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Zeugnis richtig lesen: was dein Arbeitszeugnis wirklich sagt

Mann liest ein Zeugnis

Zeugnis richtig lesen: was dein Arbeitszeugnis wirklich sagt

Kurzfassung

  • Zeitlose Nettigkeit: Arbeitszeugnisse wirken immer freundlich, spiegeln aber nicht immer die wahre Bewertung wider.
  • Wichtigste Bausteine: Tätigkeitsbeschreibung, Leistungs- und Verhaltensbewertung sind zentral in einem qualifizierten Zeugnis.
  • Unscheinbare Wörter, große Bedeutung: Formulierungen wie „stets“ oder „vollst“ sind entscheidend für die Bewertungsskala.
  • Gesamtbild beachten: Ein Zeugnis kann in Teilen freundlich wirken, aber durch Widersprüche kritisch sein.
  • Rechtlicher Rahmen: § 109 GewO untersagt Formulierungen, die verdeckte Bedeutungen tragen sollen.
  • Korrekturwünsche: Klare, sachliche Rückmeldungen sind oft effektiver als sofortige rechtliche Schritte.

Ein Arbeitszeugnis liest sich fast immer freundlich – und trotzdem gibt es Stellen, die bei Bewerbungen auffallen. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie ein Zeugnis aufgebaut ist, welche Formulierungen üblicherweise welche Note meinen, wo „Lücken“ sprechen können und was du tun kannst, wenn etwas nicht passt.

Warum Arbeitszeugnisse fast immer nett wirken – und trotzdem nicht automatisch „gut“ sind

Das Grundprinzip ist schnell erklärt: Ein Zeugnis soll einerseits wahr sein, andererseits wohlwollend formuliert werden. Dazu kommt eine recht klare Vorgabe aus dem Gesetz: Das Zeugnis muss „klar und verständlich“ sein und darf keine Formulierungen enthalten, die etwas anderes „zwischen den Zeilen“ bezwecken.[1]

In der Praxis hat sich trotzdem eine Art Standardsprache entwickelt. Die klingt höflich, ist aber oft sehr fein abgestuft. Und noch etwas ist wichtig, damit man sich nicht in Einzelwörtern verliert: Das Bundesarbeitsgericht betont, dass ein Zeugnis als „einheitliches Ganzes“ zu lesen ist – einzelne Teile sollten nicht isoliert bewertet werden, wenn dadurch die Aussage verdreht wird.[2] Genau deshalb lohnt es sich, erst den Aufbau zu prüfen und dann die Details.

So ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis normalerweise aufgebaut

Ein einfaches Zeugnis bestätigt im Kern Art und Dauer der Beschäftigung. Ein qualifiziertes Zeugnis geht weiter und bewertet Leistung und Verhalten. Die Bundesagentur für Arbeit unterscheidet diese Formen ebenfalls so und beschreibt typische Bestandteile eines qualifizierten Zeugnisses (Einleitung, Tätigkeitsbeschreibung, Leistungs- und Verhaltensbeurteilung, Schlussformel).[4]

Wenn in deinem Zeugnis ganze Bausteine fehlen, ist das nicht automatisch „schlecht“ – es kann auch schlicht schlampig sein. Aber fehlende Kernelemente machen es schwerer, deine Arbeit einzuordnen. Besonders wichtig sind: konkrete Tätigkeiten (nicht nur ein Jobtitel), Leistungsbild (Arbeitsweise/Ergebnisse), Sozialverhalten (Team, Kund:innen, Vorgesetzte) und eine saubere Unterzeichnung.

