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Behördengänge & Formalitäten

Balkonkraftwerk anmelden: Der Weg durch den Formulardschungel

von Robert Hendrichs
7 min Lesedauer
Balkonkraftwerk anmelden: Zwei Solarmodule am Balkongeländer eines Mehrfamilienhauses, einspeisefertiges Steckersolar-Setup als Aufmacherbild zum Ratgeber.

Die Paneele lehnten an der Hauswand, die Sonne schien, und der Hund schnüffelte neugierig am Wechselrichter. Technisch war alles bereit. Doch dann kam der Gedanke an den Papierkram. Mein Leitfaden zum Balkonkraftwerk anmelden – ehrlich und ohne Amtsdeutsch.

Der Moment der Wahrheit nach dem Auspacken

Endlich war das Paket da. Zwei große, schwere Solarmodule und ein Wechselrichter, der überraschend kompakt war. Der Aufbau war, dank einer guten Anleitung und einem freien Nachmittag, erstaunlich unkompliziert. Die Halterungen am Balkongeländer festschrauben, Paneele einhängen, Kabel verbinden, Stecker rein – fertig. Ein kleines grünes Lämpchen am Wechselrichter signalisierte: Ich produziere Strom. Ein ziemlich gutes Gefühl. Doch damit ist nur die halbe Arbeit getan. Netzgekoppelte Stromerzeugungsanlagen müssen in Deutschland registriert werden; echte Inselanlagen ohne Netzanschluss nicht. Die gute Nachricht zuerst: Die Anmeldung ist seit 2024 deutlich einfacher geworden. Für Balkonkraftwerke reicht seit Mai 2024 die einmalige Online-Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur. Eine separate Meldung beim Netzbetreiber entfällt, er wird automatisch aus dem MaStR informiert. Du musst dich also nur noch an eine einzige Stelle wenden: die Bundesnetzagentur. Die frühere, oft umständliche Meldung beim lokalen Netzbetreiber entfällt komplett. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch eine Menge Nerven.

Auf einen Blick: Inhalt & TL;DR

Das Wichtigste in Kürze

  • Balkonkraftwerke seit Mai 2024 durch vereinfachte Online-Registrierung im Marktstammdatenregister anzumelden, keine separate Meldung beim Netzbetreiber nötig.
  • Balkonkraftwerk besteht aus Solarmodulen und einem Wechselrichter; maximal 800 VA dürfen ins Netz eingespeist werden, Gesamtleistung begrenzt auf 2.000 Wp.
  • Klarheit für Mieter: Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahme, Zustimmung des Vermieters/WEG kann nicht grundlos verweigert werden.
  • Aktuelle Regelungen erlauben vorübergehenden Betrieb mit rückwärtslaufenden Zählern, bis der Messstellenbetreiber den Tausch durchführt.
  • Keine Vergütung für überschüssigen Strom, Fokus liegt auf Eigenverbrauch zur Senkung der Stromrechnung.
  • Wichtige Daten zur Registrierung: LED-Signal für Inbetriebnahme, Zählernummer und Leistungsdaten der Solaranlage griffbereit halten.

Was ist ein Balkonkraftwerk eigentlich genau?

Technisch korrekt heißt es „Steckersolargerät“. Im Grunde ist es eine Mini-Photovoltaikanlage für jedermann, auch für Mieter. Sie besteht typischerweise aus ein bis vier Solarmodulen, einem Wechselrichter und einem Anschlusskabel. Die Module fangen das Sonnenlicht ein und erzeugen Gleichstrom. Noch wichtiger ist der Wechselrichter: Er darf maximal 800 VA (≈ 800 W) ins Netz einspeisen, die Summe der Modulleistungen ist auf 2.000 Wp begrenzt. Über einen Stecker speist du diesen Strom direkt in dein eigenes Stromnetz ein. Deine Geräte, wie der Kühlschrank oder der Router, verbrauchen dann zuerst den selbst erzeugten Sonnenstrom. Erst wenn der nicht ausreicht, ziehen sie zusätzlichen Strom aus dem öffentlichen Netz. So senkst du deine Stromrechnung ganz nebenbei.

