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Falscher Name bei Zahlungseingang: So reagierst du richtig

von Joachim Rügg
8 min Lesedauer
Falscher Name bei Zahlungseingang - Symbolfoto: Person im Hoodie hält Kreditkarte und Smartphone, Hinweis auf möglichen Dreiecksbetrug bei Banküberweisung.

Ein Blick aufs Konto, die erwartete Zahlung ist da. Doch der Name des Absenders ist ein völlig anderer? Was oft beabsichtigt ist, kann in manchen Fällen aber auch ein ernsthaftes Warnsignal für einen Betrugsversuch sein.

Ein unerwarteter Name in der Buchungszeile

Ich stand neulich in meiner kleinen Hobbywerkstatt und wollte nur kurz die Finanzen auf dem Tablet prüfen. Ich erwartete eine Zahlung für ein altes Objektiv, das ich über eine Kleinanzeigen-Plattform verkauft hatte. Der Betrag stimmte auf den Cent genau, aber der Name des Absenders ließ mich stutzen. Er passte überhaupt nicht zu dem des Käufers, mit dem ich seit Tagen geschrieben hatte. Ein komisches Gefühl machte sich breit. Anstatt das Paket wie geplant zur Post zu bringen, legte ich es wieder ins Regal und beschloss, der Sache auf den Grund zu gehen. Eine Entscheidung, die sich als goldrichtig herausstellen sollte.

Auf einen Blick: Inhalt & TL;DR

Falscher Name bei Zahlungseingang: Warum das ein Problem sein kann

Wenn du Geld erhältst und der Name des Absenders nicht passt, gibt es im Grunde zwei mögliche Szenarien:

  1. Das erste ist harmlos: Ein Tippfehler im Namen, der Partner hat vom Gemeinschaftskonto überwiesen oder die Eltern haben die Rechnung für den Nachwuchs beglichen. Das lässt sich meist mit einer kurzen Nachfrage klären und ist kein Grund zur Sorge.
  2. Das zweite Szenario ist allerdings deutlich ernster. Ein falscher Name bei Zahlungseingang kann ein zentrales Element eines Betrugsversuchs sein, insbesondere beim Online-Handel zwischen Privatpersonen. Hier nutzen Kriminelle die Anonymität des Systems aus, um dich als unfreiwilligen Komplizen in einem sogenannten Dreiecksbetrug zu missbrauchen. Die Konsequenzen können weitreichend sein, von finanziellen Verlusten bis hin zu rechtlichen Schwierigkeiten.

Deshalb ist es so wichtig, bei einer Abweichung nicht einfach wegzusehen, sondern überlegt und vorsichtig zu handeln.

Harmloser Irrtum oder gezielter Betrug?

Die Unterscheidung ist der erste und wichtigste Schritt. Ein harmloser Irrtum hat meist eine einfache, logische Erklärung. Frag dich, ob es einen plausiblen Grund für den abweichenden Namen geben könnte. Hat dein Käufer vielleicht erwähnt, dass sein Partner die Überweisung tätigt? Handelt es sich um eine Firma, die für einen Mitarbeiter zahlt? Oft reicht schon eine freundliche Nachfrage beim eigentlichen Kontakt, um die Sache aufzuklären.

Rote Flaggen sollten hingegen bei dir aufleuchten, wenn du über Plattformen wie Kleinanzeigen verkaufst, der Käufer ausweichend antwortet oder dich drängt, die Ware trotz des falschen Namens schnell zu versenden. Auch wenn eine völlig unerwartete Zahlung von einer unbekannten Person eingeht, ohne dass du überhaupt etwas verkauft hast, ist höchste Vorsicht geboten. Hier ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich nicht um ein Versehen, sondern um einen gezielten Täuschungsversuch handelt. Auch ich habe bei einer früheren Kleinanzeigen-Zahlung mal kurz gezögert, weil der Name nicht passte. Meine anfängliche Bequemlichkeit hätte mich fast teuer zu stehen kommen können, denn erst meine Nachfrage entlarvte den Betrugsversuch.

Der Klassiker: Falscher Name beim Privatverkauf

Die häufigste und gefährlichste Falle ist der bereits erwähnte Dreiecksbetrug. Das Prinzip ist perfide und clever zugleich, denn es spielt mit dem Vertrauen von zwei unbeteiligten Personen.

