Der Brief mit dem Feuerstättenbescheid liegt auf dem Tisch, daneben der Kalender – und du fragst dich, wie oft der Schornsteinfeger da jetzt wirklich auftaucht. Einmal? Jedes Jahr? Zweimal in sieben Jahren? In diesem Ratgeber sortieren wir das Thema so, dass du rechtlich auf der sicheren Seite bist und trotzdem nicht mehr Termine einplanst als nötig.
Wenn der Besuch des Schornsteinfegers plötzlich im Kalender steht
Der Klassiker: Du kommst abends nach Hause, öffnest die Post – und da liegt der Zettel mit dem angekündigten Termin. Im Kopf rauschen sofort Fragen los: Muss das wirklich so oft sein? Kann ich den Termin verschieben? Und wie passt das zu den Pflichten, die im Steuerbescheid, in der Nebenkostenabrechnung und in den ganzen anderen Unterlagen ohnehin schon an dir hängen?
Viele Eigentümerinnen und Eigentümer erleben die Schornsteinfegertermine als eher undurchsichtiges Pflichtprogramm. Niemand bekommt beim Feuerwehrfest erklärt, was genau im Feuerstättenbescheid steht, und kaum jemand liest freiwillig in der KÜO nach. Gleichzeitig hängt an diesen Terminen einiges: Brandschutz, Versicherungsschutz, mögliche Bußgelder.
Ich habe selbst einmal den Fehler gemacht, einen Termin mit der Begründung „ach, das passt mir gerade gar nicht“ einfach wegzuignorieren. Drei Monate später lag ein gelber Brief vom Ordnungsamt im Kasten – der Hinweis auf eine mögliche Ersatzvornahme war deutlich unfreundlicher formuliert als die Erinnerung vom Schornsteinfeger. Seitdem schaue ich mir die Bescheide genauer an und plane die Termine bewusst.
Um das Thema geordnet anzugehen, hilft ein Blick auf das, was tatsächlich gesetzlich geregelt ist – und auf das, was bei dir ganz konkret im Bescheid steht.
Wie oft kommt der Schornsteinfeger laut Gesetz?
Die rechtlichen Grundlagen findest du im Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) und in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO). Dort ist geregelt, welche Anlagen in welchen Abständen geprüft und gereinigt werden müssen.[1] Entscheidend ist dabei immer die Art der Feuerstätte und die Art des Brennstoffs – eine Gastherme in der Stadtwohnung wird anders behandelt als ein Holzofen, der im Winter täglich läuft.
Zusätzlich gibt es die sogenannte Feuerstättenschau. Sie ist eine Art „Generalinspektion“ aller Feuerungsanlagen im Gebäude und muss laut § 14 SchfHwG zweimal in sieben Jahren stattfinden, mit mindestens drei Jahren Abstand zwischen den beiden Terminen.[2] Diese Feuerstättenschau übernimmt ausschließlich der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger oder die -schornsteinfegerin.
Zur groben Orientierung kannst du dich an typischen Intervallen orientieren, die sich aus KÜO und den Praxisinfos von Innungen und Behörden ergeben:[1][3][4]
| Art der Anlage | Typische Intervalle |
|---|---|
| Gas-Brennwertheizung (geschlossener Heizkessel) | Abgaswegprüfung alle 2 bis 3 Jahre, Feuerstättenschau zweimal in 7 Jahren |
| Ölheizung (Standardkessel) | Messung und Abgaswegprüfung meist alle 2 Jahre, Kehrintervalle nach KÜO, Feuerstättenschau zweimal in 7 Jahren |
| Kaminofen / Holzofen im Wohnraum | Mehrere Kehrtermine pro Jahr je nach Nutzung, Feuerstättenschau zweimal in 7 Jahren |
| Pelletkessel / Festbrennstoffkessel | Regelmäßige Kehrung und Messung gemäß KÜO, plus Feuerstättenschau zweimal in 7 Jahren |
Wichtig: Diese Tabelle ist eine vereinfachte Orientierung. Rechtsverbindlich sind nur die Intervalle, die im Feuerstättenbescheid deines Hauses stehen – daran orientiert sich auch die Behörde, wenn es um Versäumnisse geht.[4]
Wie oft kommt der Schornsteinfeger bei dir konkret?
