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Geld & Zahlungsvorgänge

Wie lange sind Pfandbons gültig? Das sagt das BGB!

von Joachim Rügg
7 min Lesedauer
Pfandbon aus dem Supermarkt über 16,75 Euro vom 8. Mai 2023, ausgestellt für 67 Einwegflaschen.

Beim Ausräumen einer alten Winterjacke fällt dir ein zerknitterter Zettel entgegen. Ein Pfandbon, ausgestellt im letzten Januar. Lohnt sich der Gang zum Supermarkt noch oder ist das nur noch Altpapier? Die Frage, wie lange sind Pfandbons gültig, ist ein Alltags-Klassiker.

Der zerknitterte Schatz in der Hosentasche

Du stehst an der Supermarktkasse, der Wocheneinkauf ist auf dem Band, und plötzlich findest du ihn: einen monatealten Pfandbon. Die erste Reaktion ist oft Unsicherheit. Gilt der überhaupt noch? Die direkte Antwort ist überraschend verbraucherfreundlich: Ja, mit hoher Wahrscheinlichkeit gilt er noch. Ein Pfandbon ist rechtlich gesehen mehr als nur ein Kassenzettel. Er ist ein Dokument, das dir einen Geldwert bescheinigt. Deshalb unterliegt er, wie andere zivile Ansprüche auch, einer gesetzlichen Verjährungsfrist. Die entscheidende Information ist, dass die regelmäßige Verjährungsfrist gesetzlich drei Jahre beträgt. Diese Frist ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert und kann von einzelnen Händlern nicht ohne Weiteres verkürzt werden. Wenn du also das nächste Mal einen alten Bon findest, ist die Chance groß, dass du ihn noch einlösen kannst. Die Pfandbon Gültigkeit hängt also nicht vom Wohlwollen des Marktes ab, sondern von einer klaren gesetzlichen Regelung, die für dich als Kunde vorteilhaft ist.

Auf einen Blick: Inhalt & TL;DR

Das Wichtigste in Kürze

  • Pfandbon-Gültigkeit: Grundsätzlich drei Jahre lang ab dem Ende des Ausstellungsjahres.
  • Gesetz statt AGB: Kürzere Fristen aufgedruckt sind meist rechtlich unwirksam.
  • Lesbarkeit entscheidend: Ein unleserlicher Bon verliert seinen Wert.
  • Einlösbar in der Kette: Meist in jeder Filiale der ausstellenden Supermarktkette möglich.
  • Verlust bedeutet Anspruchsverlust: Ohne physischen Bon keine Einlösung möglich.

Was ist ein Pfandbon aus rechtlicher Sicht?

Auf den ersten Blick ist es nur ein Stück dünnes Thermopapier mit etwas Druckerschwärze. Doch rechtlich betrachtet ist ein Pfandbon eine sogenannte „kleine Inhaberschuldverschreibung“. Das bedeutet, derjenige, der den Bon besitzt und vorzeigt, hat Anspruch auf die Auszahlung des darauf vermerkten Betrags. Der Supermarkt, der den Bon ausgestellt hat, ist der Schuldner, und du bist als Inhaber des Bons der Gläubiger. Es ist vergleichbar mit einem Gutschein, nur dass du die Gegenleistung – nämlich das Leergut – bereits erbracht hast.

Dieser Status ist der Grund, warum für die Gültigkeit nicht die aufgedruckten Hinweise des Supermarktes, sondern die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des BGB gelten. Der Bon verbrieft einen klaren Auszahlungsanspruch, der nicht einfach verfällt, nur weil einige Wochen oder Monate vergangen sind. Diese Einordnung schützt dich davor, dass dein Geldwert willkürlich entwertet wird. Ob es sich um einen Pfandbon von Kaufland, Rewe oder einer anderen Kette handelt, spielt für diese grundlegende rechtliche Bewertung keine Rolle.

Die gesetzliche Grundlage: Warum genau drei Jahre?

