Der Umstieg aufs E-Auto lockt mit vielen Vorteilen. Aber wie sieht es langfristig mit den Kosten aus, gerade bei der Kfz-Steuer für E-Autos? Wir bringen Licht ins Dickicht der Regelungen und zeigen dir, was Sache ist.
INHALT
Dein neuer Stromer und die Frage nach der Steuer
Da steht er nun, dein neues Elektroauto. Frisch poliert, leise summend und bereit für die Straße. Die Freude ist groß, die Technik spannend. Doch irgendwann schleicht sich neben all der Begeisterung auch eine ganz pragmatische Frage ein: Was ist eigentlich mit den laufenden Kosten? Klar, Strom ist (meist) günstiger als Benzin oder Diesel, aber wie sieht es mit der Steuer aus? Man hört ja immer wieder, E-Autos seien steuerfrei. Aber stimmt das so pauschal? Und wenn ja, wie lange? Die Sache mit der Kfz-Steuer für E-Autos ist tatsächlich ein Punkt, bei dem es sich lohnt, genauer hinzuschauen, denn ganz so simpel ist es nicht – auch wenn die gute Nachricht überwiegt.
Der Staat möchte die Elektromobilität fördern, das ist kein Geheimnis. Ein wichtiger Hebel dafür ist die Steuerpolitik. Und ja, als Besitzer eines reinen Elektroautos profitierst du aktuell von einer deutlichen Steuererleichterung. Das Kernstück dieser Förderung ist eine zeitlich begrenzte Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer. Das klingt erstmal super, oder? Ist es auch, aber der Teufel steckt wie so oft im Detail, genauer gesagt im Datum der Erstzulassung deines Fahrzeugs.
Die Steuerbefreiung: Wie lange gilt sie wirklich?
Die Dauer der Steuerbefreiung für dein Elektroauto hängt davon ab, wann es zum ersten Mal zugelassen wurde. Hier gab es über die Jahre Anpassungen. Für Fahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2020 erstmals auf die Straße kamen, gilt eine zehnjährige Steuerbefreiung ab dem Tag der Erstzulassung.[1] Das ist schon eine ordentliche Zeitspanne, in der du dir um die Kfz-Steuer keine Gedanken machen musst.
Wurden oder werden reine E-Autos im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen, gilt ebenfalls diese zehnjährige Befreiung.[2] Hier kommt aber ein wichtiger Punkt ins Spiel: Diese Steuerbefreiung ist generell befristet und läuft, nach aktueller Gesetzeslage, am 31. Dezember 2030 aus.[2] Das bedeutet: Wer sein E-Auto beispielsweise erst Ende 2025 zulässt, kann die vollen zehn Jahre Befreiung nicht mehr ausschöpfen. Die Befreiung endet dann trotzdem Ende 2030. Das solltest du im Hinterkopf behalten, wenn du gerade über einen Kauf nachdenkst.
Was passiert eigentlich, wenn du ein gebrauchtes Elektroauto kaufst? Die gute Nachricht: Die Steuerbefreiung ist fahrzeuggebunden. Das heißt, wenn der Vorbesitzer noch nicht die vollen zehn Jahre (oder eben bis Ende 2030) ausgeschöpft hat, übernimmst du den restlichen Zeitraum der Befreiung.[2] Du profitierst also weiterhin, bis die Frist abgelaufen ist. Das macht auch gebrauchte Stromer attraktiv.
Nach der Befreiung: Wie wird die Kfz-Steuer für E-Autos berechnet?
