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Wie kalt darf es im Büro sein?

Fühlst du dich im Büro manchmal wie in einer Kühlkammer, während dein Kollege im T-Shirt schwitzt? Die Frage, wie kalt es im Büro sein darf, ist mehr als nur eine Debatte über persönliches Empfinden – es geht um deine Gesundheit und deine Rechte.

Der tägliche Kampf am Thermostat: Wenn die Bürokälte zum Problem wird

Die eine Kollegin sitzt mit drei Lagen Fleece, Wollsocken und einer Decke am Platz, während der andere das Fenster aufreißt, weil ihm „die Luft zu stickig“ ist. Die Temperatur im Raum wird zum stummen Konfliktherd. Dabei ist das ständige Frieren nicht nur unangenehm. Dauerhafte Kälte am Arbeitsplatz kann die Konzentration stören, das Immunsystem schwächen und zu Verspannungen führen.

Wenn du also mit steifen Fingern über die Tastatur tippst und dich mehr auf die nächste Tasse heißen Tee als auf deine Aufgaben freust, ist es Zeit, die Fakten zu kennen. Es gibt nämlich klare Regeln, die dich vor übermäßiger Kälte schützen.

Wie kalt darf es im Büro laut Gesetz wirklich sein?

Das persönliche Empfinden ist das eine, das Arbeitsrecht das andere. Dein Arbeitgeber kann die Heizung nicht einfach nach Belieben herunterdrehen, um Kosten zu sparen. Die Grundlage dafür liefert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese besagt, dass Arbeitsräume eine „gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur“ haben müssen.[2]

Was das konkret bedeutet, wird in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ genauer definiert. Diese Regel ist quasi die Gebrauchsanweisung für die Verordnung und gibt klare Mindestwerte vor, die während der gesamten Arbeitszeit erreicht werden müssen. Die geforderte Temperatur hängt dabei von der körperlichen Belastung der Tätigkeit ab.

Für die meisten Bürojobs gelten folgende Mindesttemperaturen:

Körperhaltung Arbeitsschwere Mindesttemperatur
Überwiegend im Sitzen leicht +20 °C
Überwiegend im Stehen/Gehen leicht +19 °C
Überwiegend im Stehen/Gehen mittel +17 °C

Leichte Arbeitsschwere im Sitzen ist der Standard für die klassische Schreibtischtätigkeit. Sobald du also dauerhaft unter 20 °C arbeitest, wird eine wichtige Grenze unterschritten.

Dein Arbeitgeber in der Pflicht: Wärme ist nicht alles

Die Verantwortung für ein gesundes Raumklima liegt klar beim Arbeitgeber. Das ist im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert, welches ihn verpflichtet, durch eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung mögliche Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln und abzustellen.[1] Eine zu niedrige Raumtemperatur ist ein solches Risiko.

Das bedeutet: Dein Chef muss nicht nur die Heizung aufdrehen, sondern dafür sorgen, dass die Wärme auch wirklich an deinem Arbeitsplatz ankommt. Wenn es also durch undichte Fenster zieht oder kalte Außenwände für eine unangenehme Kältestrahlung sorgen, sind das ebenfalls Mängel, die behoben werden müssen. Es reicht nicht, wenn das Thermometer in der Mitte des Raumes 20 °C anzeigt, du aber in deiner Ecke am Fenster frierst. Hier ist eine ganzheitliche Betrachtung des Arbeitsplatzes gefordert.

Wie kalt darf es im Büro sein und was kann ich dagegen tun?

Wenn die Temperatur dauerhaft zu niedrig ist, solltest du aktiv werden. Einfach nur still vor sich hin zu frieren, löst das Problem nicht. Eine strukturierte Vorgehensweise ist hier der beste Weg.

Folgende Schritte haben sich bewährt:

  1. Messe die Temperatur objektiv. Dein persönliches Gefühl ist wichtig, aber harte Fakten sind überzeugender. Besorge dir ein einfaches Thermometer und dokumentiere die Temperatur an deinem Arbeitsplatz über mehrere Tage zu unterschiedlichen Zeiten.
  2. Sprich mit deinen Kollegen. Du bist wahrscheinlich nicht der Einzige, dem kalt ist. Wenn ihr als Gruppe auftretet, hat euer Anliegen deutlich mehr Gewicht. Tauscht eure Messwerte aus und formuliert euer Problem gemeinsam.
  3. Suche das Gespräch mit deinem Vorgesetzten. Präsentiere deine Beobachtungen sachlich und ruhig. Verweise auf die gesetzlichen Vorgaben. In den meisten Fällen wird schon dieser Schritt ausreichen, denn viele Vorgesetzte kennen die genauen Regelungen gar nicht.
  4. Schalte den Betriebsrat oder die Personalabteilung ein. Wenn das Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten zu nichts führt, ist das die nächste Instanz. Der Betriebsrat hat ein gesetzliches Mitspracherecht bei Themen des Gesundheitsschutzes und kann den Druck auf den Arbeitgeber erhöhen.

Ich habe selbst einmal den Fehler gemacht, eine schnelle, eigene Lösung finden zu wollen. In einem alten Bürogebäude zog es an meinem Platz ganz furchtbar durch ein altes Fenster. Mein erster Impuls war, das Problem mit Dichtungsband aus meiner Hobbywerkstatt selbst zu beheben. Ein riesiger Fehler – es sah nicht nur furchtbar aus, sondern hat das eigentliche Problem auch nur kurzfristig kaschiert und war am Ende Sache des Vermieters. Der offizielle Weg über die Vorgesetzten war der einzig richtige.

