Alltagsfuchs

Darf der Arbeitgeber einen genehmigten Urlaub streichen?

Du hast deinen wohlverdienten Urlaub geplant, die Reise gebucht und freust dich schon auf die Auszeit. Doch plötzlich kommt dein Chef auf dich zu und möchte deinen genehmigten Urlaub streichen. Kann er das einfach so? In diesem Ratgeber erfährst du, welche Rechte du als Arbeitnehmer hast und in welchen Fällen dein Arbeitgeber tatsächlich einen bereits genehmigten Urlaub streichen darf.

Die rechtliche Grundlage: Wann darf der Arbeitgeber Urlaub streichen?

Grundsätzlich gilt: Ein bereits genehmigter Urlaub darf vom Arbeitgeber nicht einfach so widerrufen werden. Dein Urlaubsanspruch ist gesetzlich verankert und dient deiner Erholung. Hat dein Chef den Urlaub einmal bewilligt, ist er daran gebunden[1]. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen, in denen der Arbeitgeber einen genehmigten Urlaub doch streichen darf:

  1. Du stimmst der Streichung freiwillig zu
  2. Es liegt ein echter betrieblicher Notfall vor

Lass uns diese beiden Fälle genauer betrachten:

Freiwillige Zustimmung zur Urlaubsstreichung

Wenn dein Arbeitgeber dich bittet, deinen Urlaub zu verschieben und du damit einverstanden bist, ist die Streichung natürlich erlaubt. Wichtig ist hier das Wort „freiwillig“. Du kannst nicht dazu gezwungen werden, deinen geplanten Urlaub aufzugeben. Stimmst du einer Verschiebung zu, solltest du dir das schriftlich bestätigen lassen. Vereinbare dabei auch gleich einen neuen Urlaubstermin, damit du nicht am Ende leer ausgehst.

Der betriebliche Notfall als Ausnahmefall

In sehr seltenen Fällen kann dein Chef deinen Urlaub auch ohne deine Zustimmung streichen. Dafür muss allerdings ein echter betrieblicher Notfall vorliegen. Das bedeutet, es muss eine unvorhergesehene Situation eingetreten sein, die das Unternehmen ernsthaft gefährdet[1]. Ein normaler Personalengpass oder erhöhtes Arbeitsaufkommen reichen dafür nicht aus. Beispiele für echte Notfälle wären:

  • Eine Naturkatastrophe, die den Betrieb bedroht
  • Ein plötzlicher Ausfall mehrerer Schlüsselmitarbeiter durch Krankheit
  • Eine unerwartete Großbestellung, die die Existenz des Unternehmens sichert

In solchen Ausnahmesituationen muss deine Anwesenheit zwingend erforderlich sein, um den Schaden abzuwenden. Nur dann darf dein Arbeitgeber deinen Urlaub streichen.

Was passiert, wenn der Urlaub kurzfristig gestrichen wird?

Stellt sich die Frage: Was sind deine Rechte, wenn dein Chef tatsächlich deinen Urlaub streicht? Das hängt davon ab, ob du den Urlaub schon angetreten hast oder nicht.

Urlaubsstreichung vor Urlaubsantritt

Liegt ein echter Notfall vor und dein Arbeitgeber streicht deinen Urlaub, bevor du ihn angetreten hast, musst du dieser Anweisung zunächst Folge leisten. Du darfst nicht einfach trotzdem in den Urlaub fahren, auch wenn du die Streichung für ungerechtfertigt hältst. Das könnte arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung haben.

Allerdings muss dein Arbeitgeber dir in diesem Fall alle Kosten erstatten, die dir durch die Streichung entstehen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Stornogebühren für Flüge oder Hotels
  • Mehrkosten, wenn du deinen Urlaub in eine teurere Saison verschieben musst
  • Ausgaben für nicht erstattungsfähige Aktivitäten oder Eintrittskarten

Dokumentiere alle anfallenden Kosten sorgfältig und reiche sie bei deinem Arbeitgeber ein. Er ist verpflichtet, dir den finanziellen Schaden zu ersetzen.

Rückruf aus dem laufenden Urlaub

Hast du deinen Urlaub bereits angetreten, sieht die Rechtslage anders aus. Selbst bei einem betrieblichen Notfall darf dich dein Arbeitgeber nicht zwingen, aus dem Urlaub zurückzukehren. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Klauseln in Arbeitsverträgen, die einen Rückruf aus dem Urlaub erlauben, unwirksam sind[1].

Du kannst dich natürlich freiwillig dazu entscheiden, deinen Urlaub abzubrechen und deinem Arbeitgeber zu helfen. In diesem Fall muss er dir ebenfalls alle entstehenden Kosten erstatten, inklusive der Rückreisekosten für dich und deine Familie.

Urlaubsstatus Darf gestrichen werden? Folgen für den Arbeitgeber
Vor Antritt Ja, bei echtem Notfall Muss alle Kosten erstatten
Bereits angetreten Nein, nur mit deiner Zustimmung Muss alle Kosten inklusive Rückreise erstatten

Wie kannst du dich schützen?

