Nebenjob in der Elternzeit kann Geld bringen – aber nur, wenn Stunden, Zustimmung und Elterngeld zusammenpassen. Hier bekommst du eine einfache Übersicht: Was ist erlaubt, wie wirkt sich ein Minijob 2026 aus und worauf solltest du achten, damit es später keine Rückfragen gibt.
Was ist während der Elternzeit erlaubt?
Grundsätzlich darfst du in der Elternzeit arbeiten. Es gibt dabei zwei Regeln, die wirklich entscheidend sind: die Stunden-Grenze und (manchmal) die Zustimmung deines Arbeitgebers.
Die Stunden-Grenze: Wenn dein Kind ab dem 1. September 2021 geboren wurde, darfst du während der Elternzeit bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Bei Kindern, die davor geboren wurden, liegt die Grenze bei 30 Stunden.[1][3]
Ganz wichtig: Es wird nicht jede einzelne Woche streng einzeln bewertet. Laut BMFSFJ zählt der Durchschnitt im Monat. Eine Woche kann also mal mehr sein, wenn eine andere Woche dafür weniger ist – solange der Monat am Ende passt.[3]
Brauchst du eine Erlaubnis? Wenn du während der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten willst oder selbstständig etwas nebenbei machen möchtest, musst du das bei deinem Arbeitgeber beantragen. Laut Familienportal darf der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen – und er muss das innerhalb von 4 Wochen begründen.[1]
Minijob in der Elternzeit: warum viele damit starten
Ein Minijob ist oft der einfachste Einstieg, weil die Grenzen klar sind und die Arbeitszeiten häufig planbar bleiben.
Ab dem 1. Januar 2026 liegt die Minijob-Verdienstgrenze bei 603 Euro pro Monat (also 7.236 Euro pro Jahr).[4][9]
Und noch ein Punkt, der vielen hilft: Du darfst in einzelnen Monaten auch mal über 603 Euro liegen – solange du im Jahr insgesamt unter 7.236 Euro bleibst. Die Minijob-Zentrale nennt dafür sogar Beispiele mit schwankenden Monatsverdiensten.[5]
Damit du es greifbar hast:
Wenn du z. B. in einem Monat mehr arbeitest (Urlaubsvertretung), kannst du das in einem anderen Monat ausgleichen. Entscheidend ist das Jahreslimit.[5]
Wie wirkt sich ein Nebenjob auf dein Elterngeld aus?
Hier passiert der häufigste Denkfehler: „Minijob kommt einfach oben drauf.“ In Wirklichkeit wird Einkommen während des Elterngeldbezugs in der Rechnung berücksichtigt.
Laut Familienportal gilt: Wenn du einen Minijob ausübst, wird dein Einkommen daraus beim Elterngeld berücksichtigt.[6] Das bedeutet nicht automatisch „es lohnt sich nicht“. Es bedeutet nur: Dein Elterngeld kann sinken, wenn du dazuverdienst.
Was vielen den Druck nimmt: Es gibt Mindestbeträge. Laut Familienportal liegt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro. Den Mindestbetrag (300 bzw. 150 Euro) bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen auch dann, wenn sich dein Einkommen nach der Geburt nicht verringert hat.[7]
Und noch eine sehr praxisnahe Einordnung: Die Minijob-Zentrale schreibt, dass der Verdienst aus einem Minijob auf den Mindestbetrag (300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus) nicht angerechnet wird – gekürzt wird erst, wenn dein Elterngeld über diesem Mindestbetrag liegt.[8]
Ganz wichtig: Informiere deine Elterngeldstelle über den Nebenjob bzw. das Einkommen, damit später korrekt gerechnet wird.[6]
Mini-Regel zum Mitnehmen
Wenn du nur den Mindestbetrag bekommst, ist ein Minijob oft „echter Zusatz“. Wenn du mehr als den Mindestbetrag bekommst, kann sich das Elterngeld reduzieren – am Ende kann es trotzdem mehr Gesamtgeld sein, nur anders verteilt.[8]
Rente im Minijob: kurz erklärt, ohne Fachkram
Beim Minijob gibt es einen Punkt, den viele übersehen: die Rentenversicherung.