Die Dauer, wie lange ein Pfandbon gültig ist, leitet sich direkt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ab. Maßgeblich ist hier § 195 BGB, der für die meisten alltäglichen Forderungen eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren festlegt.[1] Dein Anspruch auf Auszahlung des Pfandbetrags ist genau eine solche Forderung. Damit ist klar: Der Bon verfällt nicht nach wenigen Wochen. Doch wann beginnt diese Frist zu laufen? Hier hilft § 199 BGB weiter.[2] Die Frist beginnt nicht am Tag der Ausstellung des Bons, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Bon ausgestellt wurde. Das verlängert die tatsächliche Gültigkeit oft erheblich.

Ein konkretes Beispiel macht es deutlich:

  • Du gibst am 15. Februar 2025 Leergut ab und erhältst einen Pfandbon.
  • Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt am 31. Dezember 2025 um 24:00 Uhr.
  • Dein Anspruch verjährt somit erst am 31. Dezember 2028 um 24:00 Uhr.

Dein Bon vom Anfang des Jahres 2025 ist also fast vier Jahre lang gültig. Diese Regelung sorgt für eine einheitliche und verlässliche Handhabung und gibt dir ausreichend Zeit, den Bon einzulösen, selbst wenn du ihn einmal vergessen solltest.

Supermarkt-AGB vs. Gesetz: Was gilt wirklich?

Viele Supermärkte drucken Hinweise auf ihre Pfandbons, wie „Gültig für 3 Monate“ oder „Bitte sofort einlösen“. Solche Aufdrucke sind Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers. Sie sollen Kunden dazu bewegen, den Bon schnell zu nutzen. Rechtlich haltbar sind solche drastischen Verkürzungen der Frist aber in der Regel nicht. Der § 307 BGB schützt Verbraucher vor einer „unangemessenen Benachteiligung“ durch AGB.[3] Eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren auf wenige Wochen oder Monate würde als eine solche Benachteiligung gewertet werden. Das Gesetz steht hier klar über den Geschäftsbedingungen des einzelnen Marktes. Einseitige Fristverkürzungen auf dem Bon sind daher meist unwirksam. Du kannst dich auf die dreijährige Frist berufen, selbst wenn der Bon etwas anderes behauptet. An der Kasse kann das zwar zu Diskussionen führen, weil nicht jede Arbeitskraft geschult ist, aber im Recht bist du trotzdem.

Mein Selbstversuch: Ein 14 Monate alter Pfandbon an der Kasse

Im Portemonnaie meiner selten genutzten Wanderjacke fand ich einen Pfandbon von Norma über 16,75 €. Ausgestellt vor rund 28 Monaten (knapp 2,5 Jahre). Perfekt für einen kleinen Test. Ich ging damit in eine Filiale und legte ihn beim Bezahlen meines Einkaufs vor. Die Kassiererin schaute skeptisch auf das Datum und meinte, er sei zu alt. Ich blieb freundlich und erklärte ruhig, dass Bons laut BGB drei Jahre lang gültig sind. Sie war unsicher, rief aber ohne Diskussion die Filialleitung an. Die Dame kam, warf einen kurzen Blick auf den Bon und sagte: „Ja, das ist korrekt. Bitte verrechnen.“ Der Betrag wurde anstandslos von meiner Rechnung abgezogen. Es hat sich gezeigt: Freundlichkeit und das Wissen um die Rechtslage helfen enorm, auch wenn das Personal an der Kasse nicht immer sofort Bescheid weiß.

Die häufigsten Hürden beim Einlösen alter Pfandbons

Die rechtliche Lage ist eine Sache, die Praxis an der Kasse eine andere. Selbst wenn du im Recht bist, können beim Einlösen alter Bons Schwierigkeiten auftreten. Die häufigsten Probleme sind rein praktischer Natur und haben weniger mit dem Gesetz als mit der Beschaffenheit des Bons oder den internen Abläufen der Supermärkte zu tun. Wenn du diese Fallstricke kennst, kannst du ihnen oft vorbeugen oder im entscheidenden Moment richtig reagieren. Es geht darum, nicht nur sein Recht zu kennen, sondern es auch durchsetzen zu können. Ein unleserlicher Bon ist dabei die größte Herausforderung, aber auch die Frage, in welcher Filiale du deinen Anspruch geltend machen kannst, ist für einen erfolgreichen Umtausch von Bedeutung.