Um Ärger mit gestrichenem Urlaub zu vermeiden, kannst du einige Vorkehrungen treffen:

  1. Frühzeitige Planung: Reiche deinen Urlaubsantrag so früh wie möglich ein. Je eher dein Arbeitgeber Bescheid weiß, desto besser kann er planen.
  2. Schriftliche Bestätigung: Lass dir die Genehmigung deines Urlaubs immer schriftlich geben, zum Beispiel per E-Mail.
  3. Vorsicht bei der Buchung: Buche teure Reisen erst, wenn dein Urlaub offiziell genehmigt ist.
  4. Reiseversicherung: Eine Reiserücktrittsversicherung kann sinnvoll sein, falls doch etwas dazwischenkommt.

Was tun, wenn der Chef den Urlaub unrechtmäßig streicht?

Sollte dein Arbeitgeber versuchen, deinen Urlaub ohne triftigen Grund zu streichen, hast du verschiedene Möglichkeiten:

  • Sprich zunächst mit deinem Chef und versuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
  • Wende dich an deinen Betriebsrat, falls es einen gibt. Er kann dich in deinen Rechten unterstützen.
  • Hole dir rechtlichen Rat, zum Beispiel bei deiner Gewerkschaft oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.
  • Im äußersten Fall kannst du auch gerichtlich gegen die Urlaubsstreichung vorgehen.

Wichtig: Tritt den Urlaub nicht einfach trotz Widerruf an. Das könnte als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden und schwerwiegende Folgen haben.

Dein Recht auf Erholung

Dein Urlaubsanspruch ist ein wichtiges Arbeitnehmerrecht und dient deiner Erholung. In den allermeisten Fällen darf dein Arbeitgeber einen genehmigten Urlaub nicht einfach streichen. Nur in echten betrieblichen Notfällen oder mit deiner freiwilligen Zustimmung ist eine Streichung möglich.

Sollte es doch einmal dazu kommen, dass dein Urlaub gestrichen wird, kennst du jetzt deine Rechte. Behalte einen kühlen Kopf, dokumentiere alles sorgfältig und scheue dich nicht, Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Mit der richtigen Vorbereitung und Kenntnis deiner Rechte steht deinem wohlverdienten Urlaub hoffentlich nichts im Wege.

Tipp: Urlaubsplanung im Team

Sprich dich frühzeitig mit deinen Kollegen ab, um Überschneidungen zu vermeiden. Eine faire Verteilung der beliebten Ferienzeiten hilft, Konflikte zu vermeiden und erhöht die Chancen, dass dein Urlaub wie geplant stattfinden kann.

Quellen

  1. arbeitsrechte.de: Urlaub streichen: Wann ist das zulässig? – Arbeitsrecht 2024 (abgerufen am 04.11.2024)
This is box title

FAQs zum Thema Darf der Arbeitgeber einen genehmigten Urlaub streichen

Kann ich meinen Urlaub trotz Streichungsversuch antreten?

Ja, in den meisten Fällen kannst du deinen genehmigten Urlaub antreten. Besteht dein Chef auf eine Streichung, fordere eine schriftliche Begründung an. Prüfe dann, ob wirklich ein betrieblicher Notfall vorliegt. Ist dies nicht der Fall, informiere deinen Arbeitgeber höflich, dass du an deinem Urlaub festhältst. Bereite dich trotzdem auf mögliche Diskussionen vor, indem du Alternativen vorschlägst, wie etwa den Einsatz von Kollegen. Letztendlich liegt die Beweislast für einen Notfall beim Arbeitgeber.

Welche Entschädigung steht mir bei einer Urlaubsstreichung zu?

Solltest du einer Urlaubsverschiebung zustimmen, hast du Anspruch auf zeitnahen Ersatzurlaub. Dein Arbeitgeber muss außerdem alle Kosten übernehmen, die durch die Streichung entstehen. Das umfasst Stornierungsgebühren für Reisen oder Unterkünfte sowie eventuelle Umbuchungskosten. Auch indirekte Kosten, wie der Wertverlust bei Frühbucherrabatten, sollten erstattet werden. Dokumentiere alle Ausgaben sorgfältig und reiche sie zur Erstattung ein. Bei Unstimmigkeiten kann die Rechtsabteilung deiner Gewerkschaft oder ein Anwalt für Arbeitsrecht helfen.

Wie verhalte ich mich, wenn der Chef mich im Urlaub kontaktiert?

Grundsätzlich bist du im Urlaub nicht verpflichtet, für deinen Arbeitgeber erreichbar zu sein. Es empfiehlt sich, dein Diensthandy auszuschalten oder umzuleiten. Sollte dein Chef dich dennoch erreichen, höre dir sein Anliegen ruhig an. Erkläre dann freundlich, dass du dich im genehmigten Urlaub befindest und nicht zur Arbeit zurückkehren kannst. Selbst bei einem Notfall darf der Arbeitgeber dich nicht zwingen, den Urlaub abzubrechen. Bitte um Verständnis und schlage vor, dass Kollegen das Problem lösen könnten. Dokumentiere das Gespräch für den Fall späterer Diskussionen.

Schreibe einen Kommentar