Gesetzlich gibt es klare Grenzen, damit das Ganze als vereinfachtes Steckersolargerät gilt. Die Leistung der Solarmodule darf in Summe 2.000 Watt-Peak nicht überschreiten. Noch wichtiger ist der Wechselrichter: Er darf maximal 800 VA (≈ 800 W) ins Netz einspeisen.[1] Diese 800-Watt-Grenze ist der entscheidende Wert für die unkomplizierte Anmeldung, über die wir hier sprechen. Alles, was darüber liegt, fällt unter die strengeren Regeln für große PV-Anlagen und erfordert eine Elektrofachkraft. Für den normalen Hausgebrauch reichen diese Anlagen aber locker aus, um die Grundlast an sonnigen Tagen zu decken.

Die einzige Anlaufstelle: Das Marktstammdatenregister (MaStR)

Früher war es ein zweistufiger Prozess: Anmeldung beim Netzbetreiber, dann bei der Bundesnetzagentur. Das ist Geschichte. Seit dem 16. Mai 2024 ist nur noch die Registrierung im Marktstammdatenregister – kurz MaStR – der Bundesnetzagentur nötig. Das ist eine zentrale Datenbank für den deutschen Energiemarkt. Die Anmeldung dort ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Klingt bürokratisch, ist aber in der Praxis ein reiner Online-Vorgang. Die Bundesnetzagentur hat den Prozess für Steckersolargeräte massiv verschlankt. Du musst dich nicht mehr durch unzählige Fachbegriffe kämpfen. Die Benutzeroberfläche führt dich gezielt durch die wenigen notwendigen Schritte.

Dein lokaler Netzbetreiber erfährt übrigens trotzdem von deiner Anlage. Das MaStR informiert ihn automatisch über deinen Eintrag. Du musst also keinen separaten Kontakt mehr aufnehmen. Das ist eine der größten Erleichterungen. Der Netzbetreiber prüft dann im Hintergrund, ob bei dir ein Zählertausch notwendig ist. Aber auch darum musst du dich nicht aktiv kümmern. Der ganze Prozess ist darauf ausgelegt, Hürden abzubauen und es Leuten wie dir und mir so unkompliziert wie möglich zu machen.

Die fünf Daten, die du wirklich brauchst

Bevor du das Online-Portal öffnest, leg dir am besten alles bereit. Das spart Klicks und Suchen. Ich hatte einen Zettel, auf dem alles stand, was sich als sehr nützlich erwiesen hat. Die neue, vereinfachte Anmeldung fragt nur noch nach einer Handvoll Informationen.[1] Das ist alles, was du zur Hand haben solltest, hier eine kleine Übersicht:

  1. Die Gesamtleistung deiner Solarmodule in Watt-Peak (Wp). Dieser Wert steht im Datenblatt der Module.
  2. Die Leistung deines Wechselrichters in Watt (W). Auch diesen Wert findest du im Datenblatt oder auf dem Gerät selbst.
  3. Das Datum der Inbetriebnahme. Das ist der Tag, an dem du die Anlage zum ersten Mal eingesteckt hast.
  4. Deine vollständige Adresse, also der Standort der Anlage.
  5. Die Zählernummer deines Stromzählers. Diese findest du direkt auf dem Zähler, oft in der Nähe eines Barcodes.

Mit diesen fünf Punkten bist du bestens gewappnet. Der Rest sind persönliche Angaben wie dein Name und deine E-Mail-Adresse. Der gesamte Vorgang dauert, wenn du alles parat hast, kaum mehr als 15 Minuten. Die Webseite ist zwar optisch kein Design-Highlight, aber sie ist funktional und führt einen sicher durch den Prozess. Keine Angst vor Fachchinesisch, die für Balkonkraftwerke relevanten Felder sind klar benannt.

Was bei uns nicht funktioniert hat

Mein erster Anmeldeversuch endete mit einer Fehlermeldung. Ich saß am Laptop, die Daten vom Zettel abgeschrieben, und klickte auf „Weiter“. Nichts ging. Das Portal meldete, meine Zählernummer sei ungültig. Ich hatte sie dreimal geprüft, dachte ich. Genervt lief ich in den Keller. Und da sah ich es: Ich hatte eine Ziffer verdreht – eine 8 statt einer 3. Der Zettel war korrekt, aber meine Finger waren beim Tippen schneller als mein Kopf. Eine kleine Unachtsamkeit, die den ganzen Prozess kurz zum Erliegen brachte.

