Home » Haushalt » Schädlinge » Rattenbekämpfung: Wer zahlt eigentlich dafür?Rattenbekämpfung: Wer zahlt eigentlich dafür?11. Oktober 2024 von Leonie Wickstein8 Minute(n) Beitrag teilen Share on Facebook Share on Pinterest Share on Reddit Share on WhatsApp Share on Telegram Email this Page Rascheln in den Wänden, angeknabberte Lebensmittel und kleine Kot-Häufchen – wenn sich Ratten in Haus oder Wohnung eingenistet haben, ist schnelles Handeln gefragt. Doch wer zahlt die Kosten der Rattenbekämpfung eigentlich? Mieter oder Vermieter? Diese Frage sorgt häufig für Diskussionen zwischen den Parteien. In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige zum Thema Rattenbefall und Kostenübernahme. INHALT Rattenbefall erkennen und richtig reagierenWer trägt die Kosten für die Rattenbekämpfung?Kosten für professionelle RattenbekämpfungMietminderung bei Rattenbefall – Das sind deine RechteVorbeugung und Prävention – So hältst du Ratten fernVersicherungsschutz bei Rattenbefall – Wann greift die Police?Schnell handeln und Kosten klärenFAQs zum Thema Wer zahlt für die Rattenbekämpfung?Wie kann ich als Mieter vorgehen, wenn der Vermieter die Rattenbekämpfung verweigert?Welche langfristigen Folgen kann ein Rattenbefall für eine Immobilie haben?Gibt es natürliche Methoden zur Rattenbekämpfung, die ich selbst anwenden kann? Rattenbefall erkennen und richtig reagieren Bevor wir uns der Kostenfrage widmen, ist es wichtig zu wissen, woran man einen Rattenbefall überhaupt erkennt. Typische Anzeichen sind: Kratzgeräusche in Wänden oder unter dem Fußboden Fraßspuren an Lebensmitteln oder Verpackungen Rattenkot (spindelförmig, ca. 1-2 cm lang) Fettspuren an Wänden und Fußleisten Uringeruch Entdeckst du eines oder mehrere dieser Anzeichen, ist rasches Handeln gefragt. Ratten vermehren sich extrem schnell und können binnen kurzer Zeit zur Plage werden. Zudem übertragen sie gefährliche Krankheiten. Als Mieter bist du verpflichtet, den Vermieter umgehend über den Verdacht auf Rattenbefall zu informieren. Setz ihm am besten eine angemessene Frist von etwa einer Woche, um Maßnahmen einzuleiten.[3] Der Vermieter muss dann aktiv werden und einen professionellen Kammerjäger beauftragen. Eigenversuche mit Giftködern sind nicht zu empfehlen, da diese eine Gefahr für Kinder und Haustiere darstellen können. Zudem müssen tote Ratten fachgerecht entsorgt werden. Wer trägt die Kosten für die Rattenbekämpfung? Grundsätzlich gilt: Die Kosten für die Beseitigung von Schädlingen wie Ratten muss in den meisten Fällen der Vermieter tragen, d. h. er zahlt für die Rattenbekämpfung. Dies fällt unter seine Instandhaltungspflicht für die Mietsache. Eine Umlage der Kosten auf den Mieter ist nur in Ausnahmefällen zulässig.[5] Es gibt jedoch einige Ausnahmen von dieser Regel: Wenn der Mieter nachweislich für den Rattenbefall verantwortlich ist (z.B. durch unsachgemäße Müllentsorgung) Bei regelmäßigen vorbeugenden Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung Wenn im Mietvertrag eine entsprechende Klausel vereinbart wurde (Achtung: nicht immer rechtswirksam!) Im Streitfall liegt die Beweislast zunächst beim Vermieter. Er muss nachweisen, dass kein Baumangel für das Eindringen der Ratten verantwortlich ist. Gelingt ihm das, kann der Mieter wiederum beweisen, dass er keine Schuld am Befall trägt. Kosten für professionelle Rattenbekämpfung Die Kosten für einen Kammerjäger zur Rattenbekämpfung können je nach Ausmaß des Befalls stark variieren. Als grobe Orientierung kannst du mit folgenden Preisen rechnen: Erstbegehung und Bestandsaufnahme: 50-100 Euro Bekämpfung kleiner Rattenbefall: 300-600 Euro Umfangreiche Rattenbekämpfung: 1.000-2.000 Euro oder mehr Hinzu kommen oft Kosten für Präventivmaßnahmen wie das Abdichten von Eingängen oder die Installation von Rückstauklappen. Diese Kosten können leicht mehrere hundert Euro betragen.