Ein heftiges Gewitter zieht auf, der Himmel verdunkelt sich, und plötzlich prasselt Hagel auf dein Dach. Du hoffst inständig, dass alles gut geht – doch am nächsten Morgen zeigt sich das Ausmaß: zerbrochene Dachziegel, eine überschwemmte Terrasse, der Keller steht unter Wasser. Solche Situationen sind nicht nur ärgerlich, sondern können auch richtig ins Geld gehen. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du Unwetter-Schäden von der Steuer absetzen kannst und welche Schritte dafür notwendig sind.
INHALT
Der Schock nach dem Sturm – und jetzt?
Stell dir vor, du kommst nach Hause und dein Garten gleicht einem Schlachtfeld. Überall liegen Äste, die Gartenmöbel sind umgekippt, und das Wasser steht knöchelhoch im Blumenbeet. Der erste Impuls: Panik! Doch keine Sorge, jetzt heißt es, einen kühlen Kopf zu bewahren und systematisch vorzugehen. Zuerst solltest du den Schaden begutachten und alles genau dokumentieren. Mach Fotos und Videos von den betroffenen Bereichen, notiere dir Details und sammle alle Belege, die du finden kannst.
Denn genau diese Dokumentation ist später Gold wert – sowohl für die Versicherung als auch für das Finanzamt. Viele wissen gar nicht, dass sie unter Umständen einen Teil der Kosten für die Schadensbeseitigung steuerlich geltend machen können. Das gilt nicht nur für Hausbesitzer, sondern auch für Mieter, wenn beispielsweise der Keller vollgelaufen ist oder Einrichtungsgegenstände beschädigt wurden. Doch Vorsicht: Es gibt einige Fallstricke und Voraussetzungen, die du beachten musst, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt.
Im folgenden Text gehen wir Schritt für Schritt vor und ich versuche, Ordnung in das Chaos zu bringen. Dabei zeige ich dir nicht nur die Möglichkeiten auf, finanzielle Unterstützung zu erhalten, sondern auch die typischen Fehler, die es zu vermeiden gilt. Das Wichtigste ist, dass du aktiv wirst und die Sache selbst in die Hand nimmst, denn am Ende des Tages zählt, was bleibt. Und das können neben den beseitigten Schäden eben auch ein paar Euro mehr auf deinem Konto sein.
Versicherung und Finanzamt – ein starkes Team?
Nach einem Unwetter ist die Versicherung oft der erste Ansprechpartner. Doch was, wenn die Versicherung nicht alle Kosten übernimmt oder du gar keine Elementarschadenversicherung hast? Dann kommt das Finanzamt ins Spiel. Denn in vielen Fällen kannst du Unwetter-Schäden von der Steuer absetzen. Das gilt vor allem dann, wenn es sich um sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ handelt. Aber was bedeutet das genau?
Eine außergewöhnliche Belastung liegt vor, wenn dir zwangsläufig größere Aufwendungen entstehen als der überwiegenden Mehrheit der Steuerzahler.[1] Das ist bei Unwetterschäden oft der Fall, denn sie treffen dich unvorhergesehen und in der Regel mit voller Wucht. Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Nicht alles, was du im Zuge der Schadensbeseitigung ausgibst, wird vom Finanzamt anerkannt. Luxussanierungen oder die Neugestaltung des Gartens fallen beispielsweise nicht darunter.
Zudem spielt es eine Rolle, ob du eine Versicherung hast und ob diese für den Schaden aufkommt. Denn das Finanzamt berücksichtigt nur die Kosten, die du tatsächlich selbst tragen musst. Erhältst du eine Versicherungsleistung, wird diese von den abzugsfähigen Kosten abgezogen. Es lohnt sich also, genau zu prüfen, welche Kosten du selbst trägst und welche Belege du dafür hast. Nur so kannst du sicherstellen, dass du am Ende nicht auf einem Teil der Kosten sitzen bleibst.
