Kurzfassung
- Ortseingangsschilder aktivieren die generelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
- Gelbes Ortsschild beendet vorherige streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen.
- Ein Schild über das Ortseingangsschild hinaus, wie z. B. „Zone 30“, setzt neue Regeln durch.
- Besondere Schilder wie Gefahr- oder Zonenverbotsschilder bleiben nach dem Ortsschild wirksam.
- Navi hilft, aber straßennahe Schilder haben höchste Priorität, nicht digitale Karten.
Inhaltsverzeichnis
- Das gelbe Schild im Augenwinkel und der Fuß auf der Bremse
- Die simple Grundregel: Was das gelbe Schild wirklich macht
- Hebt ein Ortsschild also wirklich jede Geschwindigkeitsbegrenzung auf?
- Die Ausnahmen: Wann 50 km/h am Ortseingang nicht gelten
- Dein Navi als Copilot: Nicht blind vertrauen!
- Sonderfall Tempo-30-Zone: Hebt das Ortsschild diese auf?
- Schilder-Salat: Was ist mit grünen, weißen oder braunen Ortsschildern?
- Und was ist mit Blitzer-Abstand und dem Blick nach Österreich?
- Hebt ein Ortsschild also auch in Österreich alle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf?
- Fazit: Dein 3-Punkte-Check für den Ortseingang
- FAQs zum Thema Hebt ein Ortsschild alle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf
- Welche Geschwindigkeit gilt denn eigentlich direkt nach dem Ortsausgangsschild?
- Was passiert, wenn ein Tempolimit wie Tempo 30 innerhalb einer Ortschaft aufgehoben wird?
- Gilt die 50-km/h-Regel am Ortsschild auch für LKW oder Autos mit Anhänger?
Du fährst auf einer Landstraße, siehst das gelbe Schild und gehst vom Gas. Aber hebt ein Ortsschild wirklich alle vorherigen Geschwindigkeitsbegrenzungen auf oder lauern da teure Fallen? Wir klären das auf, ohne Paragrafen-Wirrwarr und ganz praxisnah.
Das gelbe Schild im Augenwinkel und der Fuß auf der Bremse
Es ist dieser eine, fast automatische Reflex: Landstraße, der Tempomat ist auf entspannte 100 km/h eingestellt, die Landschaft fliegt vorbei. Dann taucht am Horizont das vertraute, gelbe Rechteck auf. Mein rechter Fuß zuckt sofort Richtung Bremse. 50 km/h. Das ist die Regel, die seit der Fahrschule im Muskelgedächtnis verankert ist. Aber was war davor? Galt hier wirklich freie Fahrt mit 100 km/h oder habe ich ein 70er-Schild übersehen?
Ich gebe zu, genau diese Situation hat mich mal ein paar Euro gekostet. Ich kam aus einem 70er-Bereich, sah das Ortsschild und dachte: „Okay, ab hier 50.“ Was ich aber im Eifer des Gefechts verdrängt hatte, war ein winziges Baustellenschild mit einer „30“ direkt vor dem Ortseingang. Ich war der festen Überzeugung, das Ortsschild würde das alles „resetten“. Ein teurer Irrtum, wie das uncharmante rote Licht kurz darauf bewies. Aus solchen Fehlern lernst du – und genau deshalb schauen wir uns das jetzt mal ganz genau an.
Die simple Grundregel: Was das gelbe Schild wirklich macht
Fangen wir mit der Basis an, die eigentlich ganz einfach ist. Das gelbe Ortseingangsschild (offiziell „Ortstafel“, Zeichen 310 laut Straßenverkehrs-Ordnung) markiert den Beginn einer geschlossenen Ortschaft. Und damit aktiviert es eine generelle Vorschrift: Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kraftfahrzeuge eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Das steht so in § 3 der StVO.[4]
Diese Regel ist quasi der Standard-Modus für den Stadtverkehr. Sie ersetzt automatisch die allgemeine Höchstgeschwindigkeit, die außerhalb galt – also in der Regel die 100 km/h auf Landstraßen. Das Ortsschild ist also ein Umschalter von „Land-Modus“ auf „Stadt-Modus“. Soweit, so klar. Die wirklich spannende Frage ist aber, was mit den Schildern passiert, die vorher eine andere Geschwindigkeit angezeigt haben.
Hebt ein Ortsschild also wirklich jede Geschwindigkeitsbegrenzung auf?
Hier kommt die Antwort, die oft für Verwirrung sorgt: Ja, das Ortseingangsschild beendet vorherige streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen. Wenn du also auf einer Landstraße fährst, auf der durch ein rundes Schild mit rotem Rand (Zeichen 274) die Geschwindigkeit auf 70 km/h begrenzt war, wird dieses Tempolimit durch das gelbe Ortsschild aufgehoben. Ab der Ortstafel gilt dann die neue allgemeine Regel: 50 km/h. Du musst also nicht erst auf ein Aufhebungsschild warten.