Die entscheidende Frage ist nicht nur „wie oft kommt der Schornsteinfeger in Deutschland allgemein“, sondern: Wie oft steht er realistisch bei dir vor der Tür? Das hängt von den konkreten Anlagen im Haus ab – und vom Feuerstättenbescheid.
Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger führt ein Kehrbuch und ist verpflichtet, alle betriebsbereiten Feuerstätten im Bezirk zu erfassen.[4] Auf Basis dieser Daten erstellt er deinen Bescheid. Dort steht für jede Anlage separat, welche Arbeiten in welchen Jahren anfallen sollen. Aus dieser Tabelle ergeben sich die eigentlichen Besuchsfrequenzen.
In einem typischen Einfamilienhaus mit Gasheizung kann das zum Beispiel so aussehen: Feuerstättenschau alle paar Jahre, dazwischen einzelne Termine für Abgaswegprüfung und Emissionsmessung. In einem Haus mit Kaminofen kommen zusätzlich die Kehrtermine für den Schornstein dazu – die führen gerade in der Heizsaison dazu, dass du den Schornsteinfeger deutlich häufiger siehst.
Ich habe mir irgendwann angewöhnt, den Feuerstättenbescheid wie einen Stundenplan zu behandeln: einmal in Ruhe anschauen, die Jahre und Spalten wirklich lesen, und dann die Termine in den Kalender übertragen. Das wirkt unspektakulär, erspart aber viel Stress mit Fristen und Mahnungen.
Feuerstättenschau, Kehrtermin, Messung: Was passiert da eigentlich?
Wenn du weißt, was bei den verschiedenen Terminen gemacht wird, kannst du besser einschätzen, warum diese Intervalle existieren. Behörden und Verbände betonen, dass es dabei nicht nur um Formalien geht, sondern um Brandschutz und Luftreinhaltung.[3] Es geht also immer auch darum, dein Gebäude, Nachbarn und Rettungskräfte zu schützen.
Bei einer Feuerstättenschau werden alle Feuerstätten und Abgasanlagen im Haus begutachtet: Sichtprüfung, baulicher Zustand, Aufstellraum, Verbrennungsluftzufuhr. Daraus entsteht der Feuerstättenbescheid, in dem festgelegt wird, was künftig regelmäßig zu kehren und zu prüfen ist.[2][3]
Bei den normalen Kehr- und Prüfterminen geht es enger um die Funktion einzelner Anlagen: Schornsteinreinigung verhindert Ablagerungen, die sich entzünden können, Messungen nach der 1. BImSchV kontrollieren Abgaswerte und Wirkungsgrad. Die Intervalle sind so gewählt, dass Probleme frühzeitig erkannt werden können, bevor daraus Sicherheitsrisiken oder teure Schäden werden.
Die Praxis zeigt: Wer nur auf „es läuft ja alles irgendwie“ setzt, spart kurzfristig Zeit, zahlt aber im Zweifel später deutlich mehr für Reparaturen, Strafen oder Energieverluste.[4]
Feuerstättenschau vs. normaler Kehrtermin
Die Feuerstättenschau ist eine hoheitliche Aufgabe und bleibt beim Bezirksschornsteinfeger, während Kehr-, Mess- und Prüfarbeiten an andere zugelassene Betriebe vergeben werden können. Der Feuerstättenbescheid listet beides separat auf – einmal lesen lohnt sich.
Wie oft kommt der Schornsteinfeger laut Feuerstättenbescheid wirklich?
Um aus dem Gesetzestext handfeste Termine zu machen, führt kein Weg am Feuerstättenbescheid vorbei. Verbraucherschützer und Energieexperten raten ausdrücklich dazu, dieses Dokument nicht einfach abzuheften, sondern aktiv zu nutzen.[4] Wer den Bescheid einmal verstanden hat, weiß ziemlich genau, wie viele Besuche ihn in den nächsten Jahren ungefähr erwarten.
Damit du besser durchschaust, was dort steht, kannst du so vorgehen:
- Der erste Blick geht auf die Spalte mit den Jahren – dort erkennst du, in welchen Kalenderjahren überhaupt Arbeiten vorgesehen sind und wann gar keine Pflichttermine anfallen.