Schritt für Schritt: So gehst du bei Unwetter-Schäden vor, wenn du sie von der Steuer absetzen möchtest
Wenn das Unwetter gewütet hat und du den ersten Schock verdaut hast, geht es an die Arbeit. Der erste Schritt ist immer die Schadensdokumentation. Das ist nicht nur für die Versicherung wichtig, sondern auch für das Finanzamt, falls du die Unwetter-Schäden von der Steuer absetzen möchtest. Aber wie dokumentierst du richtig? Ganz einfach: Mach Fotos und Videos aus verschiedenen Perspektiven, notiere dir Details und bewahre alle Belege auf, die du bekommen kannst.
Im nächsten Schritt meldest du den Schaden deiner Versicherung, sofern du eine entsprechende Police hast. Die Versicherung wird in der Regel einen Gutachter schicken, der den Schaden begutachtet und die Höhe der Versicherungsleistung festlegt. Wichtig ist, dass du alle Unterlagen und Belege sorgfältig aufbewahrst, denn diese können später noch relevant werden – sowohl für die Versicherung als auch für das Finanzamt.
Parallel dazu solltest du dich um die Beseitigung der Schäden kümmern. Beauftrage Handwerker, lass dir Kostenvoranschläge geben und beginne mit den Aufräumarbeiten. Aber Vorsicht: Bevor du größere Reparaturen in Auftrag gibst, solltest du unbedingt Rücksprache mit deiner Versicherung halten. Sonst kann es passieren, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Und auch für das Finanzamt ist es wichtig, dass du die Kosten so gering wie möglich hältst.
Checkliste für die Schadensdokumentation von Unwetter-Schäden, um sie von der Steuer absetzen zu können
Hier eine Übersicht, worauf du achten solltest, um deine Ansprüche nicht zu gefährden:
- Fotografiere den Schaden aus verschiedenen Perspektiven, um einen umfassenden Eindruck zu vermitteln.
- Mache Detailaufnahmen von beschädigten Gegenständen oder Gebäudeteilen.
- Erstelle Videos, die das Ausmaß des Schadens zeigen, zum Beispiel bei Überschwemmungen.
- Notiere dir alle relevanten Details, wie Datum, Uhrzeit und eine Beschreibung des Schadenshergangs.
- Sammle alle Belege, Rechnungen und Kostenvoranschläge, die im Zusammenhang mit dem Schaden stehen.
Welche Kosten, die durch Unwetter-Schäden entstanden sind, kannst du von der Steuer absetzen?
Nicht alle Kosten, die durch einen Unwetterschaden entstehen, sind steuerlich absetzbar. Grundsätzlich gilt: Abzugsfähig sind nur die Kosten, die dir zwangsläufig entstehen und die dazu dienen, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Das bedeutet, dass du beispielsweise die Reparaturkosten für das beschädigte Dach, die Trockenlegung des Kellers oder die Neuanschaffung von zerstörten Möbeln geltend machen kannst.[2]
Aber Vorsicht: Luxussanierungen oder die Neugestaltung des Gartens fallen in der Regel nicht darunter. Auch die Kosten für die Anschaffung von Gegenständen, die nicht unbedingt notwendig sind, werden vom Finanzamt meist nicht anerkannt. Hierzu zählen beispielsweise teure Designermöbel oder ein neuer Pool, wenn der alte durch das Unwetter beschädigt wurde.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Die Kosten müssen dir tatsächlich entstanden sein. Das bedeutet, dass du sie selbst getragen haben musst. Erhältst du eine Versicherungsleistung oder eine andere Entschädigung, wird diese von den abzugsfähigen Kosten abgezogen. Nur den verbleibenden Betrag kannst du in deiner Steuererklärung geltend machen. Achte auch darauf, dass du alle Belege sorgfältig aufbewahrst, denn das Finanzamt verlangt in der Regel Nachweise für die geltend gemachten Kosten.
Die „zumutbare Belastung“ – was ist das?
