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Unwissend Unfallwagen gekauft? So setzt du deine Rechte durch

Kfz-Mechaniker prüft mit Taschenlampe den Unterboden eines Autos auf der Hebebühne – Symbolbild für Gutachten und versteckte Unfallschäden.

Kurzfassung

  • Unwissend Unfallwagen erworben: Ärgerlich und möglicherweise finanziell schädlich für Käufer.
  • Emotionen kontrollieren: Keine unbedachten Schritte unternehmen; genaue Dokumentation aller Hinweise statt impulsiver Konfrontationen.
  • Indizien sammeln: Lack- und Spaltmaßunregelmäßigkeiten prüfen; Beweise systematisch für spätere Schritte sammeln.
  • Gutachten und rechtliche Beratung: Fachkundige Unterstützung kann entscheidend für Erfolgschancen sein.
  • Optionen abwägen: Rücktritt, Preisnachlass oder Schadensersatz als mögliche Wege zur Durchsetzung der Ansprüche.
  • Kaufvertrag und Verkaufer prüfen: Rechte bei Täuschung durch den Verkäufern oder unklaren Vertragsbedingungen kennen.

Du hast unwissend einen Unfallwagen gekauft und fühlst dich jetzt ziemlich über den Tisch gezogen? Kein Grund zur Panik. Ich zeige dir, wie du jetzt Schritt für Schritt deine Rechte durchsetzt und was wirklich zählt.

Der Moment, in dem die Seifenblase platzt

Man steht vor dem neuen Gebrauchten, der Lack glänzt, der Innenraum riecht (fast) wie neu, und im Kopf plant man schon den ersten Ausflug mit der Familie. Bei uns war es der Gedanke an mehr Platz für den Hund und das ganze Gerödel, das man als Papa so mitschleppt. Alles scheint perfekt. Bis zu diesem einen Moment. Vielleicht ist es der Kumpel, der Ahnung von Autos hat und beim Sonntagskaffee mal genauer hinschaut. Oder der erste Werkstattbesuch wegen einer Kleinigkeit, bei dem der Meister beiläufig fragt: „Wussten Sie eigentlich, dass der hier mal einen ordentlichen Treffer hatte?“ Zack. Die Freude verpufft und macht einem kalten, schweren Gefühl im Magen Platz.

Du hast unwissend einen Unfallwagen gekauft. Plötzlich siehst du all die kleinen Unregelmäßigkeiten, die du vorher ausgeblendet hast. Jetzt ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und strategisch vorzugehen, anstatt sofort wütend den Verkäufer anzurufen. Das erste Gebot lautet: Sammeln, nicht konfrontieren. Jeder voreilige Schritt könnte deine Position später schwächen.

Was jetzt wirklich zählt

Der erste Impuls ist oft Wut, gefolgt von dem Drang, sofort zum Telefon zu greifen und den Verkäufer zur Rede zu stellen. Stopp! Das ist genau der falsche Weg. Emotionale Ausbrüche bringen dich nicht weiter, im Gegenteil. Was du jetzt brauchst, ist ein klarer Plan und handfeste Beweise. Deine Aufgabe ist es, aus deinem unguten Gefühl eine belegbare Tatsache zu machen. Dokumentiere alles, was dir verdächtig vorkommt. Mach Fotos von Spaltmaßen, die nicht stimmen, von Farbunterschieden im Lack bei unterschiedlichem Licht oder von seltsamen Schweißnähten im Motorraum oder Kofferraum. Notiere dir, wer was wann gesagt hat.

Hast du Zeugen für das Verkaufsgespräch? Gab es E-Mail-Verkehr oder Chat-Nachrichten, in denen der Zustand des Wagens beschrieben wurde? All das sind jetzt wertvolle Puzzleteile. Deine Mission ist es, eine saubere Kette von Indizien aufzubauen, bevor du den nächsten Schritt gehst. Denn im Zweifel musst du beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand und der Verkäufer davon wusste oder hätte wissen müssen. Eine lückenlose Dokumentation ist hier die halbe Miete.