Stell dir folgende Situation vor: Du (Verkäufer A) bietest einen Gegenstand online an. Ein Betrüger (Person B) meldet sich und will den Artikel kaufen. Parallel dazu erstellt dieser Betrüger eine eigene, gefälschte Anzeige für einen fiktiven, oft sehr günstigen Artikel und findet dafür einen ehrlichen Käufer (Person C). Der Clou: Der Betrüger gibt Person C deine Kontodaten für die Bezahlung. Person C überweist dir also das Geld im Glauben, seinen eigenen Kauf zu bezahlen. Auf deinem Konto erscheint eine Zahlung, der Betrag stimmt, aber der Name (Person C) passt nicht zu deinem Käufer (Betrüger B). Der Betrüger drängt dich nun, die Ware schnell an ihn zu versenden. Wenn du das tust, ist die Falle zugeschnappt. Person C wird seine Ware nie erhalten, den Betrug bemerken und seine Zahlung bei seiner Bank anfechten oder eine Rückbuchung veranlassen. Im schlimmsten Fall holt sich Person C das Geld von dir zurück. Du stehst am Ende ohne Ware und ohne Geld da, während der Betrüger mit deinem Eigentum verschwunden ist.

So schützt du dich vor dem Dreiecksbetrug

Wenn du beim Privatverkauf einen falschen Namen beim Zahlungseingang bemerkst, ist eine klare Vorgehensweise entscheidend. Die folgende Abfolge hat sich bewährt, um dich wirksam zu schützen:

  1. Überprüfe sofort nach Zahlungseingang, ob der Name des Absenders mit dem deines Handelspartners übereinstimmt. Mach das zur Routine bei jedem Verkauf.
  2. Bei einer Abweichung kontaktierst du deinen Käufer umgehend und ausschließlich über das Nachrichtensystem der Verkaufsplattform. So hast du einen schriftlichen und nachweisbaren Verlauf. E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten sind weniger sicher.
  3. Verschicke die Ware unter keinen Umständen, solange die Unstimmigkeit nicht lückenlos und plausibel geklärt ist. Lass dich nicht unter Druck setzen.
  4. Gib das erhaltene Geld auf keinen Fall aus. Behandle es so, als wäre es nicht deins, denn rechtlich gesehen ist es das in diesem Moment auch nicht. Lege es gedanklich auf ein separates Sperrkonto.
  5. Kann der Käufer die Namensabweichung nicht glaubhaft erklären oder reagiert er ausweichend, solltest du den Verkauf sofort abbrechen. Informiere ihn darüber, dass du die Ware nicht versenden und die Zahlung nach Klärung zurückerstatten wirst.

Dieses Vorgehen mag anfangs etwas aufwendig wirken, aber es ist dein bester Schutz gegen einen empfindlichen finanziellen Verlust und eine Menge Ärger.

Was bedeutet ein falscher Name bei einer Banküberweisung rechtlich?

Viele gehen davon aus, dass Banken den Namen des Empfängers mit der IBAN abgleichen. Das war früher tatsächlich so, hat sich aber mit der Einführung des SEPA-Verfahrens geändert. Heute ist für eine Überweisung allein die IBAN das entscheidende Kriterium. Ein Abgleich des Namens findet in der Regel nicht mehr statt. Diese Änderung hat den Zahlungsverkehr in Europa enorm beschleunigt, öffnet aber auch Türen für die beschriebenen Betrugsmaschen. Eine Banküberweisung mit falschem Namen wird also problemlos ausgeführt, solange die IBAN korrekt ist.

Rechtlich gesehen befindest du dich in einer klaren Situation. Erhältst du eine Zahlung, auf die du keinen Anspruch hast, gilt der Grundsatz der „ungerechtfertigten Bereicherung“ nach § 812 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das bedeutet, du bist gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet. Das Geld gehört dir nicht, auch wenn es auf deinem Konto liegt.

Ruhe bewahren: Deine erste Reaktion zählt

In der ersten Aufregung passieren schnell Fehler. Atme tief durch und gehe strukturiert vor. Die ersten Minuten entscheiden oft darüber, ob du unbeschadet aus der Situation herauskommst. Wichtig ist vor allem: nicht ausgeben, nicht versenden. Dokumentiere den Zahlungseingang mit einem Screenshot und verschaffe dir einen Überblick, bevor du handelst. Voreilige Aktionen wie eine sofortige Rücküberweisung können die Situation sogar verschlimmern.