Irgendwann ist auch die schönste Steuerbefreiung vorbei. Spätestens ab dem 1. Januar 2031, oder eben nach Ablauf der individuellen zehn Jahre, wird auch für dein Elektroauto die Kfz-Steuer fällig. Aber keine Sorge, die Berechnungsgrundlage ist hier eine andere als bei Verbrennern und in der Regel deutlich günstiger. Während bei Benzinern und Dieseln Hubraum und CO₂-Ausstoß die Hauptrollen spielen, zählt bei der Kfz-Steuer für E-Autos nach der Befreiung nur ein Kriterium: das zulässige Gesamtgewicht (zGG) deines Fahrzeugs.[1][2]
Die Berechnung ist dabei gestaffelt und basiert auf einem Satz pro angefangene 200 Kilogramm des zulässigen Gesamtgewichts. Das klingt vielleicht kompliziert, ist es aber eigentlich nicht. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (§ 9 Abs. 2 KraftStG) legt fest, dass für Elektrofahrzeuge nur 50 % des Satzes angesetzt werden, der für andere Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zGG gelten würde.[1] Das ist ein dauerhafter Steuervorteil auch nach Ablauf der Befreiung.
Hier sind die konkreten Sätze, die nach Ablauf der Steuerbefreiung pro angefangene 200 kg zGG fällig werden:
Zulässiges Gesamtgewicht (zGG) des Autos | Jährlicher Steuersatz je angefangene 200 kg zGG |
---|---|
Bis zu 2.000 kg | 5,625 Euro |
2.001 kg – 3.000 kg | 6,01 Euro |
3.001 kg – 3.500 kg | 6,39 Euro |
Quelle: § 9 Abs. 2 KraftStG, Stand 2024[1] | |
Hinweis: Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.[1] |
Nehmen wir mal ein Beispiel zur Veranschaulichung der Kfz-Steuer Berechnung E-Auto: Dein Elektroauto hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.500 kg. Zuerst teilst du das Gewicht durch 200: 2.500 / 200 = 12,5. Da pro *angefangene* 200 kg gerechnet wird, rundest du auf 13 auf. Dieses Auto fällt in die Gewichtsklasse bis 3.000 kg, also gilt der Satz von 6,01 Euro. Du rechnest: 13 x 6,01 Euro = 78,13 Euro. Dieser Betrag wird dann noch auf den nächsten vollen Euro aufgerundet, sodass die jährliche Kfz-Steuer 79 Euro beträgt.[1] Ganz ehrlich, verglichen mit dem, was man oft für einen Diesel oder Benziner zahlt, ist das immer noch sehr überschaubar.
Praktische Handhabung und Vergleich
Wie läuft das Ganze in der Praxis ab? Muss man die Steuerbefreiung extra beantragen? Nein, das geschieht in der Regel automatisch. Bei der Zulassung deines reinen Elektroautos erkennt die Zulassungsstelle den Fahrzeugtyp und leitet die Informationen an das zuständige Hauptzollamt weiter. Dieses verschickt dann einen Steuerbescheid, aus dem die Befreiung (Dauer) oder eben die zu zahlende Steuer hervorgeht. Du musst also erstmal nichts weiter tun. Die Abwicklung ist unkompliziert.
Hier sind ein paar wichtige Punkte zur praktischen Handhabung der Steuerbefreiung und der späteren Kfz-Steuer für E-Autos zusammengefasst:
- Die Steuerbefreiung wird automatisch bei der Zulassung eines reinen E-Autos berücksichtigt, ein separater Antrag ist normalerweise nicht nötig.
- Die Befreiung ist an das Fahrzeug gebunden und geht beim Verkauf auf den neuen Halter über, bis der ursprüngliche Zeitraum (max. 10 Jahre bzw. bis Ende 2030) abgelaufen ist.
- Nach Ablauf der Befreiung erfolgt die Besteuerung automatisch nach dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG).
- Zuständig für die Erhebung der Kfz-Steuer ist das Hauptzollamt, das dir den Steuerbescheid zusendet.
- Achte darauf, dass es sich bei deinem Fahrzeug wirklich um ein reines Elektroauto handelt, da Plug-in-Hybride anders besteuert werden ([Plug-in-Hybrid Steuer]).
- Bei Unklarheiten oder Fragen zum Steuerbescheid ist immer das zuständige Hauptzollamt dein Ansprechpartner.
