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Fahrradbeleuchtung & StVZO: Beamtendeutsch für dich übersetzt

von Stefan Berger
8 min Lesedauer
Eine Ich-Perspektive beim Fahrradfahren, die einen Arm im dunklen Mantel mit grauem Handschuh zeigt, der den Lenker eines schwarzen Fahrrads mit einer kleinen silbernen Klingel hält. Der Hintergrund ist unscharf, um Bewegung auf dem Asphalt anzudeuten.

Die Tage werden kürzer, die Feierabendrunde im Park endet plötzlich im Dunkeln. Eine gute und vor allem vorschriftsmäßige Fahrradbeleuchtung nach StVZO ist jetzt kein nettes Extra mehr, sondern absolute Pflicht für deine Sicherheit und die der anderen.

Wenn der Heimweg zur Nachtfahrt wird

Neulich war ich mit dem Rad auf dem Rückweg von einem Kumpel, der etwas außerhalb wohnt. Wir hatten uns bei der Zeit vertan und plötzlich war es stockdunkel. Auf dem Radweg kamen mir einige andere Radfahrer entgegen, manche davon so gut wie unsichtbar. Einer hatte nur eine winzige LED-Funzel am Rucksack baumeln, ein anderer gar kein Licht. Das ist nicht nur leichtsinnig, sondern kann auch teuer werden. Dabei ist es gar nicht so kompliziert, sein Fahrradlicht StVZO-konform auszurüsten. Du musst nur wissen, worauf es ankommt, und die meisten modernen Lampen erfüllen die Kriterien sowieso. Es geht nicht darum, Paragrafen auswendig zu lernen, sondern darum, sicher von A nach B zu kommen, ohne geblendet zu werden oder andere zu übersehen.

Die gute Nachricht ist: Die Zeiten von schweren, quietschenden Seitenläuferdynamos sind längst vorbei. Moderne Technik macht es dir leicht, dein Rad legal und hell auszustatten. Egal ob du täglich zur Arbeit pendelst, am Wochenende Touren fährst oder nur mal schnell zum Supermarkt rollst, die richtige Beleuchtung gehört einfach dazu. Und die Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind dabei kein kompliziertes Thema, sondern eine ziemlich logische Sammlung von Regeln, die für alle mehr Sicherheit bringen.

Auf einen Blick: Inhalt & TL;DR

Das Wichtigste in Kürze

  • Fahrradbeleuchtung ist absolute Pflicht für Sicherheit, keine Option.
  • StVZO erfordert aktive Beleuchtung mit Scheinwerfer und Rücklicht, die nicht blinken dürfen.
  • Nabendynamos bieten konstante Energieversorgung, Akkus sind flexibel aber Ladestand-abhängig.
  • Passive Reflektoren sind entscheidend für Sichtbarkeit, selbst wenn die Beleuchtung ausfällt.
  • Lux-Wert ist für Radfahrer entscheidender als Lumen: er zeigt Beleuchtungsstärke auf der Straße.
  • E-Bikes benötigen Zwei-Stunden-Leuchtreserve, auch bei leerem Hauptakku.

Das absolute Minimum: Was die StVZO wirklich will

Reden wir nicht lange drumherum, sondern kommen wir direkt zu den Fakten. Was brauchst du zwingend an deinem Rad, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist? Die Grundlage liefert der § 67 der StVZO.[1] Im Kern geht es um eine aktive Beleuchtung und passive Reflektoren. Zur aktiven Beleuchtung gehört ein weißer Scheinwerfer vorne und ein rotes Rücklicht hinten. Beide dürfen nicht blinken, das ist bei günstigen Import-Leuchten häufiger der Fall. Dauerlicht ist hier die einzige erlaubte Option. Die wichtigste Kennzeichnung für eine zugelassene Lampe ist die sogenannte K-Nummer, eine Wellenlinie gefolgt von dem Buchstaben „K“ und einer Prüfnummer. Ohne dieses Zeichen ist die Lampe im deutschen Straßenverkehr offiziell nicht zugelassen, auch wenn sie noch so hell leuchtet.

Diese K-Nummer garantiert, dass der Scheinwerfer einen klar definierten Leuchtkegel hat, der die Straße ausleuchtet, ohne den Gegenverkehr zu blenden. Das ist der entscheidende Unterschied zu einer Taschenlampe oder vielen Outdoor-Stirnlampen. Das Gesetz schreibt außerdem vor, dass die Energiequelle entweder ein Dynamo, eine Batterie oder ein Akku sein darf. Abnehmbare Leuchten sind erlaubt, müssen aber bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht am Rad angebracht und eingeschaltet sein. Du musst sie also nicht ständig dabeihaben, aber eben dann, wenn du sie brauchst.