Spurensuche am eigenen Auto: So entlarvst du den Blender

Jetzt wird es ein bisschen nerdig, aber genau das hilft dir. Du musst nicht gleich zum Profi-Gutachter werden, aber ein paar Checks kannst du selbst durchführen, um deinen Verdacht zu erhärten. Das stärkt deine Position ungemein. Schnapp dir eine gute Taschenlampe und geh systematisch vor. Lackunterschiede siehst du am besten bei Tageslicht aus verschiedenen Winkeln. Achte auf feinen Sprühnebel an Gummis oder Kunststoffteilen, das ist ein klares Zeichen für eine Nachlackierung. Ein super Helfer ist ein Lackschichtdickenmessgerät. Die Dinger kosten nicht die Welt und entlarven gespachtelte Stellen sofort. Die Lackdicke sollte überall am Auto relativ gleichmäßig sein, meist zwischen 80 und 150 Mikrometern. Werte über 250 deuten stark auf Spachtelmasse hin.

Zuletzt aktualisiert am 7. Dezember 2025 um 4:22 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Prüfe auch die Spaltmaße zwischen Türen, Motorhaube und Kotflügeln. Sind sie ungleichmäßig, ist das ein starkes Indiz. Ein Blick unter die Teppiche im Kofferraum kann ebenfalls aufschlussreich sein. Siehst du dort unten verformtes Blech oder untypische Schweißnähte? Das sind alles rote Flaggen. Jedes gefundene Indiz untermauert deinen Verdacht und gibt dir später Munition für die Auseinandersetzung.

Hier sind ein paar typische Anzeichen, auf die du achten solltest:

  • Ungleichmäßige Spaltmaße: Vergleiche die Abstände zwischen den Karosserieteilen auf beiden Seiten des Fahrzeugs. Ein deutlicher Unterschied ist ein klares Warnsignal.
  • Farbunterschiede im Lack: Schau dir das Auto bei verschiedenen Lichtverhältnissen an. Besonders an Kanten und Übergängen fallen Abweichungen oft auf.
  • Spuren von Sprühnebel: Prüfe Scheinwerfergläser, Gummis an Fenstern und Zierleisten. Findest du dort feinen Lacknebel, wurde unsorgfältig nachlackiert.
  • Fehlende oder neue Aufkleber: Sind werksseitige Aufkleber im Motorraum oder an den Türeinstiegen überlackiert oder sehen brandneu aus? Das deutet auf einen Austausch von Teilen hin.
  • Schrauben mit Lackschäden: Schau dir die Schrauben an, mit denen Kotflügel oder Türen befestigt sind. Wenn der Lack daran beschädigt ist, wurden diese Teile wahrscheinlich schon einmal demontiert.
  • Datum auf den Scheiben: Die meisten Autoscheiben haben einen kleinen Stempel mit dem Herstellungsjahr. Weicht das Datum einer Scheibe stark von den anderen ab, wurde sie ersetzt, was auf einen Seiten- oder Frontschaden hindeuten kann.

Die Rechtslage: Wann ist ein Auto ein Unfallwagen?

Bevor du in den Kampf ziehst, musst du die Spielregeln kennen. Der Begriff „Unfallwagen“ ist rechtlich ziemlich klar definiert, und das ist gut für dich. Ein kleiner Kratzer, der auspoliert wurde, macht noch keinen Unfallwagen. Juristisch spricht man hier von einem Bagatellschaden. Die Grenze ist aber schnell überschritten. Sobald mehr als nur der Lack beschädigt war, also zum Beispiel Blechteile ausgetauscht, gerichtet oder großflächig gespachtelt werden mussten, handelt es sich um einen offenbarungspflichtigen Mangel. Das bedeutet: Der Verkäufer hätte es dir sagen müssen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu klar geurteilt.[1]

Die Aussage „unfallfrei“ im Kaufvertrag oder im Verkaufsgespräch ist eine zugesicherte Eigenschaft. Stellt sich heraus, dass diese Eigenschaft nicht zutrifft, liegt ein sogenannter Sachmangel vor.[2] Das gilt selbst dann, wenn der Schaden perfekt repariert wurde. Der Makel des Unfallwagens bleibt bestehen und mindert den Wert des Fahrzeugs erheblich. Genau dieser Wertverlust ist dein Schaden. Es kommt nicht auf die Qualität der Reparatur an, sondern auf die Tatsache des vorherigen Schadens selbst.