Der Stromzähler: Alte Technik wird vorübergehend geduldet

Ein großes Thema war immer der Stromzähler. Ältere Modelle ohne Rücklaufsperre, sogenannte Ferraris-Zähler, würden bei Stromüberschuss rückwärtslaufen. Das war lange ein klares No-Go. Auch hier hat sich die Lage entspannt. Seit Mai 2024 wird ein rückwärtslaufender Zähler übergangsweise geduldet.[2] Das bedeutet, du darfst deine Anlage sofort nach dem Kauf in Betrieb nehmen, auch wenn du noch einen alten Zähler hast. Der Messstellenbetreiber (oft dein Netzbetreiber) tauscht den Zähler automatisch; es fallen keine separaten Tauschgebühren an – die laufenden Messentgelte für eine moderne Messeinrichtung sind gesetzlich auf max. 25 €/Jahr gedeckelt. Bis dahin passiert nichts. Diese Regelung sorgt dafür, dass die gekaufte Anlage nicht wochenlang ungenutzt in der Ecke stehen muss, nur weil man auf einen Techniker wartet. Für mich war das eine enorme Beruhigung, da in unserem Mehrfamilienhaus der Zählerkasten nicht gerade der Neueste ist.

Was wir beim zweiten Versuch anders gemacht haben

Nach dem Fauxpas mit der Zählernummer habe ich meine Taktik geändert. Ich bin nochmal in den Keller gegangen und habe mit dem Smartphone ein klares Foto vom Stromzähler gemacht. Zurück am Schreibtisch habe ich das Bild auf dem Bildschirm geöffnet und die Nummer direkt von dort abgetippt. So konnte ich Ziffer für Ziffer vergleichen. Die Lehre daraus: Verlasse dich nicht auf abgeschriebene Notizen, sondern arbeite mit einem Foto oder dem Originaldokument. Das gilt für alle wichtigen Nummern und Daten. Seitdem mache ich das bei jeder Online-Registrierung so und hatte nie wieder ein ähnliches Problem.

Mieter und Eigentümer: Das Recht auf eigenen Strom

Als Mieter oder Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) war die Installation eines Balkonkraftwerks oft ein Kampf. Man brauchte die explizite Zustimmung, und die wurde manchmal aus unklaren Gründen verweigert. Auch hier gibt es gute Nachrichten. Steckersolargeräte wurden gesetzlich in den Katalog der „privilegierten Maßnahmen“ aufgenommen.[1] Das bedeutet, Vermieter oder die WEG können die Installation nicht mehr einfach so ablehnen. Ein Veto ist nur noch aus triftigen Gründen möglich, zum Beispiel wenn die Bausubstanz gefährdet wäre oder die Optik des Gebäudes unter Denkmalschutz steht. Eine pauschale Ablehnung aus Prinzip ist nicht mehr zulässig. Du musst zwar weiterhin um Erlaubnis fragen, aber deine Position ist rechtlich deutlich gestärkt. Das gibt Planungssicherheit und fördert die Verbreitung der kleinen Kraftwerke auch in Städten.

Die Sache mit der Versicherung

Ein Punkt, den viele vergessen: die Versicherung. Ein Balkonkraftwerk ist ein technisches Gerät, das am Haus befestigt ist. Was passiert bei Sturm, Hagel oder wenn sich ein Teil löst? Es ist ratsam, sowohl die Hausrat- als auch die private Haftpflichtversicherung zu informieren. In den meisten modernen Tarifen sind Balkonkraftwerke bereits ohne Aufpreis mitversichert, aber eine kurze schriftliche Meldung schadet nie. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt dies ebenfalls.[1] Ich habe einfach eine kurze E-Mail an meine Versicherer geschickt und um eine Bestätigung gebeten, dass die Anlage in den bestehenden Policen abgedeckt ist. Die kam prompt. So bin ich auf der sicheren Seite, falls doch mal etwas passieren sollte. Ein kleiner Aufwand für ein großes Plus an Sicherheit.