- In der Spalte mit den Tätigkeiten siehst du, ob es um Messung, Kehrung, Überprüfung oder Feuerstättenschau geht; besonders hilfreich ist, wenn du dir die seltenen Feuerstättenschauen farbig im Kalender markierst.
- Wenn du mehrere Feuerstätten hast, lohnt es sich, die Termine so zu bündeln, dass der Schornsteinfeger möglichst viele Arbeiten an einem Tag erledigen kann – das spart Zeit und häufig auch Geld.
Bei mir hat ein verregneter Sonntag gereicht, um den Bescheid einmal durchzugehen und alles sauber im digitalen Kalender zu hinterlegen. Seitdem überrascht mich kein Schreiben mehr – ich weiß im Voraus ziemlich genau, in welchen Jahren der Schornsteinfeger öfter kommt und wann es eher ruhig bleibt.
Wie du Termine und Fristen mit dem Schornsteinfeger organisiert bekommst
Rein rechtlich bist du als Eigentümerin oder Eigentümer dafür verantwortlich, dass alle im Bescheid genannten Arbeiten fristgerecht erledigt werden.[1][3] Die Behörde schaut dabei auf die Fristen im Feuerstättenbescheid, nicht auf deine persönliche Auslastung. Trotzdem lässt sich das Ganze so organisieren, dass es im Alltag nicht ständig dazwischenfunkt.
Praktisch hat sich bewährt, die festgelegten Zeitfenster nicht auszureizen, sondern früh mit dem Schornsteinfegerbetrieb zu sprechen. Viele Betriebe sind bereit, mehrere Tätigkeiten zu bündeln, wenn du es rechtzeitig ansprichst. Statt vier kurzer Termine über zwei Jahre verteilt kann dann manchmal ein längerer Besuch reichen, bei dem vieles abgehakt wird.
Wenn du neu im Thema bist, ist es auch völlig in Ordnung, dir beim ersten Mal alles erklären zu lassen: Was genau wird bei welcher Anlage gemacht? Wie lange dauert das ungefähr? Welche Räume müssen zugänglich sein? Ein klarer Ablauf senkt die Hemmschwelle – und sorgt dafür, dass du auch beim nächsten Mal ohne Stress öffnest.
Wenn die Rechnung oder der Zeitraum Fragen aufwirft
Stimmt für dich etwas nicht – zum Beispiel weil eine Position seltsam oft auftaucht oder ein Zeitraum im Feuerstättenbescheid unklar ist –, ist ein Rückruf beim Bezirksschornsteinfeger meist der beste erste Schritt. Häufig liegt nur ein Missverständnis vor. Bleiben Zweifel, kannst du dich zusätzlich an deine kommunale Aufsichtsbehörde oder eine Verbraucherzentrale wenden.
Was passiert, wenn der Schornsteinfeger nicht kommen darf oder Fristen verpasst werden?
Spätestens hier wird aus einer Kalenderfrage eine handfeste Formalie. Behörden wie der Landkreis Rastatt oder der Kreis Offenbach erklären recht deutlich, was passiert, wenn Termine dauerhaft ignoriert werden: Feuerstättenbescheide können durch vollstreckbare Bescheide ersetzt werden, Zwangskehrungen sind möglich und es drohen Bußgelder.[3][5]
Außerdem greifen hier auch Versicherungsfragen. Wenn es zu einem Brand kommt und sich später herausstellt, dass vorgeschriebene Arbeiten seit Jahren nicht erledigt wurden, kann das bei der Regulierung eine Rolle spielen. Deshalb ist es weder schlau, Termine absichtlich zu blockieren, noch besonders entspannend, sie einfach „versanden“ zu lassen.
Falls du einmal wirklich nicht zu Hause sein kannst, ist es fast immer möglich, vorab einen alternativen Termin zu vereinbaren oder einer vertrauenswürdigen Person im Haus den Zugang zu ermöglichen. Wichtig ist, dass die Arbeiten innerhalb des im Bescheid genannten Zeitraums stattfinden – ob du selbst die Tür öffnest, ist rechtlich zweitrangig.
Wenn du dir unsicher bist, ob eine Frist noch eingehalten werden kann, hilft ein kurzer Blick auf Bescheid, Kalender und Kontoauszug: Ist die letzte Rechnung schon mehrere Jahre alt, lohnt sich ein Anruf beim Schornsteinfegerbetrieb oder bei der zuständigen Behörde, bevor unangenehme Post kommt.