Arglistige Täuschung vs. Versehen: Der feine Unterschied

Dieser Punkt ist entscheidend, besonders wenn du von einer Privatperson gekauft hast. Oft steht in privaten Kaufverträgen der Satz: „Gekauft wie gesehen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.“ Viele denken, damit seien sie aus dem Schneider. Doch es gibt eine wichtige Ausnahme: die arglistige Täuschung.[3] Arglist liegt vor, wenn der Verkäufer von einem erheblichen Unfallschaden wusste und ihn dir absichtlich verschwiegen hat. Das zu beweisen, kann knifflig sein. Aber es gibt Indizien. Hat der Verkäufer das Auto selbst erst kurz besessen? Dann könnte er glaubhaft machen, selbst nichts gewusst zu haben. Hatte er es aber mehrere Jahre und hat vielleicht sogar selbst Reparaturen durchführen lassen, sieht die Sache anders aus. Wenn du nachweisen kannst, dass der Verkäufer Kenntnis vom Unfall hatte, hebelt das den Gewährleistungsausschluss komplett aus. Dann hast du die vollen gesetzlichen Rechte, als hätte es diesen Ausschluss nie gegeben. Bei einem gewerblichen Händler ist die Lage einfacher. Er steht in der Regel sowieso in der Gewährleistungspflicht und kann sich nur schwer herausreden.

Unwissend Unfallwagen gekauft: Deine Optionen im Überblick

Wenn feststeht, dass du unwissend einen Unfallwagen gekauft hast und ein erheblicher Mangel vorliegt, hast du verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Welche für dich die beste ist, hängt von deiner Situation und deinen Zielen ab. Willst du das Auto auf keinen Fall behalten oder könntest du mit einem Preisnachlass leben? Es ist wichtig, deine Optionen zu kennen, bevor du mit dem Verkäufer verhandelst. Ein klarer Überblick hilft dir, eine fundierte Entscheidung zu treffen und nicht das erstbeste Angebot anzunehmen, das dir gemacht wird. Die drei Hauptwege sind der Rücktritt vom Kaufvertrag, die Minderung des Kaufpreises und der Schadensersatz. Jede Option hat ihre eigenen Voraussetzungen und Konsequenzen, die du sorgfältig abwägen solltest. Eine sachliche Bewertung deiner Lage ist hier Gold wert.

Hier ist eine Übersicht über die gängigsten Möglichkeiten und was sie für dich bedeuten:

Option Was bedeutet das? Wann ist das sinnvoll?
Rücktritt vom Kaufvertrag Du gibst das Auto zurück und bekommst dein Geld wieder. Eventuell musst du dir eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Wenn der Mangel so erheblich ist, dass du das Vertrauen in das Fahrzeug komplett verloren hast oder die Reparaturkosten sehr hoch wären.
Minderung des Kaufpreises Du behältst das Auto, aber der Kaufpreis wird nachträglich reduziert. Die Höhe der Minderung entspricht in der Regel dem Wertverlust durch den Unfallschaden. Wenn du das Auto grundsätzlich behalten möchtest, der Schaden die Sicherheit nicht beeinträchtigt und du mit dem Makel leben kannst.
Schadensersatz Du kannst neben Rücktritt oder Minderung auch weitere Kosten geltend machen, die dir durch den Mangel entstanden sind (z. B. Gutachterkosten, Reparaturkosten). Wenn dir über den reinen Minderwert hinaus weitere finanzielle Nachteile entstanden sind, etwa weil du bereits in das Auto investiert hast.