So liest du dein Zeugnis Schritt für Schritt, ohne dich in Codes zu verrennen

Viele lesen zuerst die Abschlussformel und hängen sich dann an einem Wort auf. Besser funktioniert ein Ablauf, der erst die Substanz prüft und dann die Note „übersetzt“:

  1. Formales prüfen Datum, Firmenbriefkopf, Ort, Unterschrift (funktionierende Zeichnungsberechtigung), keine Tippfehler, keine komische Formatierung.
  2. Einleitung und Zeitraum Stimmen Eintritts- und Austrittsdatum, Position, ggf. Abteilungswechsel?
  3. Tätigkeiten Sind die Aufgaben so beschrieben, dass Außenstehende den Verantwortungsumfang erkennen?
  4. Leistungsteil Arbeitsbereitschaft, Fachwissen, Belastbarkeit, Arbeitsweise, Arbeitserfolg – passt das Gesamtbild zusammen?
  5. Verhalten Gegenüber wem war dein Verhalten wie? Gibt es Widersprüche zum Leistungsteil?
  6. Schlussblock Austrittsgrund (falls genannt), Dank/Bedauern/Zukunftswünsche – wirkt es stimmig oder „abgeschnitten“?

Dieser Ablauf ist auch deshalb sinnvoll, weil einzelne Formulierungen erst im Zusammenhang ihren Ton bekommen – genau das meint das Bundesarbeitsgericht mit dem „einheitlichen Ganzen“.[2]

Die Notenlogik steckt meist in kleinen Wörtern – hier wird es konkret

In vielen Zeugnissen hängt die Gesamtnote an einer zentralen Leistungsformel. Häufig sieht man Varianten rund um „Zufriedenheit“. Dabei sind Zusätze wie „stets“ oder „vollst“ keine Deko, sondern die typische Abstufung.

Typische Formulierung Übliche Einordnung
„stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ sehr gut
„stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ gut
„zu unserer vollen Zufriedenheit“ befriedigend (Durchschnitt)
„zu unserer Zufriedenheit“ ausreichend
„hat sich bemüht“ / sehr vage Leistungsformeln kritisch, oft unterdurchschnittlich

Dass „zur vollen Zufriedenheit“ als durchschnittliche Bewertung gilt, hat das Bundesarbeitsgericht sehr klar herausgearbeitet: Wer eine bessere Schlussbeurteilung will, muss im Streitfall darlegen und beweisen, warum eine überdurchschnittliche Bewertung gerechtfertigt ist.[3] Das ist eine wichtige Einordnung, weil manche denken, „voll“ sei automatisch schon „gut“.

Wenn einzelne Sätze beißen, obwohl die Gesamtnote freundlich wirkt

Ein Zeugnis kann oben „gut“ wirken und unten trotzdem kratzen – etwa durch Widersprüche. Beispiel: sehr positives Ergebnis, aber auffällig vage Aussagen zur Arbeitsweise. Oder ein starker Leistungsteil, aber ein merkwürdig kühler Verhaltensteil. In solchen Fällen ist weniger das eine Wort entscheidend, sondern die innere Logik: Passt das Bild zusammen, oder stolpert man beim Lesen?

„Geheimcodes“ werden oft überschätzt – was das Gesetz dazu sagt

Es hält sich hartnäckig die Idee, es gäbe ein geheimes Wörterbuch, das Personalabteilungen decodieren. Der Kern ist einfacher: Es gibt übliche Bausteine und übliche Abstufungen. Und es gibt Grenzen: § 109 Gewerbeordnung (GewO, Gewerbeordnung) untersagt Formulierungen, die eine andere Aussage transportieren sollen als die, die aus dem Wortlaut erkennbar ist.[1] Auch seriöse Zusammenfassungen für Arbeitgeber betonen genau diesen Punkt und nennen missverständliche oder widersprüchliche Formulierungen als unzulässig.[5]

Was du tun kannst, wenn das Zeugnis nicht passt

Der erste Schritt ist selten „direkt klagen“. Oft lässt sich einiges über einen sauberen Korrekturwunsch lösen – am besten konkret und ruhig: Was ist sachlich falsch? Was fehlt? Wo widerspricht sich der Text?