[1] Beachte: Als Mieter darfst du nicht eigenmächtig einen Kammerjäger beauftragen und die Rechnung dem Vermieter präsentieren. Nur wenn du den Vermieter informiert, eine angemessene Frist gesetzt hast und er untätig bleibt, kannst du selbst aktiv werden und die Kosten erstattet bekommen. Mietminderung bei Rattenbefall – Das sind deine Rechte Ein Rattenbefall stellt einen erheblichen Mangel der Mietsache dar. Als Mieter hast du daher das Recht auf Mietminderung, solange der Mangel besteht. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab: Ratten auf dem Grundstück: bis zu 10% Mietminderung Ratten in Kellerräumen: 15-20% Mietminderung Ratten in Wohnräumen: bis zu 100% Mietminderung Bei schwerem Befall kann sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Allerdings nur, wenn der Vermieter trotz Aufforderung untätig bleibt.[5] Wichtig: Dokumentiere den Rattenbefall sorgfältig mit Fotos oder Videos. Informiere den Vermieter schriftlich (am besten per Einschreiben) und setze eine angemessene Frist zur Beseitigung. Mindere die Miete erst, wenn diese Frist verstrichen ist. Vorbeugung und Prävention – So hältst du Ratten fern Um gar nicht erst in die Situation zu kommen, darüner nachzudenken, wer für die Rattenbekämpfung zahlt, solltest du einige vorbeugende Maßnahmen ergreifen: Entsorge Lebensmittelreste nicht über die Toilette Verwahre Müll in geschlossenen Behältern Dichte potenzielle Eingänge wie Ritzen oder Löcher ab Halte Keller und Dachboden aufgeräumt und trocken Entferne wilden Bewuchs rund ums Haus Regelmäßige vorbeugende Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung darf der Vermieter übrigens als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Das betrifft aber nur präventive Aktionen, nicht die akute Bekämpfung eines Befalls. Versicherungsschutz bei Rattenbefall – Wann greift die Police? Für Vermieter und Eigentümer stellt sich oft die Frage, ob die Kosten für die Rattenbekämpfung von einer Versicherung übernommen werden. Die Antwort lautet: Es kommt darauf an. Eine normale Gebäudeversicherung deckt in der Regel keine Schäden durch Rattenbefall ab. Einige Anbieter bieten aber Zusatzbausteine an, die Schäden durch Nagetiere einschließen. Hier greift der Versicherungsschutz aber meist erst, wenn es zu konkreten Gebäudeschäden gekommen ist. Die reine Bekämpfung der Ratten wird hingegen selten von Versicherungen übernommen. Eine Ausnahme bilden spezielle Schädlingsversicherungen für Vermieter. Diese sind aber relativ teuer und lohnen sich meist nur für große Immobilienbestände. Als Mieter kannst du prüfen, ob deine Hausratversicherung Schäden an deinem Eigentum durch Rattenfraß abdeckt. Die Kosten für die Bekämpfung selbst trägt aber auch hier in der Regel der Vermieter.