Der Weg zum Recht: Deine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Jetzt wird es konkret. Wenn du deine Beweise gesammelt und deine Optionen abgewogen hast, geht es an die Umsetzung. Ein strukturiertes Vorgehen ist hier absolut entscheidend, um keine Fehler zu machen, die dich später benachteiligen könnten. Jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf. Lass dich nicht hetzen und bleibe immer sachlich, auch wenn es schwerfällt. Du bist im Recht, und das musst du nun systematisch durchsetzen. Dieser Prozess kann sich ziehen, aber mit der richtigen Strategie hast du gute Erfolgschancen. Denk daran: Du agierst aus einer Position der Stärke, denn der Verkäufer hat eine Pflicht verletzt. Du bist nicht der Bittsteller, sondern der Geschädigte, der sein gutes Recht einfordert.

Halte dich am besten an diese Reihenfolge, um deine Ansprüche geltend zu machen:

  1. Beweise final sichern: Stelle alle Fotos, Dokumente, den Kaufvertrag und eventuelle Korrespondenz in einem Ordner zusammen. Eine saubere Aktenlage ist die Grundlage für alles Weitere.
  2. Unabhängiges Gutachten einholen: Beauftrage einen zertifizierten Kfz-Sachverständigen. Sein Gutachten ist der entscheidende Beweis und beziffert den Schaden sowie die Wertminderung. Die Kosten dafür kannst du später als Schadensersatz geltend machen.
  3. Verkäufer schriftlich konfrontieren: Setze ein formelles Schreiben auf. Beschreibe den Mangel (verschwiegener Unfallschaden), lege eine Kopie des Gutachtens bei und fordere den Verkäufer zu einer Handlung auf (z. B. Rückabwicklung oder Zahlung der Minderung). Setze eine klare Frist von in der Regel 14 Tagen.
  4. Rechtsanwalt einschalten: Reagiert der Verkäufer nicht oder ablehnend, ist es Zeit für professionelle Hilfe. Ein Anwalt für Verkehrs- oder Kaufrecht kennt die Fallstricke und erhöht den Druck erheblich.
  5. Außergerichtliche Einigung anstreben: Oft lenkt der Verkäufer ein, sobald ein Anwaltsschreiben im Briefkasten liegt. Eine außergerichtliche Einigung ist meist der schnellste und günstigste Weg für beide Seiten.
  6. Gerichtlicher Weg als letzte Instanz: Wenn alles andere scheitert, bleibt nur der Klageweg. Mit einem guten Gutachten und anwaltlicher Vertretung sind deine Chancen hier aber sehr gut.

Wichtig ist, dass du die Kommunikation, besonders die Fristsetzung, immer nachweisbar gestaltest. Ein Einschreiben mit Rückschein ist hier der klassische und sicherste Weg. So kann der Verkäufer später nicht behaupten, er hätte von nichts gewusst.

Was ist eigentlich ein Bagatellschaden?

Diese Frage ist zentral, denn sie entscheidet oft darüber, ob du überhaupt einen Anspruch hast. Ein Bagatellschaden ist ein sehr geringfügiger Schaden, der den Wert des Fahrzeugs kaum beeinflusst. Die Rechtsprechung ist hier ziemlich streng. Reine Lackkratzer, die sich auspolieren lassen, oder eine winzige Delle ohne Lackbeschädigung gelten in der Regel als Bagatelle. Diese muss der Verkäufer nicht ungefragt offenlegen.

Sobald aber Blech verformt war, Teile ausgetauscht werden mussten oder eine Lackierung von mehr als nur einem kleinen Bereich notwendig war, ist die Grenze zum offenbarungspflichtigen Unfallschaden überschritten. Im Zweifel gilt: Alles, was über einen oberflächlichen Kratzer hinausgeht, ist kein Bagatellschaden mehr und muss angegeben werden.

Private Verkäufer vs. Händler: Wer haftet wie?