Auch wenn du alle Voraussetzungen erfüllst und die Unwetter-Schäden von der Steuer absetzen könntest, gibt es noch eine Hürde: die sogenannte „zumutbare Belastung“. Das Finanzamt geht davon aus, dass jeder Steuerzahler einen gewissen Teil seiner außergewöhnlichen Belastungen selbst tragen kann. Erst wenn dieser Betrag überschritten wird, wirken sich die Kosten steuermindernd aus.
Die Höhe der zumutbaren Belastung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder. Je höher dein Einkommen und je weniger Kinder du hast, desto höher ist in der Regel auch die zumutbare Belastung. Das bedeutet, dass du bei einem geringen Einkommen und mehreren Kindern eher die Chance hast, Unwetterschäden steuerlich geltend zu machen, als bei einem hohen Einkommen und ohne Kinder.
Es gibt keine pauschale Aussage darüber, wie hoch die zumutbare Belastung in deinem konkreten Fall ist. Das Finanzamt berechnet sie individuell anhand deiner persönlichen Verhältnisse. Du kannst aber im Internet verschiedene Rechner finden, mit denen du eine grobe Schätzung vornehmen kannst. Wichtig ist, dass du dich nicht entmutigen lässt, wenn die zumutbare Belastung auf den ersten Blick hoch erscheint. Denn oft kommen im Laufe des Jahres noch weitere außergewöhnliche Belastungen hinzu, die du ebenfalls geltend machen kannst.
Einkommensbereich | Keine Kinder | 1-2 Kinder | 3+ Kinder |
---|---|---|---|
Bis 15.340 € | 5 % | 2 % | 1 % |
15.341 € bis 51.130 € | 6 % | 3 % | 1 % |
Über 51.130 € | 7 % | 4 % | 2 % |
Diese Tabelle zeigt beispielhaft, wie sich die zumutbare Belastung in Abhängigkeit von Einkommen und Kinderzahl verändern kann. Beachte, dass dies nur Richtwerte sind und die tatsächliche Berechnung komplexer ist.
Typische Fehler und wie du sie vermeidest
Viele Betroffene machen den Fehler, dass sie nach einem Unwetter zu schnell handeln und wichtige Schritte übersehen. Ein häufiger Fehler ist, dass Schäden nicht ausreichend dokumentiert werden. Ohne Fotos, Videos und detaillierte Beschreibungen wird es schwierig, den Schaden gegenüber der Versicherung oder dem Finanzamt nachzuweisen. Ein weiterer Fehler ist, dass Rechnungen und Belege nicht sorgfältig aufbewahrt werden. Das Finanzamt verlangt in der Regel Nachweise für die geltend gemachten Kosten.
Ein weiterer typischer Fehler ist, dass Betroffene versuchen, „auf eigene Faust“ zu reparieren, ohne vorher Rücksprache mit der Versicherung zu halten. Das kann dazu führen, dass die Versicherung die Kosten nicht übernimmt. Auch beim Absetzen der Unwetter-Schäden von der Steuer gibt es Fallstricke. Viele wissen nicht, dass nur die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands abzugsfähig sind. Wer die Gelegenheit nutzt, um beispielsweise das Bad komplett neu zu gestalten, kann nur die Kosten für die Reparatur der durch das Unwetter verursachten Schäden geltend machen.
Ein weiterer Fehler ist, dass die zumutbare Belastung nicht berücksichtigt wird. Viele gehen davon aus, dass sie alle Kosten in voller Höhe absetzen können. Das ist aber in der Regel nicht der Fall. Erst wenn die zumutbare Belastung überschritten wird, wirken sich die Kosten steuermindernd aus. Um diese Fehler zu vermeiden, ist es wichtig, sich gut zu informieren und im Zweifelsfall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein kann dir dabei helfen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen und keine Fehler zu machen.
Sonderfall: Schäden am Auto
Ein Unwetter kann nicht nur Schäden am Haus oder in der Wohnung verursachen, sondern auch am Auto. Hagelkörner können Dellen hinterlassen, Äste können auf das Auto fallen und Überschwemmungen können den Motor beschädigen. Auch in diesen Fällen stellt sich die Frage, ob und wie du die Kosten steuerlich geltend machen kannst. Grundsätzlich gilt: Schäden am Auto sind in der Regel keine außergewöhnlichen Belastungen.
