast und wer sie angeordnet oder mitbekommen hat.
Hier eine Übersicht über gängige Methoden zur Arbeitszeiterfassung:
Methode | Vorteile | Nachteile | Wichtigkeit des Nachweises |
---|---|---|---|
Digitale Zeiterfassung (Stechuhr, Software) | Genau, oft automatisch, fälschungssicherer | System muss vorhanden sein, ggf. Manipulation durch AG möglich (Zugriffsrechte prüfen!) | Sehr hoch, da objektiv |
Excel-Tabelle (selbstgeführt) | Flexibel, einfach zu erstellen | Leichter manipulierbar, Glaubwürdigkeit geringer ohne Gegenzeichnung | Mittel, Bestätigung durch Vorgesetzten erhöht Wert |
Handschriftlicher Stundenzettel | Keine Technik nötig | Fehleranfällig, Glaubwürdigkeit oft gering, Lesbarkeit | Mittel bis gering, Gegenzeichnung essenziell |
Projektmanagement-Software mit Zeit-Tracking | Integriert in Arbeitsabläufe, aufgabenbezogen | Nicht jeder Job nutzt solche Tools, Fokus auf Projekte statt Gesamtzeit | Hoch, wenn System vertrauenswürdig ist |
E-Mails / Kalendereinträge | Kann als zusätzlicher Beleg dienen (z.B. Mail von/an Chef zu später Stunde) | Kein primäres Zeiterfassungssystem, lückenhaft | Unterstützend, selten allein ausreichend |
Die Beweislast liegt klar bei dir als Arbeitnehmer. Je genauer und lückenloser deine Dokumentation, desto besser sind deine Chancen. Kollegen als Zeugen zu benennen, ist zwar möglich, aber oft heikel, da sie Nachteile befürchten könnten. Konzentriere dich auf objektivierbare Fakten.
Wenn der Chef trotz Nachweis deine Überstunden nicht bezahlt
Du hast alles dokumentiert, das Gespräch gesucht, schriftlich gemahnt – und trotzdem: Dein Chef hat die angefallenen Überstunden immer noch nicht bezahlt. Jetzt wird es ernster. Wenn es in deinem Betrieb einen Betriebsrat gibt, solltest du diesen unbedingt einschalten. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Anordnung von Überstunden und kann dich unterstützen. Oftmals reicht schon die Intervention des Betriebsrats, um eine Lösung zu finden. Bist du Mitglied einer Gewerkschaft? Dann nutze den gewerkschaftlichen Rechtsschutz. Gewerkschaftsjuristen sind Experten im Arbeitsrecht und können dich beraten und vertreten, oft bis hin zur Klage[4]. Die letzte Möglichkeit ist der Gang zum Arbeitsgericht. Hier reichst du eine Klage auf Zahlung der ausstehenden Vergütung ein. Spätestens jetzt brauchst du deine lückenlose Dokumentation und alle Nachweise. Eine Klage sollte aber immer der letzte Schritt sein, da sie das Arbeitsverhältnis stark belasten kann. Wäge das gut ab.
Stolpersteine und Mythen rund um Überstunden
Im Dschungel des Arbeitsrechts gibt es einige hartnäckige Mythen und Fallstricke. Ein Klassiker: „Leitende Angestellte bekommen Überstunden nie bezahlt.“ Das stimmt so pauschal nicht. Nur wer wirklich eine herausgehobene Führungsposition mit erheblicher Entscheidungsbefugnis und einem entsprechend hohen Gehalt innehat, fällt oft aus den üblichen Regelungen heraus. Für die meisten „normalen“ Angestellten gilt das aber nicht. Auch die Annahme, Überstunden würden automatisch nach drei Monaten verfallen, ist falsch. Ein Verfall tritt nur ein, wenn dies durch wirksame Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist – und auch nur, wenn du die Frist zur Geltendmachung versäumt hast. Das Thema Arbeitsrecht und Überstunden ist komplex, und pauschale Aussagen sind oft gefährlich. Lass dich im Zweifel lieber rechtlich beraten, als auf Hörensagen zu vertrauen. Ein weiterer Punkt: Ist Freizeitausgleich immer die bessere Option? Nicht unbedingt.
Sonderfall: Überstunden auszahlen lassen oder abfeiern?