Es macht einen riesigen Unterschied, ob du dein Auto bei einem professionellen Händler oder von einer Privatperson gekauft hast. Ein gewerblicher Händler kann die gesetzliche Sachmängelhaftung (früher Gewährleistung) nicht komplett ausschließen. Er muss mindestens ein Jahr dafür geradestehen, dass das Auto bei Übergabe frei von Mängeln war. In den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf gilt zudem die sogenannte Beweislastumkehr. Das bedeutet, der Händler muss beweisen, dass der Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war, was bei einem verschwiegenen Unfallschaden unmöglich ist. Deine Position gegenüber einem Händler ist also von vornherein deutlich stärker.

Bei einem Privatverkauf sieht das anders aus. Hier ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung die Regel. Wie bereits erwähnt, ist deine einzige Waffe hier die arglistige Täuschung oder eine explizit zugesicherte Eigenschaft wie „unfallfrei“. Der Knackpunkt ist der Nachweis, dass der private Verkäufer vom Schaden wusste. Das kann manchmal schwierig sein, ist aber nicht unmöglich. Ein Gutachter kann oft feststellen, wie alt eine Reparatur ist. Wenn der Verkäufer das Auto schon länger hatte, wird seine Behauptung, von nichts gewusst zu haben, schnell unglaubwürdig. Der Aufwand ist hier also potenziell höher, aber keinesfalls aussichtslos.

Die Rolle des Kaufvertrags: Was Formulierungen bewirken

Der Kaufvertrag ist dein wichtigstes Dokument. Schau ihn dir noch einmal ganz genau an. Steht dort explizit „unfallfrei“ oder „keine bekannten Unfallschäden“? Perfekt, das ist eine zugesicherte Eigenschaft, die dir den Weg ebnet. Schwieriger wird es bei schwammigen Formulierungen. Manche Verkäufer versuchen sich mit Klauseln wie „Unfallschäden laut Vorbesitzer nicht bekannt“ abzusichern. Das kann ihre Haftung einschränken, aber nicht komplett ausschließen, wenn sie selbst Anzeichen für einen Unfall hätten erkennen müssen. Auch die Formulierung „gekauft wie gesehen“ schützt den Verkäufer nicht vor arglistig verschwiegenen Mängeln. Dieser Zusatz bezieht sich nur auf Mängel, die du als Laie bei einer normalen Besichtigung hättest erkennen können. Ein professionell kaschierter Unfallschaden gehört definitiv nicht dazu. Lass dich von solchen Klauseln also nicht sofort entmutigen. Sie sind oft weniger wert, als sie auf den ersten Blick scheinen.

Wenn du einen unwissend gekauften Unfallwagen reklamieren musst, sind das Wissen um die Fallstricke und eine gute Vorbereitung die Basis für deinen Erfolg. Die Auseinandersetzung kann nervenaufreibend sein, aber dein Recht zu bekommen, ist die Mühe wert. Der finanzielle Schaden durch einen nicht deklarierten Unfall ist oft erheblich und kann schnell mehrere tausend Euro betragen.

Prävention: So vermeidest du den Fehlkauf von vornherein

Nach so einer Erfahrung ist man natürlich schlauer. Damit dir das in Zukunft nicht noch einmal passiert, gibt es ein paar grundlegende Regeln für den Gebrauchtwagenkauf:

  1. Das Wichtigste zuerst: Nimm dir Zeit und lass dich nicht unter Druck setzen. Ein Verkäufer, der auf extreme Eile drängt, hat oft etwas zu verbergen.
  2. Nimm immer eine zweite Person mit, am besten jemanden, der sich mit Autos auskennt. Vier Augen sehen mehr als zwei.
  3. Lass dir vorab die Fahrgestellnummer (VIN/FIN) geben – seriöse Anbieter haben damit kein Problem – und prüfe damit die Historie (z. B. über https://www.carvertical.com/de). Verweigert jemand die VIN, ist das ein klares Warnsignal.
  4. Bestehe auf einer Probefahrt, die nicht nur einmal um den Block führt, sondern auch Autobahn- und Stadtfahrten beinhaltet. Achte auf ungewöhnliche Geräusche oder ein seltsames Fahrverhalten.
  5. Ein entscheidender Schritt ist die Überprüfung der Fahrzeughistorie. Lass dir das Scheckheft und alle Rechnungen von Reparaturen und Inspektionen zeigen. Eine lückenlose Historie ist ein gutes Zeichen.
  6. Ein professioneller Gebrauchtwagencheck bei einer Prüforganisation wie TÜV oder DEKRA kostet zwar etwas, kann dir aber Tausende von Euro und eine Menge Ärger ersparen.