Das liegt daran, dass das Auto meist nicht als „existenziell notwendig“ angesehen wird. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn du beispielsweise aus beruflichen Gründen zwingend auf dein Auto angewiesen bist und keine andere Möglichkeit hast, zur Arbeit zu kommen, können die Kosten unter Umständen doch abzugsfähig sein. Das ist aber eher die Ausnahme als die Regel.
In den meisten Fällen wirst du auf die Leistungen deiner Kaskoversicherung angewiesen sein. Die Teilkaskoversicherung deckt in der Regel Schäden durch Hagel, Sturm und Überschwemmung ab. Die Vollkaskoversicherung kommt auch für selbstverschuldete Schäden auf. Wichtig ist, dass du den Schaden umgehend deiner Versicherung meldest und alle notwendigen Schritte einleitest. Auch hier gilt: Dokumentiere den Schaden sorgfältig und bewahre alle Belege auf.
Was, wenn die Versicherung den Unwetter-Schaden nicht zahlt?
Nicht immer ist der Fall klar, und manchmal weigert sich die Versicherung, für den Schaden aufzukommen. Das kann verschiedene Gründe haben. Vielleicht hast du grob fahrlässig gehandelt, indem du beispielsweise bei Sturmwarnung die Fenster offen gelassen hast. Oder der Schaden fällt nicht unter die versicherten Risiken. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, zu prüfen, ob du die Unwetter-Schäden von der Steuer absetzen kannst.
Denn auch wenn die Versicherung nicht zahlt, können die Kosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Voraussetzung ist, dass du alles Zumutbare getan hast, um den Schaden zu verhindern oder zu begrenzen. Wenn du beispielsweise bei Sturmwarnung die Fenster offen gelassen hast, wird das Finanzamt die Kosten wahrscheinlich nicht anerkennen. Wenn du aber alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen hast und der Schaden trotzdem entstanden ist, stehen die Chancen gut, dass du zumindest einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen kannst.
Zuletzt aktualisiert am 18. März 2025 um 10:56 . Wir weisen darauf hin, dass sich hier angezeigte Preise inzwischen geändert haben können. Alle Angaben ohne Gewähr.Wichtig ist, dass du den Sachverhalt genau dokumentierst und alle Belege aufbewahrst. Im Zweifelsfall solltest du dich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Diese können dir genau sagen, welche Kosten du geltend machen kannst und wie du dabei vorgehen musst. Auch wenn es ärgerlich ist, dass die Versicherung nicht zahlt, solltest du nicht den Kopf in den Sand stecken. Denn oft gibt es doch noch Möglichkeiten, zumindest einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.
Fazit: Unwetterschäden und Steuern – es lohnt sich!
Unwetterschäden sind ärgerlich und können hohe Kosten verursachen. Doch viele Betroffene wissen nicht, dass sie zumindest einen Teil dieser Kosten steuerlich geltend machen können. Das Absetzen der*Unwetter-Schäden von der Steuer ist zwar mit einigen Hürden verbunden, aber es lohnt sich in vielen Fällen, die Möglichkeiten zu prüfen. Wichtig ist, dass du systematisch vorgehst, alle Schäden sorgfältig dokumentierst und alle Belege aufbewahrst.
Auch wenn die Versicherung einen Teil der Kosten übernimmt, kannst du den Rest oft als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Dabei musst du jedoch die zumutbare Belastung berücksichtigen. Nur wenn deine Kosten diesen Betrag übersteigen, wirken sie sich steuermindernd aus. Trotzdem solltest du nicht vorschnell aufgeben. Denn oft kommen im Laufe des Jahres noch weitere außergewöhnliche Belastungen hinzu, die du ebenfalls geltend machen kannst.
