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Dein Vermieter nervt? Was du jetzt tun kannst – und was nicht

Wenn der Vermieter nervt, fühlt sich das eigene Zuhause schnell nicht mehr wie ein sicherer Rückzugsort an. Egal ob ständige Anrufe oder unangekündigte Besuche – du musst das nicht einfach hinnehmen. Mit klaren Absprachen und dem Wissen um deine Rechte kannst du die Situation oft entspannen, ohne gleich die Koffer packen zu müssen.


Wenn das Klingeln an der Tür Unbehagen auslöst

Es ist Sonntagvormittag, du sitzt noch im Schlafanzug am Frühstückstisch, und plötzlich steht der Vermieter vor der Tür. Er wolle „nur mal kurz nach dem Rechten sehen“. Diese unangenehme Überrumpelung stört nicht nur deine Privatsphäre, sie ist in den meisten Fällen auch nicht erlaubt.

Deine Wohnung ist dein geschützter Raum. Dieses Recht ist sogar im Grundgesetz verankert. Artikel 13 schützt die „Unverletzlichkeit der Wohnung“, und das gilt auch gegenüber dem Vermieter. Er hat dir mit dem Mietvertrag das alleinige Hausrecht übergeben. Das bedeutet, du entscheidest, wer deine Wohnung betritt und wann.

Dein gutes Recht: Was du wissen musst, wenn der Vermieter nervt

Die wichtigste Grundlage für ein entspanntes Mietverhältnis ist zu verstehen, wo deine Rechte anfangen und die des Vermieters aufhören. Die Lösung liegt meist in einer Kombination aus drei Dingen: klare Kommunikation, saubere Dokumentation und das Wissen um die rechtlichen Spielregeln.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 535 BGB) ist der Vermieter verpflichtet, dir die Wohnung zum Gebrauch zu überlassen und in Schuss zu halten. Im Gegenzug zahlst du Miete. Unangekündigte Kontrollbesuche oder ständige Anrufe gehören nicht zu seinen Rechten. Der Deutsche Mieterbund stellt klar, dass der Vermieter die Wohnung nur nach vorheriger Anmeldung und mit deiner Erlaubnis betreten darf.[1] Selbst dann braucht er einen konkreten, sachlichen Grund, wie eine anstehende Reparatur oder eine Wohnungsbesichtigung mit Kaufinteressenten.

Eine Klausel im Mietvertrag, die dem Vermieter ein allgemeines, anlassloses Besichtigungsrecht einräumt, ist laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs unwirksam, wie der Berliner Mieterverein berichtet.[2] Routine-Checks zur Überprüfung des Wohnungszustandes sind also tabu.

Darf mein Vermieter unangemeldet in die Wohnung?

Die Antwort ist ein klares Nein. Außer in absoluten Notfällen – etwa bei einem Wasserrohrbruch oder Brandgeruch – muss sich dein Vermieter immer vorher ankündigen. Die Ankündigungsfrist ist nicht exakt gesetzlich geregelt, aber Gerichte halten je nach Situation 24 Stunden bis mehrere Tage für angemessen.

Auch das Thema Zweitschlüssel ist eindeutig: Dein Vermieter darf ohne deine ausdrückliche Erlaubnis keinen Schlüssel zu deiner Wohnung behalten. Tauscht er bei deinem Einzug das Schloss nicht aus, kannst du das auf seine Kosten selbst tun. Das ist dein gutes Recht und sorgt für ein sicheres Gefühl.

Was tun bei ständigen Anrufen oder Nachrichten?

Manche Vermieter sind nicht böswillig, sondern einfach übergriffig oder unsicher. Sie rufen wegen jeder Kleinigkeit an oder schicken am späten Abend noch Nachrichten. Hier hilft es, freundlich, aber bestimmt Grenzen zu setzen.

Du musst nicht rund um die Uhr erreichbar sein. Eine gute Strategie ist, die Kommunikation zu bündeln. Schlage vor, für nicht dringende Themen einen festen Zeitpunkt zu vereinbaren, zum Beispiel einen kurzen Anruf am Freitagnachmittag, oder die Dinge per E-Mail zu sammeln. Das schafft für beide Seiten Klarheit und Ruhe.

Die 3-Stufen-Strategie: So gehst du vor, wenn dein Vermieter nervt

Wenn die Störungen anhalten, hilft ein strukturiertes Vorgehen. Diese drei Schritte bauen aufeinander auf:

  1. Spreche das Problem ruhig und direkt an. Suche ein Gespräch unter vier Augen und erkläre sachlich, was dich stört. Formuliere deine Wünsche als Bitte, nicht als Forderung. Bei mir hat mal der einfache Satz „Ich schätze es sehr, wenn Sie sich vorher kurz melden, dann kann ich mir auch Zeit für Sie nehmen“ eine angespannte Situation sofort gelöst.
  2. Führe ein einfaches Störungsprotokoll. Wenn Gespräche nichts nützen, beginne, die Vorfälle zu dokumentieren. Notiere Datum, Uhrzeit, was genau passiert ist und ob es Zeugen gab. Diese Liste dient nicht primär der Konfrontation, sondern gibt dir eine sachliche Grundlage, falls du später Hilfe brauchst.
  3. Hole dir professionelle Unterstützung. Wenn sich nichts ändert, ist der nächste Schritt der Gang zum örtlichen Mieterverein. Dort erhältst du eine fundierte Rechtsberatung und Hilfe beim Formulieren von Schreiben. Das wirkt oft schon, weil der Vermieter merkt, dass du deine Rechte kennst und ernst nimmst.