Geld erhalten, falscher Name: Schritt für Schritt zur Lösung

Wenn du eine Zahlung mit einem unbekannten Namen erhältst, die du keinem Verkauf zuordnen kannst, gehe systematisch vor. Prüfe zuerst deine eigenen Unterlagen. Erwartest du vielleicht eine Rückerstattung, eine Auszahlung oder eine Zahlung von einer offiziellen Stelle, deren Absendername dir nicht sofort geläufig ist? Manchmal ist die Erklärung einfacher als gedacht.

Wenn du die Zahlung absolut nicht zuordnen kannst, ist der nächste Schritt: abwarten. Oft bemerkt der Absender seinen Fehler selbst und wird über seine Bank eine Rückforderung einleiten. Das kann einige Tage dauern. Du kannst auch deine eigene Bank informieren. Sie wird dir aufgrund des Bankgeheimnisses zwar keine Details zum Absender nennen können, aber sie kann den Vorgang vermerken. Das ist hilfreich, falls es später zu einer offiziellen Rückforderung kommt.

Wenn der Absender sich nicht meldet

Was aber, wenn Tage oder sogar Wochen vergehen und nichts passiert? Das Geld liegt auf deinem Konto und niemand scheint es zu vermissen. Trotzdem gehört es dir nicht. Die Verjährungsfrist für den Rückforderungsanspruch beträgt in der Regel drei Jahre. Innerhalb dieser Zeit kann der rechtmäßige Eigentümer das Geld zurückverlangen.

Hier sind die wichtigsten Punkte, die du beachten solltest:

  • Behandle das Geld als Fremdkapital: Lege es am besten auf ein separates Sparkonto oder merke es dir in deiner Buchführung als „schwebenden Posten“ vor. So kommst du nicht in Versuchung, es auszugeben.
  • Keine eigenmächtige Rücküberweisung: Überweise das Geld nicht einfach an den Absender zurück. Du weißt nicht, ob dieses Konto wirklich dem ursprünglichen Eigentümer gehört oder ob es Teil einer Betrugsmasche ist, die auf Geldwäsche abzielt.
  • Warte auf eine offizielle Kontaktaufnahme: Der sicherste Weg ist, auf eine offizielle Rückforderung durch die Bank des Absenders zu warten. Deine Bank wird dich dann kontaktieren und die Rückbuchung in die Wege leiten.

Die verschiedenen Szenarien im Überblick

Um dir eine bessere Orientierung zu geben, habe ich die häufigsten Situationen und die passende Reaktion in einer Tabelle zusammengefasst:

Situation Risiko Deine Handlung
Privatverkauf, Name passt nicht zum Käufer. Hoch (Dreiecksbetrug) Ware nicht versenden. Käufer über die Plattform kontaktieren. Bei Zweifel Verkauf abbrechen.
Name weicht nur leicht ab (z. B. Partnername). Gering Kurze, freundliche Nachfrage beim Käufer zur Bestätigung. Meist unproblematisch.
Völlig unbekannter Absender, kein Verkaufskontext. Mittel (Irrläufer, Geldwäsche) Geld nicht ausgeben. Abwarten. Bank informieren und auf eine offizielle Rückforderung warten.
Firmenname statt erwartetem Privatnamen. Sehr gering Oft zahlt die Firma für den Mitarbeiter. Nachfrage schafft Klarheit, ist aber meist unbedenklich.

Falscher Name bei Zahlungseingang: Was deine Bank tun kann (und was nicht)

Deine Bank ist in dieser Situation ein wichtiger Ansprechpartner, hat aber begrenzte Möglichkeiten. Sie agiert primär als Vermittler und ist an strenge Datenschutzregeln gebunden. Sie darf dir keine Informationen über den Kontoinhaber des Absenders geben. Das ist wichtig zu wissen, um realistische Erwartungen zu haben.

Was deine Bank jedoch tun kann, ist, eine offizielle Zahlungsnachforschung oder eine Rückforderung von der Absenderbank entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Wenn der Absender seinen Fehler bemerkt und seine Bank kontaktiert, wird diese sich mit deiner Bank in Verbindung setzen. Du wirst dann über den Vorgang informiert und um Zustimmung zur Rückbuchung gebeten. Dieser offizielle Weg ist die sauberste und sicherste Methode für alle Beteiligten, um das Geld wieder an den richtigen Ort zu bringen. Deine Rolle ist es, kooperativ zu sein, aber stets mit Bedacht zu handeln.