Manchmal hast du die Wahl: Sollen die Überstunden als zusätzliches Geld auf dem Konto landen oder möchtest du lieber früher Feierabend machen oder einen extra Tag frei? Beides hat Vor- und Nachteile. Wenn du dich für die Auszahlung entscheidest, bekommst du neben deinem Grundlohn (und eventuellen Zuschlägen) mehr Geld. Aber Achtung: Dieses zusätzliche Einkommen ist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Je nach Steuerklasse bleibt netto oft weniger übrig als gedacht. Der Freizeitausgleich hingegen ist quasi „steuerfrei“ – du bekommst die Zeit 1:1 zurück. Was besser ist, hängt von deiner persönlichen Situation und Präferenz ab. Brauchst du dringend Geld oder mehr freie Zeit? Manche Tarifverträge sehen übrigens einen Vorrang für Freizeitausgleich vor.
Hier eine kleine Entscheidungshilfe:
- Auszahlung wählen, wenn: Du kurzfristig mehr Geld benötigst, keine Möglichkeit hast, Freizeit sinnvoll zu nutzen oder wenn hohe Zuschläge gezahlt werden, die den Steuereffekt etwas abmildern.
- Freizeitausgleich wählen, wenn: Du Wert auf mehr Erholung und Freizeit legst, deine Steuerlast nicht unnötig erhöhen möchtest oder der Arbeitgeber den Ausgleich zeitnah ermöglicht.
- Überlege auch: Wie flexibel ist dein Arbeitgeber beim Abbau der Stunden? Können die freien Tage sinnvoll genommen werden oder verfallen sie am Ende doch?
- Krankheit/Urlaub: Wichtig zu wissen ist, dass bei Urlaub und Krankheit das Lohnausfallprinzip gilt. Regelmäßig geleistete Überstunden müssen bei der Berechnung des Urlaubsentgelts oder der Entgeltfortzahlung berücksichtigt werden.
- Prüfe deinen Vertrag: Gibt es vielleicht eine Regelung, die vorschreibt, wie Überstunden abgegolten werden (z.B. immer Auszahlung oder immer Freizeitausgleich)?
Was, wenn der Arbeitsvertrag pauschale Abgeltung vorsieht?
Wir hatten es kurz angeschnitten: Die Klausel „Mit dem Gehalt sind sämtliche Überstunden abgegolten“. Klingt erstmal schlecht für dich, ist aber oft unwirksam. Das Bundesarbeitsgericht stellt hohe Anforderungen an solche Klauseln. Sie müssen klar und verständlich sein (Transparenzgebot). Eine pauschale Abgeltung ohne Angabe, wie viele Stunden maximal inkludiert sind, ist in der Regel unwirksam[4]. Du musst als Arbeitnehmer erkennen können, was auf dich zukommt. Eine Formulierung wie „Mit dem Gehalt sind bis zu 10 Überstunden pro Monat abgegolten“ kann hingegen wirksam sein, wenn sie angemessen ist (oft wird eine Grenze von ca. 10-15% der Regelarbeitszeit als noch zulässig angesehen)[4]. Ist die Klausel in deinem Vertrag unwirksam, hast du trotz der Klausel Anspruch auf Bezahlung der geleisteten und nachgewiesenen Überstunden, sofern sie angeordnet oder geduldet waren. Dein Chef bezahlt Überstunden nicht mit Verweis auf eine solche unwirksame Klausel? Dann solltest du deine Ansprüche erst recht geltend machen.
Dein Chef bezahlt Überstunden nicht? Langfristige Strategien
Wenn unbezahlte Überstunden bei dir eher die Regel als die Ausnahme sind, reicht es nicht, nur rückwirkend dein Geld einzufordern. Du solltest das Problem an der Wurzel packen. Sprich mit deinem Chef nicht nur über die Bezahlung, sondern auch über die Ursachen der Mehrarbeit. Liegt es an der Arbeitsorganisation? Fehlt Personal? Gibt es unrealistische Deadlines? Manchmal ist das Problem strukturell bedingt und erfordert eine grundlegende Änderung. Lerne auch, Grenzen zu setzen. Ständige Erreichbarkeit und die Bereitschaft, immer mehr zu leisten, können schnell zur Gewohnheit werden – auf beiden Seiten. Mach klar, dass deine vertragliche Arbeitszeit die Basis ist. Natürlich kann es Spitzen geben, aber Dauerbelastung ist nicht gesund und muss bezahlt werden. Das [Überstunden nachweisen] bleibt wichtig, aber parallel solltest du überlegen, ob das aktuelle Arbeitsumfeld langfristig tragbar ist. Wenn sich trotz aller Bemühungen nichts ändert und dein Chef bezahlt Überstunden nicht dauerhaft, kann auch ein Jobwechsel die sinnvollste Lösung sein, um deine Gesundheit und deine Finanzen zu schützen.