Wichtig ist, immer einen Schritt nach dem anderen zu gehen. Die meisten Probleme lassen sich bereits auf der ersten oder zweiten Stufe klären.

Kurze Sätze, große Wirkung: Formulierungen für den Ernstfall

Manchmal braucht es eine schnelle und klare Ansage. Hier sind ein paar Sätze, die du dir zurechtlegen kannst:

  • An der Tür: „Das passt gerade leider gar nicht. Bitte melden Sie sich vorher an, dann finden wir einen passenden Termin.“
  • Am Telefon (bei Daueranrufen): „Ich bin gerade beschäftigt. Lassen Sie uns das bitte per E-Mail klären, dann kann ich es in Ruhe bearbeiten.“
  • Bei Kontrollwünschen: „Einen konkreten Anlass für eine Besichtigung gibt es ja gerade nicht. Wenn etwas ansteht, sagen Sie einfach Bescheid.“

Und wenn es um Mängel geht? Was du tun kannst, wenn der Vermieter nicht reagiert

Ein nervender Vermieter kann auch einer sein, der einfach nichts tut. Tropfender Wasserhahn, kaputte Heizung, Schimmel an der Wand – wenn auf deine Meldungen keine Reaktion folgt, musst du ebenfalls aktiv werden.

Melde den Mangel immer schriftlich, am besten per E-Mail oder Einwurf-Einschreiben. Setze darin eine angemessene Frist zur Beseitigung des Problems. Bei einer defekten Heizung im Winter ist die Frist natürlich kürzer als bei einem Schönheitsfehler. Reagiert der Vermieter immer noch nicht, könntest du unter Umständen die Miete mindern. Aber Vorsicht: Eine Mietminderung ist rechtlich komplex. Lass dich hierzu unbedingt vom Mieterverein beraten, um keine Kündigung zu riskieren.

Quellen

  1. Merkblatt „Das Besichtigungsrecht des Vermieters“ (Deutscher Mieterbund Darmstadt, abgerufen am 17.10.2024)
  2. BGH-Urteil zum Besichtigungsrecht (Berliner Mieterverein, abgerufen am 17.10.2024)
  3. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 13 (Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 17.10.2024)
  4. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 535 (Bundesministerium der Justiz, abgerufen am 17.10.2024)

FAQs zum Thema Vermieter nervt was tun

Darf mein Vermieter Überwachungskameras im Hausflur installieren?

Grundsätzlich ja, aber nur unter strengen Voraussetzungen. Dein Vermieter muss ein berechtigtes Interesse nachweisen, wie zum Beispiel den Schutz vor Vandalismus. Allerdings darf die Kamera auf keinen Fall direkt auf deine Wohnungstür oder in private Bereiche filmen, da dies dein Persönlichkeitsrecht verletzen würde. Die Überwachung muss also verhältnismäßig sein und darf die Mieter nicht permanent kontrollieren.

Was kann ich tun, wenn mein Vermieter im selben Haus wohnt und selbst Lärm macht?

Wenn dein Vermieter auch dein Nachbar ist, gelten für ihn dieselben Regeln wie für alle anderen Mieter. Er muss sich ebenfalls an die Hausordnung und die gesetzlichen Ruhezeiten halten. Suche zunächst das Gespräch und weise ihn freundlich auf die Störung hin. Hilft das nicht, solltest du den Lärm protokollieren und ihn schriftlich abmahnen – genauso, wie du es bei jedem anderen lauten Nachbarn tun würdest.

Mein Vermieter droht mir mit Kündigung, weil ich auf meine Rechte bestehe. Ist das erlaubt?

Nein, das ist nicht erlaubt und wird als „Maßregelung“ bezeichnet. Eine Kündigung ist nur aus gesetzlich anerkannten Gründen wirksam, zum Beispiel bei erheblichem Mietrückstand oder schwerwiegenden Vertragsverletzungen. Wenn du dich also über Mängel beschwerst oder unangekündigte Besuche ablehnst, ist das kein Kündigungsgrund. Eine solche Drohung ist oft nur ein Versuch, dich einzuschüchtern.

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1 Gedanke zu „Dein Vermieter nervt? Was du jetzt tun kannst – und was nicht“

  1. Auf dem Land ist leider die Überwachung ein großes Problem?
    wer macht was und kommt Heim.
    Das nervt einfach nur noch.
    Man bleibt dann halt nicht mehr in der Wohnung sondern geht woanders hin.
    Diese Menschen sind wirklich schlimm Sind in Rente.Das Lied Lass die Leute reden passt so gut.

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