Kommunikation ist alles, oder?

Wenn du den Verkäufer konfrontierst, bleib cool. Ich weiß, das ist leichter gesagt als getan, wenn man sich betrogen fühlt. Aber ein sachlicher Ton bringt dich viel weiter. Formuliere dein Anliegen klar und unmissverständlich in deinem ersten Schreiben. Statt Vorwürfen wie „Du hast mich betrogen!“ schreibst du besser: „Bei einer Überprüfung des Fahrzeugs wurde ein erheblicher, nicht im Kaufvertrag angegebener Unfallschaden festgestellt.“

Das wirkt professionell und zeigt, dass du deine Hausaufgaben gemacht hast. Gib dem Verkäufer die Chance, das Gesicht zu wahren und eine Lösung vorzuschlagen. Manchmal sind Verkäufer, besonders private, selbst überfordert und lenken schnell ein, wenn sie merken, dass du es ernst meinst und im Recht bist. Eskalieren kannst du immer noch, deeskalieren ist später viel schwieriger. Ein ruhiger, aber bestimmter Auftritt ist deine stärkste Waffe im ersten Kontakt.

Die Kostenfalle: Wer zahlt Gutachter und Anwalt?

Die Sorge vor hohen Kosten hält viele davon ab, ihr Recht durchzusetzen. Das ist verständlich, aber oft unbegründet. Grundsätzlich gilt: Wenn du im Recht bist, muss am Ende die Gegenseite die notwendigen Kosten für Gutachter und Anwalt tragen. Das Problem ist, dass du in der Regel in Vorleistung treten musst. Die Rechnung für den Kfz-Sachverständigen liegt meist zwischen 500 und 1000 Euro, je nach Aufwand. Anwaltskosten kommen noch hinzu. Genau hier kommt eine Rechtsschutzversicherung ins Spiel. Wenn du eine hast, die das Verkehrs- und Vertragsrecht abdeckt, übernimmt sie diese Kosten nach einer Deckungszusage. Das nimmt den finanziellen Druck komplett aus der Situation. Ohne Versicherung musst du das Kostenrisiko selbst tragen. Aber auch hier gilt: Ein fundiertes Gutachten, das einen klaren, verschwiegenen Mangel belegt, macht deine Erfolgsaussichten so hoch, dass sich die Investition lohnt. Das Kostenrisiko ist kalkulierbar, der potenzielle finanzielle Verlust durch den Unfallwagen aber oft viel höher.

Kein Grund, den Kopf in den Sand zu stecken

Ja, es ist ein riesiger Schock, wenn du merkst, dass du unwissend einen Unfallwagen gekauft hast. Es fühlt sich unfair an und der Ärger ist groß. Aber du bist der Situation nicht hilflos ausgeliefert. Das deutsche Kaufrecht ist hier ziemlich klar auf der Seite des Käufers, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Eigenschaft wie „unfallfrei“ zugesichert wurde. Der Weg kann steinig sein und erfordert Geduld und eine gute Dokumentation. Aber wenn du strukturiert vorgehst, Beweise sammelst, dir professionelle Hilfe durch einen Gutachter und gegebenenfalls einen Anwalt holst, stehen deine Chancen sehr gut, zu deinem Recht zu kommen. Ob du am Ende vom Kauf zurücktrittst oder eine Minderung durchsetzt, ist deine Entscheidung. Wichtig ist, dass du handelst und den finanziellen Schaden nicht einfach hinnimmst. Es ist dein gutes Recht, für dein Geld ein einwandfreies, also unfallfreies, Auto zu bekommen, wenn es dir so verkauft wurde. Lass dich nicht unterkriegen, denn du hast alle Trümpfe in der Hand.

