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Die Schublade wird leichter

Alte Ladekabel gehören nicht in den Restmüll

Alte Ladekabel und Netzteile gehören in Deutschland nicht in den Restmüll und auch nicht in die Gelbe Tonne. Du gibst sie als Elektroaltgeräte am Wertstoffhof, an einer kommunalen Sammelstelle oder bei einer geeigneten Rücknahmestelle im Handel ab.

Für die erste Trennung reicht ein sichtbares Merkmal: Ein gewöhnliches Kabel oder Steckernetzteil kommt zur Elektroschrottsammlung. Enthält das Teil einen Akku, etwa eine Powerbank, gelten zusätzliche Schritte für die Batterie.

Kabel, Netzteil oder Akku-Gerät?

In einer vollen Technikschublade sieht vieles nach demselben Kunststoffknäuel aus. Für die Abgabe helfen drei Gruppen: reine Kabel, Netzteile und Geräte mit Akku. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz führt konfektionierte Stromkabel sowie USB-, HDMI-, Audio-, Video- und Netzwerkkabel ausdrücklich als Elektrogeräte auf. Auch Adapter und Reisestecker werden genannt.[1]

Reine Kabel

Ein USB-C-Kabel ohne Netzteil, ein altes HDMI-Kabel oder eine nicht mehr benötigte Netzwerkleitung zählt zur ersten Gruppe. Ob das Kabel Strom oder Daten übertragen hat, ändert den Entsorgungsweg nicht. Es gehört zur getrennten Sammlung von Elektroaltgeräten.

Die Kabellänge spielt für diese Einordnung keine Rolle. Auch das kurze Kabel aus der Verpackung eines alten Smartphones ist kein Restmüll. Dass ein Kabel weder Display noch Schalter besitzt, macht es abfallrechtlich nicht zu einem gewöhnlichen Stück Kunststoff.

Steckernetzteile und Ladegeräte

In die zweite Gruppe fallen klassische Handy-Ladegeräte, Laptop-Netzteile und andere Stromversorgungen ohne eigenen Akku. Du kannst Kabel und zugehöriges Netzteil gemeinsam zur Elektroschrottsammlung bringen. Eine Trennung ist nur praktisch, wenn du ein noch brauchbares Kabel behalten möchtest.

Ein Steckernetzteil gehört ebenso wenig in eine Metallschrottkiste für beliebige Haushaltsgegenstände. Gehäuse und Stecker verraten von außen nicht, welche Bestandteile im Inneren sitzen. Der passende Weg bleibt deshalb die offizielle Elektroaltgeräte-Rückgabe.

Powerbanks und Geräte mit Akku

Eine Powerbank ist nicht bloß ein etwas größeres Netzteil. Sie speichert Energie in einem eingebauten Akku. Das gilt auch für andere Ladegeräte oder Zubehörteile, die ohne Steckdose weiterarbeiten können.

Lässt sich eine Batterie oder ein Akku ohne Beschädigung entnehmen, soll sie beziehungsweise er getrennt zur Batteriesammlung gegeben werden. Ist der Energiespeicher fest eingebaut oder nur durch eine Demontage erreichbar, bleibt das Gerät geschlossen und wird vollständig an einer Elektroaltgeräte-Sammelstelle abgegeben.[2] Ein Gehäuse aufzubrechen schafft hier keinen Vorteil. Es produziert nur ein beschädigtes Gerät, das weiterhin abgegeben werden muss.

Diese Abgabestelle passt zu deinem Kabelstapel

Der Wertstoffhof oder eine kommunale Elektroaltgeräte-Sammelstelle ist der Weg, der für gemischte Funde aus dem Haushalt am wenigsten Vorwissen verlangt. Kommunale Sammelstellen nehmen Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten kostenlos an.[2] Welche Annahmestelle zuständig ist und ob es zusätzliche Sammelboxen oder mobile Termine gibt, hängt vom Wohnort ab.

Für die Schublade lässt sich die Auswahl kompakt festhalten:

Gegenstand Passende Abgabe Wichtige Grenze
USB-, HDMI-, Audio- oder Netzwerkkabel Elektroschrottsammlung oder geeignete Handelsrücknahme Nicht in Restmüll oder Gelbe Tonne geben
Handy- oder Laptop-Netzteil ohne Akku Elektroschrottsammlung oder geeignete Handelsrücknahme Nicht als gewöhnlichen Metall- oder Kunststoffabfall behandeln
Powerbank Elektroaltgeräte-Sammelstelle Fest eingebauten Akku nicht herausbrechen
Ladegerät mit entnehmbarer Batterie oder entnehmbarem Akku Gerät zur Elektrosammlung, Energiespeicher zur Batteriesammlung Nur ohne Beschädigung entnehmen
Noch nutzbares passendes Zubehör Weitergeben, verschenken oder verkaufen Nur funktionsfähige Teile ohne sichtbare Schäden weiterreichen

Bei einer kommunalen Stelle darfst du Kabel und Netzteile meist zusammen anliefern. Vor Ort können verschiedene Behälter bereitstehen. Die Beschriftung oder die Auskunft des Personals gibt vor, welcher Behälter genutzt wird. Eine selbst gebaute Vorsortierung nach Kupfer, Kunststoff und Steckerform ist nicht nötig.