Der verblasste Bon: Wenn die Schrift nicht mehr lesbar ist

Pfandbons werden in der Regel auf Thermopapier gedruckt. Dieses Papier reagiert auf Wärme, und die Schrift kann durch Lichteinstrahlung, Reibung im Portemonnaie oder Wärme mit der Zeit verblassen. Ist der Barcode oder der Betrag nicht mehr zweifelsfrei lesbar oder scannbar, hast du ein Problem. Der Händler ist nur zur Auszahlung verpflichtet, wenn du den Anspruch nachweisen kannst. Ein unleserlicher Bon ist praktisch wertlos, da der Beweis fehlt. Der Supermarkt muss in diesem Fall nicht zahlen, da er nicht überprüfen kann, ob der Bon echt ist und welchen Wert er hat. Ein einfacher Weg, dem vorzubeugen: Wenn du einen Bon über einen größeren Betrag hast und ihn nicht sofort einlösen möchtest, mache direkt ein Foto davon mit deinem Smartphone. Das ist zwar kein offizielles Dokument, kann aber bei späteren Diskussionen als Beleg helfen.

Falscher Markt, falsche Kette: Wo kann ich den Bon einlösen?

Ein Pfandbon von Lidl kann nicht bei Aldi eingelöst werden und umgekehrt. Das ist logisch, denn der Aussteller des Bons ist dein Schuldner. Du kannst deinen Anspruch nur bei dem Unternehmen geltend machen, dem du das Leergut überlassen hast. Doch wie sieht es innerhalb einer Kette aus? Kann ein Bon von Rewe aus Hamburg auch bei Rewe in München eingelöst werden? In den meisten Fällen lautet die Antwort: Ja. Große Ketten wie Lidl, Aldi, Rewe oder Kaufland nutzen zentrale Kassensysteme. Der Barcode auf dem Bon ist im System der gesamten Kette hinterlegt und kann daher in der Regel in jeder Filiale in Deutschland gescannt und verrechnet werden. Eine Ausnahme können einige Franchise-Märkte sein (z. B. bestimmte Edeka- oder Rewe-Märkte, die von selbstständigen Kaufleuten betrieben werden). Dort kann es sein, dass die Bons tatsächlich nur in dem Markt gelten, der sie ausgestellt hat.

Der Filial-Check: Gilt ein Kaufland-Pfandbon in jeder Kaufland-Filiale?

Für einen weiteren Test habe ich einen Pfandbon über 1,25 €, ausgestellt in einer Kaufland-Filiale in meiner Heimatstadt, auf eine Reise mitgenommen. Etwa 200 Kilometer entfernt nutzte ich ihn in einer anderen Kaufland-Filiale beim Einkauf. Das Ergebnis war unspektakulär und genau wie erwartet: Der Bon wurde an der Selbstbedienungskasse ohne die geringste Verzögerung gescannt und der Betrag sofort von der Endsumme abgezogen. Das zeigt, dass die Systeme großer Filialisten deutschlandweit vernetzt sind. Wie lange Lidl Pfandbons gültig sind, ist also dieselbe Frage wie bei anderen Märkten, und auch die Einlösbarkeit in verschiedenen Filialen ist meist unproblematisch.


Achtung: Kulanz ist keine Pflicht

Auch wenn das Gesetz auf deiner Seite ist: Ein Händler ist nicht verpflichtet, einen unleserlichen oder beschädigten Bon anzunehmen. Ebenso wenig muss er einen Bon akzeptieren, wenn der Verdacht besteht, dass dieser manipuliert wurde. Bewahre deine Pfandbons daher immer sorgfältig, trocken und vor Sonnenlicht geschützt auf. Ein freundlicher Umgangston an der Kasse hilft zudem mehr als eine laute Forderung.

Pfandbon vergessen oder verloren – was nun?