Fazit: Hartnäckig bleiben, aber mit Köpfchen
Es ist dein gutes Recht, für geleistete Arbeit auch bezahlt zu werden – das gilt für Überstunden genauso wie für deine reguläre Arbeitszeit. Wenn dein Chef die Überstunden nicht bezahlt, musst du das nicht einfach hinnehmen. Der erste Schritt ist immer die genaue Dokumentation deiner Arbeitszeit. Such dann das Gespräch und versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bleibt das erfolglos, mach deine Ansprüche schriftlich geltend und beachte dabei unbedingt die Ausschlussfristen. Scheue dich nicht, Unterstützung beim Betriebsrat oder einer Gewerkschaft zu suchen. Der Weg zum Arbeitsgericht sollte die letzte Option sein, ist aber manchmal unumgänglich, um dein Recht durchzusetzen. Denk daran: Du verkaufst deine Arbeitskraft, nicht deine gesamte Lebenszeit. Bleib dran, aber agiere überlegt und sachlich. Die Option Überstunden auszahlen lassen ist legitim, aber manchmal ist es langfristig wichtiger, die Ursachen für ständige Mehrarbeit anzugehen.
Quellen
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 611a Arbeitsvertrag (abgerufen am 17.04.2025)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 612 Vergütung (abgerufen am 17.04.2025)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 16 Aushang und Arbeitszeitnachweise (abgerufen am 17.04.2025)
- Überstunden – wissen, was Recht ist – IG Metall (abgerufen am 17.04.2025)
FAQs zum Thema Chef bezahlt Überstunden nicht
Gelten für Teilzeitkräfte andere Regeln bei Überstunden?
Grundsätzlich gelten für dich als Teilzeitkraft die gleichen Rechte bezüglich Überstunden wie für Vollzeitkräfte. Das bedeutet, jede Stunde, die über deine *individuelle* vertragliche Arbeitszeit hinausgeht, ist eine Überstunde. Allerdings ist hier besondere Vorsicht geboten, denn schon die erste Stunde über deiner Teilzeitvereinbarung hinaus kann als Überstunde gelten und vergütungspflichtig sein, wenn sie angeordnet oder geduldet wurde. Dein Arbeitgeber darf dich auch nicht benachteiligen, nur weil du in Teilzeit arbeitest; das verbietet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Achte also genau darauf, ob deine Mehrarbeit korrekt erfasst und entsprechend vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen wird. Prüfe zudem deinen Arbeits- oder Tarifvertrag auf spezifische Regelungen für Teilzeitarbeit und Mehrarbeit.
Gibt es eine gesetzliche Obergrenze für Überstunden, die ich leisten darf?
Ja, das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) setzt klare Grenzen, um deine Gesundheit zu schützen. Deine tägliche Arbeitszeit darf im Normalfall acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann zwar auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, aber nur, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Das bedeutet, es gibt definitiv eine absolute Obergrenze von zehn Stunden pro Tag. Darüber hinaus müssen auch die vorgeschriebenen Ruhezeiten von mindestens elf Stunden zwischen Arbeitsende und -beginn eingehalten werden. Dein Chef darf also nicht unbegrenzt Überstunden anordnen, selbst wenn du zustimmen würdest.
Was passiert mit meinen angesammelten Überstunden, wenn mein Arbeitsverhältnis endet?
Wenn dein Arbeitsverhältnis endet, egal ob durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag, verfallen deine Ansprüche auf Überstundenvergütung oder Freizeitausgleich nicht einfach. Du hast weiterhin Anspruch darauf, dass dir die bis dahin geleisteten und noch nicht abgegoltenen Überstunden ausbezahlt werden. Es sei denn, es wurde wirksam vereinbart, dass die Überstunden bis zum Austritt durch Freizeit ausgeglichen werden und dies auch tatsächlich möglich war und von dir genommen wurde. Wichtig ist, dass du deine Ansprüche auch hier rechtzeitig geltend machst, oft gelten die Ausschlussfristen aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag auch nach Beendigung weiter. Lass dir am besten zum Abschied eine genaue Aufstellung deiner offenen Überstunden geben und fordere die Auszahlung schriftlich ein.