Fazit: Wie oft der Schornsteinfeger kommen sollte – und warum das sinnvoll ist
Am Ende lässt sich die Frage „wie oft kommt der Schornsteinfeger“ gar nicht in einer Zahl für alle beantworten. Rechtlich gibt es den Rahmen aus SchfHwG und KÜO, praktisch entscheidet dein Feuerstättenbescheid darüber, wie viele Termine pro Jahr oder pro sieben Jahre auf dich zukommen.[1][2]
Für die meisten Wohngebäude gilt: Zweimal in sieben Jahren ist die Feuerstättenschau Pflicht, dazu kommen je nach Heizungsart und Nutzung regelmäßige Kehr- und Prüftermine. Das klingt nach viel, ist aber bei vernünftiger Planung gut handhabbar – vor allem, wenn du Termine bündelst und Bescheid sowie Rechnungen bewusst einsortierst.
Ich habe irgendwann aufgehört, die Schornsteinfegertermine nur als lästige Pflicht zu sehen. Wenn du dir einmal klar machst, was da im Hintergrund alles geprüft und gereinigt wird, wird schnell deutlich: Ein paar Stunden im Jahr sind ein vergleichsweise kleiner Einsatz für Sicherheit, saubere Abgase und weniger Stress mit Behörden. Und mit einem ordentlich geführten Feuerstättenbescheid im Ordner kannst du bei Nachfragen jederzeit entspannt sagen: „Alles erledigt.“
Quellen
- Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) (Bundesministerium der Justiz / juris, abgerufen am 28.11.2025)
- Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) (Bundesministerium der Justiz / juris, abgerufen am 28.11.2025)
- Feuerstättenschau und Feuerstättenbescheid – Infos für Hauseigentümer (Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks, abgerufen am 28.11.2025)
- Der Schornsteinfeger: Aufgaben, Feuerstättenbescheid und Gebühren (Bund der Energieverbraucher e. V., abgerufen am 28.11.2025)
- Schornsteinfegerwesen im Landkreis Rastatt (Landratsamt Rastatt, abgerufen am 28.11.2025)
FAQs zum Thema Wie oft kommt der Schornsteinfeger
Steht im Feuerstättenbescheid immer exakt, wie oft der Schornsteinfeger kommt?
Im Feuerstättenbescheid steht nicht „dreimal Besuch pro Jahr“, sondern welche Kehr-, Mess- und Prüfarbeiten in welchen Jahren fällig sind. Daraus ergibt sich dann, wie oft der Schornsteinfeger real vor der Tür steht. Wenn du die Tabelle im Bescheid einmal durchgehst, kannst du die Termine ziemlich gut abschätzen, solltest ihn aber trotzdem aufbewahren, falls Behörden oder Betriebe Nachweise sehen wollen.
Wie oft kommt der Schornsteinfeger bei einer Wohnung mit Gastherme?
Bei einer modernen Gasheizung mit geschlossener Brennwerttherme fallen in vielen Fällen nur alle paar Jahre Abgaswegprüfungen und Messungen an, dazu zweimal in sieben Jahren die Feuerstättenschau. Die genauen Intervalle ergeben sich aus der KÜO und sind im Feuerstättenbescheid festgehalten. Wenn du nur eine Gastherme im Haus hast, wirst du den Schornsteinfeger deutlich seltener sehen als mit zusätzlich genutztem Kaminofen.
Was passiert, wenn ich den Schornsteinfegertermin mehrfach verpasse?
Wenn du wiederholt nicht zu Terminen erscheinst oder Arbeiten aus dem Feuerstättenbescheid dauerhaft nicht erledigen lässt, kann das Ordnungsamt eingeschaltet werden. In der Praxis bedeutet das: kostenpflichtige Bescheide, mögliche Zwangskehrungen und im Ernstfall Bußgelder. Außerdem kann es bei einem Schaden problematisch werden, wenn vorgeschriebene Überprüfungen über längere Zeit nicht stattgefunden haben. Es ist deshalb deutlich entspannter, die Termine frühzeitig zu planen und im Zweifel nach einem Ersatztermin zu fragen.