Dynamo vs. Akku: Die ewige Glaubensfrage bei der Fahrradbeleuchtung

Die Frage nach der Stromquelle ist fast schon eine philosophische Debatte unter Radfahrern. Früher gab es nur den Dynamo, heute dominieren flexible Akku-Leuchten den Markt. Beide Systeme haben ihre Berechtigung und klare Vor- und Nachteile, die du für deinen Alltag abwägen solltest. Der klassische Dynamo, heute meist als leichter und effizienter Nabendynamo verbaut, hat einen unschlagbaren Vorteil: Er liefert immer Energie, solange du fährst. Du kannst nie vergessen, ihn aufzuladen. Dafür ist er fest verbaut und erzeugt einen minimalen, aber spürbaren Rollwiderstand. Moderne Nabendynamos sind aber so effizient, dass man davon im Alltag kaum etwas merkt.

Akku-Leuchten sind dagegen maximal flexibel. Du kannst sie an jedem Rad nutzen, sie sind oft heller und leichter. Der Nachteil liegt auf der Hand: Der Akku kann leer sein, und meistens ist er das genau dann, wenn du losfahren willst. Hier ist Disziplin gefragt. Ich habe mir angewöhnt, meine Lampen nach jeder längeren Nachtfahrt direkt ans USB-Ladegerät zu hängen. So sind sie für den nächsten Einsatz bereit. Für Pendler, die ihr Rad draußen abstellen, ist die Abnehmbarkeit zudem ein wichtiger Diebstahlschutz. Welches System für dich besser ist, hängt also stark von deinem Nutzungsverhalten ab.

Hier eine kleine Gegenüberstellung, die dir bei der Entscheidung helfen kann:

Eigenschaft Nabendynamo Akku-Beleuchtung
Verfügbarkeit Immer einsatzbereit, solange das Rad rollt. Abhängig vom Ladestand des Akkus.
Flexibilität Fest am Fahrrad verbaut, nicht übertragbar. Leicht abnehmbar und an anderen Rädern nutzbar.
Helligkeit Gute und konstante Leistung, Standlichtfunktion üblich. Oft sehr hohe Helligkeit (Lux-Zahl) möglich.
Wartung Nahezu wartungsfrei, aber Reparatur aufwendiger. Regelmäßiges Aufladen nötig, Akku altert mit der Zeit.
Diebstahlschutz Sehr diebstahlsicher, da fest verbaut. Muss beim Parken abgenommen werden.

Reflektoren: Die stillen Helden deiner StVZO-konformen Sicherheit

Neben dem aktiven Licht sind passive Reflektoren ein entscheidender Teil der vorschriftsmäßigen Fahrradbeleuchtung. Sie sorgen dafür, dass du auch dann gesehen wirst, wenn dein Licht ausfällt oder du von der Seite angestrahlt wirst, zum Beispiel von einem abbiegenden Auto. Die StVZO hat hier klare Vorgaben, die oft übersehen werden.[1] Viele denken, mit Licht vorne und hinten sei alles erledigt, aber das stimmt nicht. Für eine vollständige Ausstattung brauchst du mehrere Rückstrahler an deinem Rad.

Diese Reflektoren sind vorgeschrieben:

  • Ein weißer Reflektor muss nach vorne strahlen. Dieser ist oft schon direkt im Frontscheinwerfer integriert, was die Sache vereinfacht.
  • Ein roter Großflächen-Rückstrahler mit dem Buchstaben „Z“ muss nach hinten wirken. Auch dieser ist häufig im Rücklicht verbaut.
  • An den Pedalen müssen nach vorne und hinten wirkende gelbe Reflektoren angebracht sein. Diese sind besonders wichtig, da die Auf- und Abbewegung beim Treten sofort als Fahrrad erkannt wird.
  • Für die seitliche Sichtbarkeit gibt es drei Optionen, von denen du eine erfüllen musst: Entweder durchgehende weiße Reflexstreifen an den Reifen oder Felgen, gelbe Speichenreflektoren (die klassischen „Katzenaugen“, mindestens zwei pro Rad) oder reflektierende Speichenhülsen an jeder Speiche.

Gerade die seitliche Sichtbarkeit wird oft vernachlässigt. Dabei sind Unfälle mit abbiegenden Fahrzeugen besonders gefährlich. Reflexstreifen am Reifen sind hier meiner Meinung nach die eleganteste und effektivste Lösung, da sie eine durchgehende leuchtende Kontur des Rades erzeugen. Sie sind bei vielen modernen Touren- und City-Reifen bereits Standard.