Der Haken an der Sache sind die Details. Diese Aufhebung gilt nämlich nur für die sogenannten Streckenverbote. Sobald andere Umstände oder Schilder ins Spiel kommen, wird die Sache komplizierter. Denn die goldene Regel im Straßenverkehr lautet immer: Ein spezifisches Schild schlägt eine allgemeine Regel. Und genau das führt zu den typischen Ausnahmen.
Die Ausnahmen: Wann 50 km/h am Ortseingang nicht gelten
Das Ortsschild setzt also den Standard auf 50 km/h. Aber dieser Standard kann sofort wieder überschrieben werden. Es gibt ein paar klassische Szenarien, in denen du dich nicht blind auf die 50 km/h verlassen solltest:
- Neues Limit direkt danach: Steht unmittelbar nach dem gelben Ortsschild ein weiteres Schild, das zum Beispiel eine Tempo-30-Zone ankündigt, dann gilt selbstverständlich ab diesem Schild Tempo 30. Das Ortsschild hat dann nur für wenige Meter die 50 km/h „eingeschaltet“.
- Gefahr schlägt Ort: Wenn eine Geschwindigkeitsbegrenzung an ein Gefahrenzeichen gekoppelt ist – zum Beispiel „30“ mit dem Zusatzschild „Schule“ oder „Baustelle“ – und diese Gefahr offensichtlich auch nach dem Ortsschild noch besteht, gilt die niedrigere Geschwindigkeit weiter. Das war genau meine teure Falle. Die Baustelle begann vor dem Schild und endete erst danach, also galt die 30er-Begrenzung für die gesamte Gefahrenstrecke.
- Zonenverbote sind hartnäckiger: Ein Zonenverbot, wie eine komplette Tempo-30-Zone, wird durch ein einfaches Ortsschild nicht aufgehoben. Es muss immer durch ein entsprechendes Zonen-Ende-Schild beendet werden.
Dein Navi als Copilot: Nicht blind vertrauen!
Moderne Autos und Apps wie Google Maps oder Waze sind super Helfer. Sie zeigen oft die aktuell erlaubte Geschwindigkeit an und warnen sogar vor Blitzern. Aber verlass dich nie zu 100 % darauf! Gerade bei temporären Baustellen oder frisch geänderten Zonen hinken die digitalen Karten oft hinterher. Dein bester Sensor sind und bleiben deine Augen. Nutze die Technik als Unterstützung, aber das Schild am Straßenrand hat immer das letzte Wort.
Sonderfall Tempo-30-Zone: Hebt das Ortsschild diese auf?
Eine Frage sorgt immer wieder für Unsicherheit. Die Antwort hängt von der Richtung ab. Wenn du dich bereits in einer geschlossenen Ortschaft in einer Tempo-30-Zone befindest und dann die Ortschaft verlässt (vorbei am durchgestrichenen Ortsausgangsschild), dann hebt dieses Ortsausgangsschild die 50 km/h Regel und die Tempo-30-Zone auf. Draußen gilt dann wieder die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Landstraßen von 100 km/h, sofern nichts anderes beschildert ist.
Umgekehrt gilt: Fährst du in eine Ortschaft hinein, setzt das Ortsschild wie besprochen erst mal 50 km/h fest. Wenn dann aber 50 Meter später das viereckige Schild „Zone 30“ kommt, gilt ab da natürlich Tempo 30. Das eine hebt das andere nicht auf, sondern die Schilder definieren Abschnitte mit unterschiedlichen Regeln.
Schilder-Salat: Was ist mit grünen, weißen oder braunen Ortsschildern?
Neben dem klassischen gelben Schild gibt es noch andere „Orts“-Schilder, die aber eine völlig andere Bedeutung haben. Hier nicht den Überblick zu verlieren, spart nicht nur Geld, sondern auch Nerven.
Die Fachleute vom Portal bussgeldkatalog.org erklären es sehr gut: Das gelbe Schild markiert eine „geschlossene Ortschaft“ mit all ihren Regeln.[1] Die anderen Farben sind oft nur Hinweise. Das grüne Ortsschild mit gelber Schrift (Ortshinweistafel, Zeichen 385) zum Beispiel weist nur auf einen Ort oder Weiler hin, der aber keine geschlossene Ortschaft ist. Hier darfst du also weiterhin die auf der Landstraße erlaubte Geschwindigkeit fahren, meistens 100 km/h. Wer hier abrupt auf 50 bremst, sorgt eher für Gefahr als für Sicherheit. Weiße Ortsteil- oder braune Touristenschilder haben übrigens gar keinen Einfluss auf dein Tempo.
Und was ist mit Blitzer-Abstand und dem Blick nach Österreich?