Dabei hilft es, nicht mit „Ich will Note X“ zu starten, sondern mit überprüfbaren Punkten: falsche Tätigkeiten, falsche Projektnamen, fehlende Führungsverantwortung, Leistungsformel nicht passend zum restlichen Text. Gerade weil das Zeugnis als Ganzes zählt, lässt sich eine Anpassung häufig über den Gesamtzuschnitt begründen.[2]

Wenn der Arbeitgeber blockt, wird es schnell juristisch. Dann sind zwei Dinge wichtig:

  • Fristen checken In vielen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen stehen Ausschlussfristen. Wer zu lange wartet, verliert Ansprüche, auch wenn die Sache inhaltlich gut wäre.
  • Belege sichern Zielvereinbarungen, Feedback, Kennzahlen, Projekt-Dokus, Mails zu Erfolgen. Denn sobald es um eine bessere Note geht, kann – je nach Streitpunkt – Darlegung/Beweis eine Rolle spielen (BAG zur Durchschnittsbewertung).[3]

Zum Schluss: Woran ein stimmiges Zeugnis meistens zu erkennen ist

Ein gutes Zeugnis wirkt nicht wie ein Werbetext, sondern wie eine runde Beschreibung: Tätigkeiten nachvollziehbar, Leistung und Verhalten passen zusammen, Schlussformel ist nicht lieblos abgeklemmt, und formale Dinge sind sauber. Wenn du beim Lesen das Gefühl hast, dass der Text „flüssig“ bleibt und nicht an einzelnen Stellen plötzlich hart abbiegt, ist das oft schon ein gutes Zeichen.

Und falls doch etwas hakt: Ein klarer, sachlicher Korrekturwunsch mit konkreten Punkten ist in vielen Fällen der schnellste Weg – ohne große Bühne, aber mit deutlich besserem Ergebnis.

Quellen

  1. § 109 GewO (Gewerbeordnung): Zeugnis (abgerufen am 29.12.2025)
  2. Bundesarbeitsgericht: 9 AZR 386/10 (abgerufen am 29.12.2025)
  3. Bundesarbeitsgericht: 9 AZR 584/13 (abgerufen am 29.12.2025)
  4. Bundesagentur für Arbeit: Praktische Bewerbungstipps (Abschnitt Arbeitszeugnis) (abgerufen am 29.12.2025)
  5. Techniker Krankenkasse (Firmenkunden): Arbeitszeugnis – Rechte und Pflichten (abgerufen am 29.12.2025)

FAQs zum Thema Zeugnis richtig lesen

Muss ein Arbeitszeugnis eine Note enthalten?

Eine „Note“ als Zahl steht fast nie im Zeugnis. Die Bewertung steckt in den Formulierungen, vor allem in der zentralen Leistungsbeurteilung. Entscheidend ist außerdem, dass der Text als Gesamtbild stimmig ist und keine widersprüchlichen Aussagen enthält.[2]

Ist „zur vollen Zufriedenheit“ gut oder eher mittel?

Üblicherweise ist das die mittlere Bewertung. Das Bundesarbeitsgericht ordnet „zur vollen Zufriedenheit“ als durchschnittlich ein und legt dar, dass für eine bessere Schlussbewertung im Streitfall Argumente/Belege nötig sind.[3]

Welche Formfehler sind echte Warnsignale?

Tippfehler, falsche Daten, fehlende Unterschrift, ungewöhnliche Formatierungen oder ein nicht nachvollziehbarer Unterzeichner sind typische Probleme. Sie wirken unprofessionell und können bei Bewerbungen unnötige Fragen auslösen – selbst wenn der Inhalt an sich okay wäre.

Was ist, wenn Tätigkeiten fehlen oder sehr allgemein beschrieben sind?

Dann ist das Zeugnis für Außenstehende schwer einzuordnen. Ein qualifiziertes Zeugnis sollte Tätigkeiten und Verantwortungsumfang so beschreiben, dass der Job nachvollziehbar wird. Genau darauf zielt auch die übliche Struktur ab, wie sie z. B. in Bewerbungshilfen dargestellt wird.[4]

Darf ein Zeugnis „versteckte Botschaften“ enthalten?

Das Gesetz verlangt ein klares, verständliches Zeugnis und untersagt Formulierungen, die eine andere Aussage bezwecken als die aus dem Wortlaut erkennbare.[1] In der Praxis gibt es zwar standardisierte Abstufungen, aber bewusst verschlüsselte Nebenbotschaften sind rechtlich nicht der Ansatz, auf den man setzen sollte.

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