Lux, Lumen und Leuchtkegel: So findest du das richtige Licht

Wenn du dich nach einer neuen Fahrradlampe umsiehst, wirst du mit technischen Begriffen wie Lux und Lumen konfrontiert. Das kann schnell verwirren, ist aber eigentlich ganz einfach. Lumen beschreibt die gesamte Lichtmenge, die eine Lampe abgibt, also quasi ihre Rohleistung. Lux hingegen misst die Beleuchtungsstärke, die auf einer bestimmten Fläche in einer bestimmten Entfernung ankommt. Für dich als Radfahrer ist der Lux-Wert oft aussagekräftiger, da er dir verrät, wie hell die Straße direkt vor dir ausgeleuchtet wird. Eine Lampe mit 30 Lux ist schon solide für die Stadt, für unbeleuchtete Wege im Wald sind 70 Lux oder mehr eine gute Wahl.

Viel wichtiger als reine Helligkeitswerte ist aber die Form des Lichtkegels. Eine StVZO-zugelassene Leuchte hat eine klare Hell-Dunkel-Grenze, ähnlich wie das Abblendlicht beim Auto. Der Bereich direkt vor deinem Rad und in der Ferne wird hell ausgeleuchtet, aber oberhalb einer bestimmten Linie wird das Licht scharf abgeschnitten. Das stellt sicher, dass du niemanden blendest. Genau das ist der Grund, warum eine sehr helle Mountainbike-Lampe ohne K-Nummer für den Trail super sein mag, im Straßenverkehr aber absolut ungeeignet und verboten ist. Sie streut das Licht unkontrolliert in alle Richtungen und macht den Gegenverkehr quasi blind.

Wenn du auf der Suche nach einer zuverlässigen Lampe bist, findest du hier eine gute Auswahl an geprüften Modellen.

Zuletzt aktualisiert am 28. November 2025 um 4:14 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.

Montage und Ausrichtung deiner Fahrradbeleuchtung: Kleine Fehler mit großer Wirkung

Du kannst die teuerste und hellste Lampe haben, wenn sie falsch montiert ist, bringt sie dir und anderen nichts. Die richtige Anbringung und Ausrichtung sind entscheidend für die Funktion und Sicherheit. Viele montieren ihre Scheinwerfer zu hoch, was den Gegenverkehr blendet, oder zu niedrig, was die Leuchtweite drastisch reduziert. Die StVZO gibt hier sogar konkrete Anbauhöhen vor: Der Scheinwerfer muss zwischen 400 und 1200 Millimetern hoch montiert werden, das Rücklicht zwischen 250 und 1200 Millimetern.[2]

Mit diesen Schritten stellst du deinen Scheinwerfer optimal ein:

  1. Stelle dein Fahrrad auf einen ebenen Untergrund, etwa fünf Meter vor eine helle Wand oder ein Garagentor.
  2. Schalte den Scheinwerfer ein und setze dich auf den Sattel, um das Rad mit deinem Gewicht zu belasten. Am besten lässt du dir kurz von jemandem helfen, das Rad gerade zu halten.
  3. Der Lichtkegel an der Wand sollte eine klare obere Kante haben. Diese Hell-Dunkel-Grenze muss deutlich unterhalb der Höhe liegen, auf der dein Scheinwerfer am Rad montiert ist.
  4. Als Faustregel gilt: Der hellste Punkt des Lichtkegels auf der Straße sollte etwa zehn Meter vor deinem Fahrrad liegen.
  5. Ziehe die Befestigungsschraube der Lampe fest an, sodass sie sich auf holprigen Wegen nicht von selbst verstellt. Prüfe den festen Sitz regelmäßig.
  6. Achte darauf, dass der Scheinwerfer nicht durch Körbe, Taschen oder Kabel verdeckt wird. Das Gleiche gilt natürlich auch für das Rücklicht.

Dieser kleine Check dauert nur wenige Minuten, macht aber einen riesigen Unterschied in der Praxis. Du siehst besser, was vor dir liegt, und gefährdest niemanden durch Blendung. Eine korrekt eingestellte Beleuchtung ist ein Zeichen von Respekt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.

Dein 30-Sekunden-Lichtcheck vor jeder Fahrt

Mach es dir zur Gewohnheit, vor jeder Fahrt im Dunkeln einen kurzen Check durchzuführen. Das dauert keine halbe Minute und kann dir viel Ärger ersparen. Drücke kurz auf den Knopf deines Frontscheinwerfers, leuchtet er? Super. Dann wirf einen schnellen Blick nach hinten zum Rücklicht. Auch an? Perfekt. Wenn du Akku-Lichter nutzt, achte auf die Ladestandsanzeige. Leuchtet sie rot, häng die Lampe direkt nach der Fahrt ans Ladegerät. Dieser Mini-Check wird schnell zur Routine, genau wie das Abschließen deines Fahrrads.

Sonderfall E-Bike: Was gilt bei der Beleuchtung mit Motor?