Persönliche Strategien gegen die Kälte am Arbeitsplatz

Bis eine offizielle Lösung gefunden ist, musst du natürlich nicht tatenlos frieren. Es gibt ein paar bewährte Mittel, um die akute Bürokälte zu überbrücken, gerade wenn du eher kälteempfindlich bist.

Hier ein paar Ideen, die sofort helfen:

  • Das Zwiebelprinzip: Trage mehrere dünne Schichten Kleidung übereinander. Das isoliert besser als ein einzelner dicker Pullover. Eine Weste oder ein Cardigan sind schnell an- und ausgezogen.
  • Warme Füße, warmer Mensch: Kalte Füße führen dazu, dass der ganze Körper auskühlt. Dicke Socken oder sogar unauffällige Thermosohlen in den Schuhen können einen großen Unterschied machen.
  • Bewegungspausen einlegen: Steh regelmäßig auf, streck dich oder geh kurz eine Runde durch den Flur. Das kurbelt den Kreislauf an und erzeugt innere Wärme.
  • Von innen wärmen: Eine Kanne heißer Tee oder Ingwerwasser auf dem Schreibtisch ist nicht nur lecker, sondern wärmt dich von innen heraus.

Kleine Helfer für den Schreibtisch

Wenn es erlaubt ist, können auch kleine technische Gadgets helfen. Eine beheizbare Mausunterlage, eine USB-Tassenwärmer oder ein kleines Heizkissen für den Stuhl können gezielt dort Wärme spenden, wo du sie am meisten brauchst. Kläre aber unbedingt vorher ab, ob der Einsatz solcher privaten Elektrogeräte im Büro gestattet ist.

Sonderfälle und Grauzonen bei der Bürokälte

Natürlich ist nicht jedes Büro gleich. In Großraumbüros ist es oft eine besondere Herausforderung, eine für alle angenehme Temperatur zu finden. Hier ist vor allem Kompromissbereitschaft und Kommunikation gefragt. Manchmal helfen schon kleine Änderungen bei der Sitzordnung, um kälteempfindliche Mitarbeiter aus der Zugluft an einen geschützteren Platz zu setzen.

Auch die aktuelle Debatte um das Energiesparen wirft Fragen auf. Grundsätzlich gilt: Auch Sparmaßnahmen dürfen die gesetzlichen Mindesttemperaturen nicht unterschreiten. Der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter hat Vorrang.[3] Fällt die Temperatur unter die vorgeschriebenen Werte, muss der Arbeitgeber handeln – zum Beispiel durch das Bereitstellen zusätzlicher Kleidung oder das Ermöglichen von Aufwärmpausen.

Letztlich ist die Frage „Wie kalt darf es im Büro sein?“ keine Aufforderung zum Streit, sondern eine Einladung zum Dialog. Ein gutes Arbeitsklima – im wörtlichen wie im übertragenen Sinne – liegt im Interesse aller.

Quellen

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13. Januar 2025)
  2. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Anhang 3.5 Raumtemperatur (Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13. Januar 2025)
  3. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) § 3a Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (Bundesamt für Justiz, abgerufen am 13. Januar 2025)

FAQs zum Thema Wie kalt darf es im Büro sein

Darf ich einfach nach Hause gehen, wenn die Heizung komplett ausfällt und es eiskalt ist?

Nein, du solltest nicht einfach eigenmächtig den Arbeitsplatz verlassen. Dein Arbeitgeber hat allerdings eine Fürsorgepflicht und muss bei einem Heizungsausfall sofort handeln. Wenn die Mindesttemperatur von 20 °C nicht mehr erreicht werden kann, muss er für Abhilfe sorgen. Das können zum Beispiel mobile Heizgeräte, die Zuweisung eines anderen Arbeitsraums oder – als letzte Option – die bezahlte Freistellung oder die Anordnung von Homeoffice sein. Sprich also unbedingt zuerst mit deinem Vorgesetzten, um die Situation zu klären.

Gelten für Schwangere oder ältere Mitarbeiter strengere Regeln bei der Raumtemperatur?

Ja, für besonders schutzbedürftige Personengruppen muss der Arbeitgeber im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung individuelle Schutzmaßnahmen prüfen. Das Mutterschutzgesetz schützt beispielsweise werdende Mütter vor schädlichen Einwirkungen wie Kälte. Es kann also gut sein, dass für diese Personen ein wärmerer Arbeitsplatz oder zusätzliche Pausen in einem beheizten Raum zur Verfügung gestellt werden müssen, auch wenn die allgemeinen Mindestwerte formal erreicht werden.

Spielt auch die Luftfeuchtigkeit eine Rolle für das Kälteempfinden im Büro?

Absolut! Die gefühlte Temperatur hängt nicht nur von der Lufttemperatur, sondern auch von der Luftfeuchtigkeit und der Luftbewegung ab. Eine hohe Luftfeuchtigkeit in einem kühlen Raum lässt uns schneller frieren, da die Feuchtigkeit auf der Haut Kälte besser leitet. Ideal für ein angenehmes Raumklima ist eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 % und 60 %. Liegt der Wert dauerhaft außerhalb dieses Bereichs, kann das ebenfalls ein Mangel sein, den dein Arbeitgeber beheben sollte.

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