Für den nächsten Autokauf kann ich dir nur empfehlen, die nötige Vorsicht walten zu lassen.

Quellen

  1. BGH, Urteil vom 10.10.2007 – VIII ZR 330/06 (Unfallfreiheit & Bagatellschaden) (abgerufen am 24.09.2025)
  2. § 434 BGB – Sachmangel (neue Systematik seit 2022) (abgerufen am 24.09.2025)
  3. § 444 BGB – Ausschluss der Sachmängelhaftung (abgerufen am 24.09.2025)

FAQs zum Thema Unwissend Unfallwagen gekauft

Welche Fristen muss ich beachten, um meine Ansprüche geltend zu machen?

Grundsätzlich hast du ab dem Kaufdatum zwei Jahre Zeit, um einen Sachmangel wie einen verschwiegenen Unfallschaden geltend zu machen. Wichtig ist jedoch: Wenn dir der Verkäufer den Schaden arglistig, also absichtlich, verschwiegen hat, verlängert sich die Verjährungsfrist auf drei Jahre. Diese Frist beginnt aber erst am Ende des Jahres, in dem du von dem Schaden erfahren hast. Du solltest also nicht in Panik verfallen, wenn der Kauf schon etwas länger her ist, aber dennoch zügig handeln, sobald du den Verdacht hast.

Was passiert mit meiner Finanzierung, wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete?

Das ist ein wichtiger Punkt, denn oft sind Autokauf und Kreditvertrag miteinander verbunden – man spricht hier von einem „verbundenen Geschäft“. Wenn du erfolgreich vom Kaufvertrag zurücktrittst, wird in der Regel auch der Darlehensvertrag rückabgewickelt. Das bedeutet, du gibst das Auto an den Händler zurück und musst die Raten nicht weiter an die Bank zahlen. Bereits gezahlte Raten und eine eventuelle Anzahlung erhältst du zurück. Informiere deshalb bei einem Rücktritt immer sofort und nachweislich sowohl den Verkäufer als auch die finanzierende Bank.

Hat der verschwiegene Unfallschaden Auswirkungen auf meine Kfz-Versicherung?

Ja, das kann durchaus relevant sein. Bei Abschluss deiner Versicherung hast du Angaben zum Fahrzeug gemacht, unter anderem zum Wert und eventuellen Vorschäden, falls du davon wusstest. Stellt sich später heraus, dass es sich um einen Unfallwagen handelt, könnte die Versicherung im Falle eines erneuten Schadens argumentieren, dass der Wiederbeschaffungswert des Wagens von Anfang an niedriger war. Dadurch könnte deine Entschädigung geringer ausfallen. Deshalb ist es ratsam, deine Versicherung über den aufgedeckten Vorschaden zu informieren, sobald die Sache mit dem Verkäufer geklärt ist, um deinen Versicherungsschutz anzupassen und auf der sicheren Seite zu sein.

Was kann ich tun, wenn der private Verkäufer nicht mehr auffindbar oder zahlungsunfähig ist?

Das ist leider der schwierigste Fall. Wenn ein Verkäufer nicht auffindbar ist, kannst du versuchen, über eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt seine neue Adresse herauszufinden. Ist er jedoch nachweislich zahlungsunfähig (z.B. durch eine Privatinsolvenz), wird es sehr schwer, dein Geld zu bekommen. Selbst wenn du vor Gericht gewinnst, kannst du deinen Anspruch oft nicht durchsetzen. Ein juristischer Titel, also ein Gerichtsurteil, ist aber 30 Jahre lang gültig. Du könntest also abwarten, ob sich seine finanzielle Situation in Zukunft wieder bessert.

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