Kann ich das Geld einfach zurücküberweisen?

Der Gedanke ist naheliegend: Einfach das Geld an die IBAN zurückschicken, von der es kam, und das Problem ist gelöst. Doch davon rate ich ab. Du läufst Gefahr, Teil eines Geldwäsche-Schemas zu werden. Kriminelle könnten ein gehacktes Konto nutzen, um dir Geld zu schicken, und dich dann bitten, es auf ein anderes Konto „zurückzuzahlen“. Damit würdest du aktiv bei der Verschleierung illegaler Gelder helfen.

Die einzig sichere Methode ist, die Rückabwicklung über die Banken laufen zu lassen. Nur so ist sichergestellt, dass das Geld auf das ursprüngliche Konto zurückgebucht wird. Wenn du eigenmächtig überweist, trägst du das volle Risiko, falls etwas schiefgeht. Geduld ist hier der beste Ratgeber.

Sicherer verkaufen: Eine Alternative

Um dem Problem mit einem falschen Namen bei einer Banküberweisung von vornherein aus dem Weg zu gehen, kannst du auf sichere Bezahlsysteme zurückgreifen. Viele Verkaufsplattformen bieten eigene Bezahldienste mit Käufer- und Verkäuferschutz an. Auch Dienste wie PayPal, bei denen die Option „Waren und Dienstleistungen“ gewählt wird, bieten eine zusätzliche Sicherheitsebene. Hier wird die Zahlung treuhänderisch verwaltet und erst freigegeben, wenn alles in Ordnung ist. Das schützt beide Seiten effektiv.

Fazit: Ein falscher Name ist kein Weltuntergang, aber ein Warnsignal

Ein falscher Name bei einem Zahlungseingang ist nicht zwangsläufig ein Drama. Oft steckt nur ein harmloses Versehen dahinter. Entscheidend ist, dass du solche Abweichungen nicht ignorierst, sondern als Warnsignal ernst nimmst und besonnen reagierst.

Besonders im privaten Online-Handel ist gesunde Skepsis dein bester Freund. Überprüfe den Namen des Absenders, verschicke keine Ware, bevor die Identität eindeutig geklärt ist, und habe keine Scheu, einen Verkauf abzubrechen, wenn du ein schlechtes Gefühl hast. Bei unerwarteten Zahlungen gilt: Das Geld ist nicht deins. Behandle es auch so und warte auf den offiziellen Rückforderungsprozess. Mit Ruhe und der richtigen Strategie meisterst du diese Situation souverän und schützt dich wirksam vor finanziellen Schäden.

FAQs zum Thema Falscher Name bei Zahlungseingang

Was passiert, wenn ich das Geld einfach behalte und ausgebe?

Das ist keine gute Idee und kann ernsthafte rechtliche Folgen für dich haben. Rechtlich gesehen begehst du damit eine „ungerechtfertigte Bereicherung“ und bist zur Rückzahlung verpflichtet. Darüber hinaus könntest du dich sogar wegen Unterschlagung strafbar machen, wenn der Absender Anzeige erstattet. Der Anspruch auf Rückzahlung verjährt erst nach drei Jahren, du wärst also lange Zeit nicht auf der sicheren Seite.

Kann ich meine Bank bitten, den Absender für mich zu kontaktieren?

Leider nein. Aufgrund des strengen Bankgeheimnisses darf deine Bank dir keine Informationen über den Absender geben und auch nicht von sich aus den Kontakt herstellen. Der Prozess muss immer vom Absender ausgehen. Erst wenn dieser bei seiner Bank eine Rückforderung startet, wird deine Bank von der anderen Bank kontaktiert und kann dich dann offiziell in den Prozess einbeziehen.

Spielt es eine Rolle, ob es sich um einen kleinen Betrag handelt, zum Beispiel nur 5 Euro?

Rein rechtlich gesehen spielt die Höhe des Betrags keine Rolle. Auch bei Kleinstbeträgen handelt es sich um fremdes Geld, das dir nicht gehört. In der Praxis ist es zwar unwahrscheinlich, dass jemand wegen weniger Euro einen großen Aufwand betreibt, aber die rechtliche Verpflichtung zur Rückgabe besteht trotzdem. Am besten behandelst du auch kleine, unerwartete Beträge genauso wie große: nicht ausgeben und auf eine offizielle Rückforderung warten.

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