In Deutschland sind Minijobs grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (du kannst dich aber befreien lassen). Was für 2026 neu und praktisch ist: Laut Deutscher Rentenversicherung kannst du voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 eine einmal erklärte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig wieder rückgängig machen – das wirkt nur für die Zukunft und muss über den Arbeitgeber laufen.[10]
Das ist relevant, wenn du früher gesagt hast „ich will die paar Euro sparen“ und später merkst: „Eigentlich sind mir Beitragszeiten doch wichtig.“
So setzt du es so auf, dass es im Alltag wirklich funktioniert
Nebenjob in der Elternzeit scheitert selten an Gesetzen. Er scheitert eher daran, dass es unplanbar wird. Darum lohnt sich ein einfacher Plan, bevor du startest.
Das hilft (kurz und realistisch):
- Arbeitszeit als feste Blöcke: lieber 2–3 klare Termine pro Woche als „immer erreichbar“.
- Kinderbetreuung vorher klären: wer übernimmt wann – auch für Kranktage als grobe Absprache.
- Elterngeld einmal grob gegenrechnen: damit du nicht überrascht wirst, wenn sich Beträge verschieben.[6]
- Alles sauber melden: Arbeitgeber (falls nötig) und Elterngeldstelle.[1][6]
Typische Stolperstellen, die du leicht vermeiden kannst
Damit du dir später keine Zusatzarbeit einhandelst, sind das die drei Klassiker:
Stolperstein 1: Du rechnest in Wochen, aber entscheidend ist der Monatsdurchschnitt bei den Stunden.[3]
Stolperstein 2: Du nimmst „nebenbei“ einen anderen Job an, ohne Zustimmung zu klären (wenn sie nötig ist).[1]
Stolperstein 3: Du meldest das Einkommen nicht rechtzeitig und bekommst später Rückfragen oder eine Neuberechnung.[6]
Fazit: Nebenjob in der Elternzeit ist okay – wenn du die drei Regeln kennst
Wenn du die Stunden-Grenze einhältst, bei Bedarf die Zustimmung einholst und Elterngeld/Minijob sauber meldest, ist ein Nebenjob in der Elternzeit in vielen Fällen unkompliziert. Der Rest ist dann „nur noch“ die Frage: Passt das Modell in euren Alltag?
Quellen
- Familienportal: „Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?“ (32/30 Stunden, Zustimmung/4-Wochen-Frist) (abgerufen am 03.01.2026)
- BMFSFJ: Elternzeit (32/30 Stunden, Monatsdurchschnitt zählt) (abgerufen am 03.01.2026)
- Minijob-Zentrale: „Minijob mit Verdienstgrenze“ (603 Euro ab 01.01.2026) (abgerufen am 03.01.2026)
- Minijob-Zentrale FAQ: Monatsverdienst darf schwanken, solange 7.236 Euro/Jahr eingehalten werden (abgerufen am 03.01.2026)
- Familienportal: „Wie wird Einkommen aus einem Minijob beim Elterngeld berücksichtigt?“ (abgerufen am 03.01.2026)
- Familienportal: Elterngeld FAQ (Spannen, Mindestbetrag 300/150) (abgerufen am 03.01.2026)
- Minijob-Zentrale Magazin: „Minijob während der Elternzeit“ (Mindestbetrag 300/150, Kürzung erst darüber) (abgerufen am 03.01.2026)
- Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Minijob-Verdienstgrenze 603 Euro ab 2026 (abgerufen am 03.01.2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Änderungen 2026 (Befreiung von RV-Pflicht im Minijob ab 01.07.2026 einmalig widerrufbar) (abgerufen am 03.01.2026)
FAQs zum Thema Elternzeit und Nebenjob
Wie viele Stunden darf ich während der Elternzeit arbeiten?
Bei Kindern ab 01.09.2021 sind bis zu 32 Stunden pro Woche möglich, davor bis zu 30. Entscheidend ist der Monatsdurchschnitt, nicht jede einzelne Woche.[1][3]
Wie viel darf ich im Minijob 2026 verdienen?
Die Verdienstgrenze liegt ab 01.01.2026 bei 603 Euro pro Monat im Durchschnitt (7.236 Euro pro Jahr). Einzelne Monate dürfen höher sein, wenn du es im Jahr ausgleichst.[4][5]
Wird ein Minijob beim Elterngeld angerechnet?
Ja, das Einkommen wird berücksichtigt. Den Mindestbetrag (300 Euro Basiselterngeld bzw. 150 Euro ElterngeldPlus) bekommst du unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem; gekürzt wird erst, wenn du über dem Mindestbetrag liegst. Melde den Minijob der Elterngeldstelle.[6][8]