Um den Vorteil noch deutlicher zu machen, lohnt sich ein Blick auf einen Vergleich. Der ADAC stellt hierzu regelmäßig interessante Gegenüberstellungen bereit.[2] Hier siehst du beispielhaft, wie groß der Unterschied bei der jährlichen Steuerlast sein kann:
Modell (Beispiel) | Kraftstoff | Grundpreis ca. (€) | Kfz-Steuer jährlich (€, Stand 2025, Neuzulassung) |
---|---|---|---|
VW ID.3 Pro (150 kW) | Strom | 36.425 | 0 (während Befreiung) |
VW Golf 1.5 eTSI Life DSG (110 kW) | Super (Mild-Hybrid) | 35.630 | 76 |
VW Golf 2.0 TDI SCR Life DSG (110 kW) | Diesel | 38.780 | 236 |
BMW i4 eDrive 40 (250 kW) | Strom | 60.500 | 0 (während Befreiung) |
BMW 420d Coupé Steptronic (140 kW) | Diesel | 55.700 | 254 |
Dacia Spring Electric 45 (33 kW) | Strom | 16.900 | 0 (während Befreiung) |
Dacia Sandero SCe 65 (49 kW) | Super | 11.800 | 71 |
Quelle: Angepasste Daten basierend auf ADAC-Vergleich[2] |
Diese Tabelle zeigt deutlich: Während der Befreiungsphase ist der Unterschied natürlich am größten (0 Euro vs. teils dreistellige Beträge). Aber auch danach bleibt die Kfz-Steuer für E-Autos in der Regel weit unter der von vergleichbaren Verbrennern. Das ist ein nicht zu unterschätzender Faktor bei der Gesamtkostenbetrachtung über die Haltedauer eines Fahrzeugs. Die [Elektroautos Steuerbefreiung] ist also ein starkes Argument, aber auch die Zeit danach bleibt finanziell attraktiv.
Warum das Ganze? Ein Blick auf die Hintergründe
Man kann sich fragen, warum der Staat bei der Kfz-Steuer für E-Autos so großzügig ist. Der Hauptgrund liegt natürlich im Klimaschutz und der angestrebten Verkehrswende. Elektroautos stoßen lokal keine Emissionen aus und tragen, wenn der Strom aus erneuerbaren Quellen stammt, zu einer besseren Klimabilanz bei. Die Steuererleichterungen sollen einen Anreiz schaffen, auf diese umweltfreundlichere Technologie umzusteigen.
Es ist eine Art Anschubfinanzierung, um die anfänglich oft höheren Anschaffungskosten von Elektrofahrzeugen im Vergleich zu Verbrennern etwas abzufedern.[2] Wenn man bedenkt, dass E-Autos in der Anschaffung meist teurer sind, hilft die Steuerbefreiung über die ersten Jahre, diese Differenz auszugleichen. Es ist ein politisches Instrument, um eine Technologie zu fördern, die als zukunftsweisend gilt. Man muss aber auch sagen, dass solche Förderungen immer wieder auf dem Prüfstand stehen und sich Rahmenbedingungen ändern können. Die aktuelle Regelung mit dem Auslaufen der Befreiung Ende 2030 ist ein Beispiel dafür.
Was bringt die Zukunft für die Kfz-Steuer von E-Autos?
Die aktuelle Regelung zur Kfz-Steuer für E-Autos mit der bis Ende 2030 befristeten Befreiung für Neuzulassungen bis Ende 2025 und der anschließenden, gewichtsbasierten Besteuerung ist erstmal gesetzt. Was danach passiert, ist heute schwer zu sagen. Die Politik wird die Entwicklung der Elektromobilität und die Klimaziele weiter beobachten.
Es ist denkbar, dass die gewichtsbasierte Steuer für E-Autos langfristig bestehen bleibt, da sie ja bereits einen deutlichen Rabatt gegenüber der Verbrenner-Besteuerung darstellt. Es könnte aber auch sein, dass zukünftige Regierungen die Bemessungsgrundlagen anpassen, vielleicht um Anreize für besonders effiziente oder leichtere E-Fahrzeuge zu schaffen. Oder dass die Einnahmen aus der Kfz-Steuer generell neu bewertet werden müssen, wenn der Anteil an E-Autos stark steigt und die Einnahmen aus der Besteuerung von Verbrennern sinken.