E-Bikes und Pedelecs sind aus dem Stadtbild nicht mehr wegzudenken und bringen ein paar Besonderheiten bei der Beleuchtung mit sich. Der größte Vorteil ist, dass du eine riesige Energiequelle direkt am Rahmen hast. Die meisten modernen E-Bikes haben eine fest installierte Lichtanlage, die direkt aus dem Hauptakku gespeist wird. Das ist extrem praktisch, da du dich nicht ums Aufladen kümmern musst. Aber auch hier gibt es eine wichtige Regel, die in der StVZO verankert ist: Die Beleuchtung muss auch dann noch für mindestens zwei Stunden funktionieren, wenn der Motor sich wegen eines leeren Akkus bereits abgeschaltet hat.[1]

Diese Vorschrift stellt sicher, dass du nicht plötzlich ohne Licht dastehst, nur weil du den letzten Anstieg im Turbo-Modus bezwungen hast. Die Hersteller lösen das durch eine intelligente Akkusteuerung, die eine Energiereserve für die Beleuchtung zurückhält. Bei älteren E-Bikes oder Nachrüstsätzen ist das nicht immer der Fall. Wenn du dein E-Bike selbst mit Licht ausstattest, achte darauf, dass die Lampen für die höhere Spannung des E-Bike-Akkus (meist 36 oder 48 Volt) ausgelegt sind. Normale Fahrradlampen für einen Dynamo (6 Volt) würden hier sofort durchbrennen.

Bremslicht, Tagfahrlicht und andere Extras

Die Technik entwickelt sich ständig weiter, und das gilt auch für die Fahrradbeleuchtung. Features, die man früher nur vom Auto kannte, finden sich heute auch an vielen hochwertigen Fahrradlampen. Doch was davon ist wirklich nützlich und vor allem, was ist erlaubt? Ein sehr sinnvolles Extra ist die Bremslichtfunktion bei Rücklichtern. Ein eingebauter Sensor erkennt, wenn du stark abbremst, und lässt die Rückleuchte deutlich heller aufleuchten. Das ist seit einer Änderung der StVZO ausdrücklich erlaubt und erhöht die Sicherheit enorm, gerade im Stadtverkehr oder bei Gruppenfahrten.

Auch ein Tagfahrlicht für den Frontscheinwerfer ist mittlerweile zulässig und bei vielen Modellen integriert. Es leuchtet weniger hell als das Abblendlicht, sorgt aber dafür, dass du auch bei guten Lichtverhältnissen besser von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wirst. Was aber nach wie vor strikt verboten ist, sind blinkende Scheinwerfer und Rücklichter. Blinkende Lichter machen es für andere schwer, deine Geschwindigkeit und Entfernung einzuschätzen. Sie sind als Zusatzbeleuchtung, zum Beispiel am Helm oder Rucksack, vielleicht noch geduldet, aber die fest am Rad montierte Beleuchtung muss immer konstant leuchten. Finger weg von Blinkmodi im Straßenverkehr.

Quellen

  1. Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern (abgerufen am 07.10.2025)
  2. Bremse und Beleuchtung: So machen Sie das Fahrrad verkehrssicher (abgerufen am 07.10.2025)

FAQs zum Thema Fahrradbeleuchtung StVZO

Gilt für mein leichtes Rennrad eine Ausnahme bei der Beleuchtungspflicht?

Nein, die frühere Sonderregelung für Rennräder unter 11 kg wurde abgeschafft. Das bedeutet, dass auch dein Rennrad bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht mit einer vorschriftsmäßigen Beleuchtungsanlage ausgestattet sein muss. Die gute Nachricht ist aber, dass du dafür flexible und leichte Akku-Leuchten mit K-Nummer verwenden darfst, die du nur bei Bedarf ansteckst.

Reicht eine Helmlampe oder ein Licht am Rucksack als Ersatz für die Fahrradbeleuchtung?

Leider nein. Lichter an Helm, Kleidung oder Rucksack gelten rechtlich nur als Zusatzbeleuchtung und können die fest am Rad vorgeschriebenen Leuchten nicht ersetzen. Der Grund dafür ist, dass deren Position nicht fix ist – durch eine Kopfbewegung könntest du den Gegenverkehr blenden oder ein Rucksacklicht kann durch deine Jacke verdeckt werden. Sie sind also eine gute Ergänzung, um noch besser gesehen zu werden, aber kein Ersatz.

Muss ich das Licht auch bei starkem Regen oder Nebel am Tag einschalten?

Ja, unbedingt. Die Pflicht zur Beleuchtung gilt laut StVZO nicht nur bei Dunkelheit, sondern auch, wenn die „Sichtverhältnisse es sonst erfordern“. Dazu zählen auch Fahrten bei starkem Nebel, Schneefall oder heftigem Regen am Tag. Hier geht es vor allem darum, von anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere Autofahrern, rechtzeitig gesehen zu werden.

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