Rückgabe im Handel auch ohne neuen Kauf

Kleine Kabel und Netzteile lassen sich häufig bei verpflichteten Händlern abgeben, ohne dass du dort ein neues Gerät kaufst. Für diese sogenannte 0:1-Rücknahme darf keine äußere Abmessung des Altgeräts größer als 25 Zentimeter sein. Die gesetzliche Rücknahmepflicht ist auf drei Altgeräte pro Geräteart begrenzt.[3]

Bei einem losen Kabel bezieht sich die 25-Zentimeter-Grenze auf die äußere Abmessung des Altgeräts, nicht auf die gesamte Länge des ausgestreckten Kabels. Ein zusammengerolltes zwei Meter langes USB-Kabel fällt also nicht allein wegen seiner Leitungslänge aus der Kleingeräte-Rücknahme. Das ist ein kleines Detail, an dem die Schubladenleerung sonst unnötig hängen bleibt.

Die Pflicht trifft nicht jedes Geschäft mit einer einzelnen Ladegeräte-Auslage. Erfasst werden insbesondere Elektrofachhändler mit mindestens 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte. Auch Lebensmittelhändler mit mindestens 800 Quadratmetern Gesamtverkaufsfläche können rücknahmepflichtig sein, wenn sie Elektro- und Elektronikgeräte mehrfach im Kalenderjahr oder dauerhaft anbieten.[4]

Im Geschäft findest du die Annahme je nach Betrieb am Servicepunkt, an einer gekennzeichneten Sammelbox oder in einem anderen Rückgabebereich. Bei der verpflichtenden Rücknahme kleiner Altgeräte brauchst du weder einen Neukauf noch einen Kassenbon.[2] Kleine Läden dürfen Kabel freiwillig annehmen, müssen es aber nicht automatisch.

Onlinehändler können ebenfalls unter die Rücknahmeregeln fallen. Der konkrete Rückgabeweg muss jedoch nicht so bequem sein wie die Box im Supermarkt. Wenn du nur einige alte Kabel loswerden möchtest, ist eine nahe kommunale Sammelstelle oft der geradlinigere Weg.

Restmüll und Gelbe Tonne bleiben außen vor

Das durchgestrichene Mülltonnen-Symbol auf einem Netzteil macht die Sache sichtbar, doch auch ein Kabel ohne gut lesbare Kennzeichnung gehört zur Elektroschrottsammlung. Die Gelbe Tonne ist ebenfalls nicht für Ladekabel gedacht. Ein Kunststoffmantel macht das gesamte Produkt nicht zur Verpackung.

Lose Kabel sollten auch nicht für unbekannte Schrottsammler vor die Haustür gelegt werden. Offizielle kommunale Stellen und verpflichtete Rücknahmestellen führen die Teile in den vorgesehenen Entsorgungsweg. Bei einem Karton voller gemischter Elektronik ist der Wertstoffhof die nüchterne Lösung: hinbringen, zuweisen lassen, fertig.

Der kurze Check vor der Abgabe

Eine aufwendige Vorbereitung braucht der Kabelstapel nicht. Entferne lediglich Dinge, die offensichtlich nicht dazugehören, und halte Geräte mit Akku getrennt von gewöhnlichen Kabeln bereit.

Für den Weg zur Sammelstelle genügen wenige Handgriffe:

  • Du bündelst lange Kabel locker, damit sie sich beim Transport nicht wieder im ganzen Karton verteilen.
  • Du lässt Netzteile und Steckergehäuse geschlossen und zerlegst sie nicht in einzelne Materialien.
  • Du legst Powerbanks und andere Geräte mit fest eingebautem Akku separat in den Transportbehälter, damit du sie an der Annahme benennen kannst.
  • Du entnimmst Batterien oder Akkus nur, wenn das ohne Beschädigung und ohne Öffnen eines fest verschlossenen Gehäuses möglich ist.
  • Du prüfst bei noch nutzbaren Teilen, ob Typ und Leistung eindeutig erkennbar sind, ehe du sie weitergibst.

Funktionsfähiges Zubehör muss nicht vorschnell entsorgt werden. Ein eindeutig zuzuordnendes Originalnetzteil oder ein intaktes Standardkabel kann weiterverwendet werden. Stark geknickte Leitungen, beschädigte Stecker oder nicht mehr lesbare Netzteile gehören dagegen nicht in eine Verschenkkiste. Eine volle Schublade ist schließlich kein Qualitätsnachweis.

Am Ende bleibt eine einfache Trennlinie: Kabel und Netzteile ohne Akku gehen zur Elektroschrottsammlung, Geräte mit Energiespeicher werden dort als Akku-Geräte abgegeben. Für kleine Teile kommt zusätzlich die Rücknahme bei verpflichteten Händlern infrage. Die Mülltonnen in der Küche sind für keine dieser Gruppen der passende Ort.

Quellen

  1. Anlage 1 zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz – Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, abgerufen am 20.07.2026)
  2. Wohin mit dem Elektroschrott? Alte Elektrogeräte richtig entsorgen schont Ressourcen und Umwelt (Umweltbundesamt, abgerufen am 20.07.2026)
  3. § 17 ElektroG – Rücknahmepflicht der Vertreiber (Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz, abgerufen am 20.07.2026)
  4. Rücknahmepflichten als Vertreiber von Elektrogeräten (stiftung elektro-altgeräte register, abgerufen am 20.07.2026)
Verfasst von

Robert Hendrichs

Robert schreibt über smarte Technik, praktische Gadgets und das Leben mit Hunden. Dabei verbindet er technische Neugier mit Erfahrungen aus rund 25 Jahren Hundehaltung.

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