Für den Moment kannst du dich aber darauf verlassen: Kaufst du jetzt ein neues E-Auto, profitierst du von der maximal möglichen Steuerbefreiung bis Ende 2030. Und auch danach fährst du steuerlich deutlich günstiger als mit einem vergleichbaren Benziner oder Diesel. Die Kfz-Steuer für E-Autos bleibt also auch auf mittlere Sicht ein klarer Vorteil der Stromer.
Quellen
- Kfz-Steuer für ein Elektroauto in Deutschland | bussgeldkatalog.org (abgerufen am 05.05.2025)
- Kfz-Steuer: Das gilt 2025 bei Elektroautos | adac.de (abgerufen am 05.05.2025)
FAQs zum Thema Kfz-Steuer für E-Autos
Sind auch Brennstoffzellenfahrzeuge (Wasserstoffautos) von der Kfz-Steuer befreit?
Du fragst dich vielleicht, wie es bei Autos aussieht, die mit Wasserstoff betrieben werden, also Brennstoffzellenfahrzeuge? Die gute Nachricht ist: Ja, auch diese Fahrzeuge gelten im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes als Elektrofahrzeuge und profitieren daher von denselben Steuerregeln. Das bedeutet konkret, dass sie ebenfalls für bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit sind, sofern ihre Erstzulassung im Förderzeitraum liegt und die Befreiung nicht über den 31. Dezember 2030 hinausgeht. Nach dieser Phase greift dann auch für sie die vorteilhafte Besteuerung nach dem zulässigen Gesamtgewicht, bei der nur der halbe Satz anfällt. Somit sind sie steuerlich den rein batteriebetriebenen Autos vollständig gleichgestellt, was ihre Attraktivität zusätzlich erhöht.
Wie sieht es mit der Kfz-Steuer für E-Motorräder oder leichte Elektrofahrzeuge aus?
Du überlegst, dir vielleicht ein E-Motorrad oder ein anderes leichtes Elektrofahrzeug zuzulegen? Hier gibt es gute Nachrichten, denn die Besteuerung unterscheidet sich von der für Autos. Viele leichtere Elektrofahrzeuge, wie Kleinkrafträder (z.B. E-Roller bis 45 km/h, Klasse L1e) oder leichte vierrädrige Mobile (Klasse L6e), sind sogar dauerhaft komplett von der Kfz-Steuer befreit. Für zulassungspflichtige E-Motorräder (Klasse L3e) oder schwerere Quads (Klasse L7e) wird die Steuer zwar fällig, aber sie berechnet sich nach anderen Kriterien, oft nach Leistung, und profitiert ebenfalls von einer 50%igen Ermäßigung für den Elektroantrieb. Die Steuerlast ist hier also in der Regel sehr gering oder entfällt sogar vollständig, was diese Fahrzeuge besonders attraktiv macht.
Was passiert mit der Steuerbefreiung, wenn ich mein E-Auto vorübergehend abmelde?
Was passiert eigentlich mit deiner Steuerbefreiung, wenn du dein Elektroauto für eine Weile abmeldest, zum Beispiel über den Winter? Keine Sorge, die Zeit der Befreiung läuft während der Stilllegung nicht einfach weiter. Die zehnjährige Frist (oder die kürzere Frist bis Ende 2030) bezieht sich nämlich auf die Zeit, in der das Fahrzeug tatsächlich zugelassen ist und am Verkehr teilnimmt. Wenn du dein E-Auto also vorübergehend außer Betrieb setzt, pausiert auch der „Zähler“ für die Steuerbefreiung. Sobald du es wieder anmeldest, läuft die verbleibende Zeit der Befreiung weiter, bis sie ausgeschöpft ist oder das Enddatum 31.12.2030 erreicht wird. Du verlierst also keine wertvollen Monate der Steuerersparnis durch eine temporäre Abmeldung deines Stromers.