Es ist schnell passiert: Man gibt das Leergut ab, bekommt den Bon, steckt ihn in die Tasche und vergisst ihn beim Bezahlen an der Kasse. Oder schlimmer noch, der Bon geht komplett verloren. In diesem Fall sieht es leider schlecht aus. Da es sich um ein Inhaberpapier handelt, gilt: Wer den Bon hat, hat den Anspruch. Wenn du den Bon nicht mehr vorzeigen kannst, hast du keinen Beweis für deine Forderung. Es ist, als hättest du einen Geldschein verloren. Der Supermarkt ist nicht verpflichtet, dir den Betrag zu erstatten, auch wenn du glaubhaft versichern kannst, dass du das Leergut abgegeben hast. Es gibt keine zentrale Datenbank, die deine Pfandrückgabe deiner Person zuordnet. Ohne den physischen Bon gibt es in der Regel kein Geld zurück. Das unterstreicht, wie wichtig es ist, den Zettel bis zum Einlösen gut aufzubewahren.

Zusammengefasst: Dein Leitfaden für vergessene Pfandbons

Die Frage, wie lange Pfandbons gültig sind, lässt sich also klar beantworten. Es ist kein Dschungel aus undurchsichtigen Regeln, sondern eine Angelegenheit, die vom Gesetzgeber verbraucherfreundlich geregelt wurde. Auch wenn im Alltag mal ein Bon in einer Tasche verschwindet, ist der Wert in den meisten Fällen nicht verloren. Die entscheidenden Punkte für den Umgang mit Pfandbons lassen sich gut zusammenfassen.
Hier die wichtigsten Fakten in der Übersicht:

  • Gültigkeit: Ein Pfandbon ist grundsätzlich drei Jahre lang gültig.
  • Fristbeginn: Die Frist startet immer am Ende des Jahres, in dem der Bon ausgestellt wurde.
  • AGB des Händlers: Kürzere Fristen, die auf den Bon gedruckt sind, sind rechtlich meist unwirksam.
  • Lesbarkeit: Der Bon muss lesbar und der Barcode scannbar sein, sonst verliert er seinen Wert.
  • Einlöseort: Du kannst den Bon nur bei der Supermarktkette einlösen, die ihn ausgestellt hat, dort aber meist in jeder Filiale.
  • Verlust: Ein verlorener Pfandbon ist wie verlorenes Bargeld – der Anspruch ist weg.

Mit diesem Wissen kannst du dem nächsten Fund eines alten Pfandbons gelassen entgegensehen. Er ist in der Regel weit mehr als nur ein Stück Papier, sondern ein kleiner, aber gültiger Wertgutschein, der geduldig auf seinen Einsatz wartet.
Quellen

  1. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 195 – Regelmäßige Verjährungsfrist (abgerufen am 17.09.2025)
  2. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 199 – Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist (abgerufen am 17.09.2025)
  3. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 307 – Inhaltskontrolle (abgerufen am 17.09.2025)

FAQs zum Thema Wie lange sind Pfandbons gültig

Muss ich den Pfandbon mit einem Einkauf verrechnen oder kann ich mir den Betrag auch bar auszahlen lassen?

Du bist nicht verpflichtet, etwas zu kaufen, um deinen Pfandbon einzulösen. Da du mit der Rückgabe des Leerguts deine Leistung bereits erbracht hast, hast du einen Anspruch auf die Auszahlung des Geldbetrags. Du kannst also an der Kasse darum bitten, dir den Wert des Bons direkt in bar auszuzahlen.

Was kann ich tun, wenn sich das Personal an der Kasse weigert, meinen alten, aber noch gültigen Pfandbon anzunehmen?

Bleibe zunächst freundlich und verweise auf die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren laut BGB. Oft ist das Personal nur nicht ausreichend geschult. Bitte darum, die Filialleitung hinzuzuziehen. Sollte auch das nicht helfen, kannst du den Kundenservice der Supermarktkette kontaktieren. Als letzte Instanz steht dir der Weg zur Verbraucherzentrale offen, die in solchen Fällen weiterhelfen kann.

Was passiert mit meinem Pfandbon, wenn die Filiale schließt oder die Supermarktkette insolvent geht?

Wenn nur eine einzelne Filiale schließt, kannst du deinen Bon in der Regel problemlos in jeder anderen Filiale derselben Kette einlösen. Meldet jedoch die gesamte Supermarktkette Insolvenz an, wird dein Pfandbon zu einer Forderung gegenüber dem insolventen Unternehmen. In der Praxis ist die Chance, dieses Geld tatsächlich zu bekommen, leider sehr gering, da solche Kleinstforderungen im Insolvenzverfahren meist untergehen.

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