[1] Schnell handeln und Kosten klären Rattenbefall ist ein ernstzunehmendes Problem, das schnelles Handeln erfordert. In den meisten Fällen muss der Vermieter für die Kosten der Bekämpfung aufkommen. Als Mieter bist du aber verpflichtet, einen Befall umgehend zu melden und dem Vermieter die Chance zur Beseitigung zu geben. Kläre im Zweifelsfall im Vorfeld wer für die Rattenbekämpfung zahlt, vor Beauftragung eines Kammerjägers. Dokumentiere alle Schritte schriftlich und scheue dich nicht, deine Rechte wie Mietminderung in Anspruch zu nehmen. Mit den richtigen präventiven Maßnahmen kannst du aber hoffentlich verhindern, dass es überhaupt so weit kommt. Denk daran: Gesundheit geht vor. Zögere also nicht, bei Verdacht auf Rattenbefall aktiv zu werden – unabhängig von der Kostenfrage. Denn am Ende profitieren alle Beteiligten von einer schnellen und gründlichen Lösung des Problems. Quellen Sparkasse – Was kostet eine Schädlingsbekämpfung? (abgerufen am 11.10.2024) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln (abgerufen am 11.10.2024) Weiss Hygiene – Kammerjäger-Kosten – zahlt Vermieter oder Mieter? (abgerufen am 11.10.2024) AnwaltOnline – Minderung wegen Ratten (abgerufen am 11.10.2024) Vermietet.de – Ratten in der Wohnung: Vermieter müssen handeln (abgerufen am 11.10.2024) This is box title FAQs zum Thema Wer zahlt für die Rattenbekämpfung? Wie kann ich als Mieter vorgehen, wenn der Vermieter die Rattenbekämpfung verweigert? Wenn dein Vermieter trotz Aufforderung die Rattenbekämpfung verweigert, hast du als Mieter mehrere Möglichkeiten. Zunächst solltest du die Situation schriftlich dokumentieren und dem Vermieter eine letzte Frist setzen. Bleibt er weiterhin untätig, kannst du die Miete mindern oder einen Kammerjäger auf eigene Faust beauftragen. Die Kosten dafür darfst du dann von der Miete abziehen. In schweren Fällen ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Es empfiehlt sich jedoch, vorher rechtlichen Rat einzuholen, um keine Fehler zu machen. Welche langfristigen Folgen kann ein Rattenbefall für eine Immobilie haben? Ein Rattenbefall kann erhebliche langfristige Folgen für eine Immobilie haben. Zunächst können Ratten durch ihr Nagen massive Schäden an der Bausubstanz verursachen, indem sie Löcher in Wände, Böden und sogar Rohre fressen. Dies kann zu kostspieligen Reparaturen führen. Zudem hinterlassen Ratten Kot und Urin, die gesundheitsschädlich sind und unangenehme Gerüche verursachen. Ein bekannt gewordener Rattenbefall kann auch den Wert der Immobilie mindern. Nicht zuletzt besteht die Gefahr, dass sich Ratten in benachbarte Gebäude ausbreiten und so zu einem größeren Problem werden. Gibt es natürliche Methoden zur Rattenbekämpfung, die ich selbst anwenden kann? Es gibt tatsächlich einige natürliche Methoden zur Rattenbekämpfung, die du selbst anwenden kannst. Eine effektive Maßnahme ist die Verwendung von ätherischen Ölen wie Pfefferminz oder Eukalyptus, deren Geruch Ratten abstoßend finden. Auch Ultraschallgeräte können Ratten fernhalten, ohne Chemikalien einzusetzen. Eine weitere Möglichkeit ist die Anpflanzung von Pflanzen wie Minze oder Meerrettich im Garten, die Ratten meiden. Zudem kannst du natürliche Fallen mit Ködern wie Erdnussbutter aufstellen. Beachte jedoch, dass diese Methoden bei einem starken Befall oft nicht ausreichen und du dann doch professionelle Hilfe benötigst. Leonie WicksteinIch bin Leonie und schreibe bei alltagsfuchs.de über alles, was das Leben ein bisschen kreativer, chaotischer und spannender macht. DIY-Projekte, die Spaß machen (und auch mal schiefgehen dürfen), Familiengeschichten, die das echte Leben widerspiegeln, und Themen wie Nachhaltigkeit, Kommunikation und Psychologie, die uns allen im Alltag begegnen. Ich probiere gern Neues aus, lasse euch daran teilhaben und hoffe, dass ihr am Ende genauso viel Lust aufs Mitmachen habt wie ich. Denn genau darum geht’s: gemeinsam Dinge gestalten, die Freude bringen.