Eine Frage, die mich nach meinem Blitzer-Erlebnis natürlich brennend interessiert hat: Dürfen die direkt hinter dem Schild stehen? Grundsätzlich ja. Du musst deine Geschwindigkeit so anpassen, dass du am Schild bereits das korrekte Tempo fährst. Allerdings gibt es in den meisten Bundesländern interne Vorschriften, die einen gewissen Toleranzabstand von 150 bis 200 Metern vorsehen, um niemanden in eine Vollbremsung zu zwingen. Eine rechtliche Garantie dafür gibt es aber nicht.
Und wie sieht es bei unseren Nachbarn aus? Wer oft in den Alpen unterwegs ist, kennt die Situation. Die gute Nachricht: Das System ist sehr ähnlich.
Hebt ein Ortsschild also auch in Österreich alle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf?
Ja, im Prinzip funktioniert es dort genauso. Die österreichische Straßenverkehrsordnung (StVO) legt laut § 20 fest, dass im „Ortsgebiet“ eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt, sofern keine anderen Schilder eine Ausnahme definieren.[3] Die Ortstafel hat also auch hier die Funktion, den allgemeinen „Freilandstraßen“-Modus (100 km/h) zu beenden und den 50er-„Ortsgebiet“-Modus zu starten. Auch hier gilt: Spezifische Schilder, die eine niedrigere Geschwindigkeit fordern, haben immer Vorrang. Die Logik ist also grenzübergreifend fast identisch.
Fazit: Dein 3-Punkte-Check für den Ortseingang
Um im Schilderwald nicht den Überblick zu verlieren, kannst du dir eine einfache Checkliste für jeden Ortseingang angewöhnen:
- Gelbes Schild sehen: Das ist dein Signal, den Fuß vom Gas zu nehmen. Ab genau diesem Schild gilt grundsätzlich 50 km/h. Deine vorherige Geschwindigkeit ist jetzt nicht mehr relevant.
- Alte Limits sind passé: Die 70er- oder 80er-Begrenzung von der Landstraße wird durch das Ortsschild beendet. Du brauchst kein extra Aufhebungsschild dafür.
- Augen auf für Neues: Dein wichtigster Job ist jetzt, die Straße direkt nach dem Ortsschild zu scannen. Kommt hier sofort ein neues Limit (z.B. „30“), eine Zone oder ein Gefahrenzeichen? Dieses neue Schild hat sofortige Priorität.
Mit diesen drei Schritten im Kopf fährst du nicht nur vorschriftsmäßig, sondern auch deutlich entspannter in die nächste Ortschaft. Und sparst dir vielleicht das unschöne rote Blitzlicht, das mir damals den Tag vermiest hat.
Quellen
- Ortsschild: Welche Bedeutung hat das Richtzeichen für das Tempolimit? (bussgeldkatalog.org, abgerufen am 21.11.2025)
- Kreuzung, Auffahrt, Schild: Wann endet ein Tempolimit? (auto-motor-und-sport.de, abgerufen am 21.11.2025)
- § 20 StVO 1960 – Straßenverkehrsordnung 1960 (JUSLINE, abgerufen am 21.11.2025)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) § 3 Geschwindigkeit (Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 21.11.2025)
- Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO (Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 21.11.2025)
FAQs zum Thema Hebt ein Ortsschild alle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf
Welche Geschwindigkeit gilt denn eigentlich direkt nach dem Ortsausgangsschild?
Das Ortsausgangsschild hebt die innerörtliche Begrenzung von 50 km/h auf. Danach gilt wieder die allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit, die für PKW auf Landstraßen in der Regel 100 km/h beträgt. Aber Achtung: Das ist nur die Standardeinstellung! Oft folgt direkt nach dem Ortsausgang ein neues Tempolimit-Schild, zum Beispiel 70 km/h, das dann natürlich sofort beachtet werden muss.
Was passiert, wenn ein Tempolimit wie Tempo 30 innerhalb einer Ortschaft aufgehoben wird?
Eine gute Frage, die oft für Verwirrung sorgt! Wenn du dich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindest und ein Streckenverbot (z. B. eine 30er- oder 70er-Beschränkung) durch ein Aufhebungsschild beendet wird, fällst du automatisch auf die allgemeine innerörtliche Höchstgeschwindigkeit zurück. Das bedeutet, du darfst dann wieder 50 km/h fahren, bis du entweder die Ortschaft verlässt oder ein neues Schild eine andere Geschwindigkeit vorschreibt.
Gilt die 50-km/h-Regel am Ortsschild auch für LKW oder Autos mit Anhänger?
Ja, unbedingt. Die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften ist eine Obergrenze für alle Kraftfahrzeuge. Auch wenn für dein Fahrzeuggespann oder einen LKW außerorts eine niedrigere Geschwindigkeit gilt (z. B. 80 km/h), musst du diese am Ortseingang weiter auf 50 km/h reduzieren. Es gilt immer die niedrigere der beiden Geschwindigkeitsvorgaben.