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Zuletzt aktualisiert am 25. November 2025 um 3:47 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Vergleich: Die Anmeldung früher und heute

Um die Fortschritte zu verdeutlichen, hier eine kleine Gegenüberstellung, wie sich der Prozess verändert hat. Man sieht deutlich, dass viele der früheren Hürden weggefallen sind:

Regelung Früher (bis Mai 2024) Heute
Anmeldung Netzbetreiber Separater, oft komplizierter Prozess Entfällt bei Balkonkraftwerken (Info läuft automatisch über das MaStR)
Anmeldung MaStR Erforderlich, aber mit mehr Feldern Einziger Anmeldeschritt, stark vereinfacht
Leistungsgrenze (Wechselrichter) 600 Watt 800 Watt
Zählertyp bei Inbetriebnahme Zweirichtungszähler war Voraussetzung Rückwärtslaufender Zähler wird temporär geduldet
Zustimmung Vermieter/WEG Konnte oft grundlos verweigert werden Gilt als privilegierte Maßnahme, Ablehnung nur mit triftigem Grund

Bekomme ich Geld für überschüssigen Strom?

Die kurze und ehrliche Antwort lautet: in der Praxis nein. Zwar wäre es theoretisch möglich, eine Einspeisevergütung zu beantragen, doch der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag. Bei der vereinfachten Anmeldung im MaStR wird deine Anlage automatisch der Kategorie „unentgeltliche Abnahme“ zugeordnet.[1] Das bedeutet, der Strom, den du nicht selbst verbrauchst und der ins Netz fließt, wird nicht vergütet. Das ist aber kein Grund zur Enttäuschung. Ein Balkonkraftwerk ist auf Eigenverbrauch ausgelegt. Die Wirtschaftlichkeit entsteht durch den Strom, den du nicht kaufen musst. Bei einem Strompreis von über 30 Cent pro Kilowattstunde sparst du mit jeder selbst erzeugten Kilowattstunde bares Geld. Die paar Euro, die man vielleicht für die geringe Einspeisung bekommen würde, würden durch den bürokratischen Mehraufwand schnell aufgefressen. Also: Freu dich über die sinkende Stromrechnung, das ist der eigentliche Gewinn.

Quellen

  1. Gesetze und Normen für Steckersolar: Was gilt, was gilt (noch) nicht? (abgerufen am 28.08.2025)
  2. Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) (abgerufen am 28.08.2025)

FAQs zum Thema Balkonkraftwerk anmelden

Was passiert direkt nach der erfolgreichen Anmeldung im Marktstammdatenregister?

Sobald du alle Daten eingegeben und die Registrierung abgeschlossen hast, erhältst du eine Bestätigung per E-Mail von der Bundesnetzagentur. In dieser Mail findest du auch deine persönliche MaStR-Nummer für die Anlage. Bewahre diese Bestätigung gut auf, denn sie ist dein offizieller Nachweis. In der Regel musst du danach nichts weiter tun, außer dein Netzbetreiber meldet sich bei dir, um den Zählertausch zu koordinieren.

Fallen für die Anmeldung meines Balkonkraftwerks Gebühren an?

Nein, die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist kostenlos. Für den Zählertausch fallen keine separaten Gebühren an. Die jährlichen Messentgelte für die moderne Messeinrichtung liegen gesetzlich max. bei 25 €/Jahr. Du musst also keine versteckten Kosten für den Anmeldeprozess befürchten.

Muss ich mein Balkonkraftwerk bei einem Umzug wieder abmelden?

Ja, das ist ein wichtiger Schritt. Wenn du umziehst, musst du den Standort deiner Anlage im Marktstammdatenregister aktualisieren. Nimmst du die Anlage mit, meldest du sie am alten Standort ab und am neuen wieder an. Bleibt die Anlage in der alten Wohnung, musst du sie dort ebenfalls abmelden, damit der Nachmieter oder neue Eigentümer sie auf seinen Namen registrieren kann. Die Daten im Register müssen immer aktuell sein.

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