Am Ende ist es immer eine individuelle Entscheidung, ob und wie du Unwetterschäden in deiner Steuererklärung angibst. Wenn du unsicher bist, solltest du dich von einem Experten beraten lassen. Ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein kann dir genau sagen, welche Möglichkeiten du hast und wie du dabei am besten vorgehst. So kannst du sicherstellen, dass du alle Chancen nutzt, um die finanzielle Belastung durch den Unwetterschaden zu minimieren.
Quellen
- derstandard.de – Wann Naturkatastrophen von der Steuer absetzbar sind (abgerufen am 18.03.2025)
- Steuertipps.de – Sturm- und Hagelschaden steuerlich absetzen (abgerufen am 18.03.2025)
- VLH.de – Steuererleichterungen für Opfer der Unwetter- und Hochwasserkatastrophe (abgerufen am 18.03.2025)
FAQs zum Thema Unwetter-Schäden von der Steuer absetzen
Kann ich auch psychologische Hilfe nach einem traumatischen Unwetter steuerlich geltend machen?
Ja, das ist unter Umständen möglich. Wenn du durch ein Unwetter ein Trauma erlitten hast und deshalb psychologische Hilfe in Anspruch nehmen musst, können die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastungen gelten. Wichtig ist, dass du ein ärztliches Attest oder eine Verordnung hast, die die Notwendigkeit der Behandlung bestätigt. Bewahre unbedingt alle Rechnungen und Unterlagen auf. Allerdings musst du auch hier die zumutbare Belastung berücksichtigen. Nur der Teil der Kosten, der diese Grenze überschreitet, ist absetzbar. Ein Gespräch mit deinem Steuerberater kann im Einzelfall aufschlussreich sein und er kann dir helfen, das richtig und vollständig zu dokumentieren.
Gibt es Fristen, die ich beachten muss, wenn ich Unwetterschäden in meiner Steuererklärung angeben möchte?
Absolut! Du kannst die Kosten für die Beseitigung von Unwetterschäden grundsätzlich in dem Jahr geltend machen, in dem sie dir entstanden sind. Das bedeutet, wenn das Unwetter im Jahr 2024 war und du die Rechnungen für die Reparaturen auch in 2024 bezahlt hast, gibst du sie in deiner Steuererklärung für 2024 an. Hast du jedoch erst im Folgejahr, also 2025, Rechnungen bezahlt, sind diese erst in der Steuererklärung für 2025 relevant. Es ist also wichtig, das genau zuzuordnen. Die übliche Abgabefrist für die Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Wenn du einen Steuerberater hast, verlängert sich die Frist meist.
Was ist, wenn ich ehrenamtlich bei der Beseitigung von Unwetter-Schäden in meiner Nachbarschaft helfe – kann ich da auch etwas absetzen?
Das ist eine tolle Sache, wenn du dich so engagierst! Leider kannst du deine eigene Arbeitszeit nicht steuerlich absetzen. Was du aber unter Umständen geltend machen kannst, sind Ausgaben, die dir im Zusammenhang mit deiner ehrenamtlichen Hilfe entstanden sind. Das könnten zum Beispiel Fahrtkosten sein, wenn du mit deinem eigenen Auto zu den Einsatzorten fährst. Oder auch Materialkosten, wenn du beispielsweise Werkzeug oder Schutzkleidung selbst gekauft hast, um bei den Aufräumarbeiten zu helfen. Wichtig ist, dass du Belege für diese Ausgaben hast und dass die Hilfe im Rahmen einer anerkannten Katastrophenhilfe erfolgt. Frage am besten bei deiner Gemeinde nach, ob das der Fall ist, dann bist du auf der sicheren Seite.
Kann ich Spenden für Unwetter-Schäden von der Steuer absetzen und wenn ja, wie?
Ja, Spenden an Organisationen, die Unwetteropfern helfen, kannst du in der Regel als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung angeben. Wichtig ist, dass die Organisation, der du spendest, als gemeinnützig anerkannt ist. Das ist bei den großen Hilfsorganisationen meist der Fall, aber frag im Zweifel lieber noch einmal nach. Für Spenden bis zu einem bestimmten Betrag (oft 300 Euro) reicht dem Finanzamt meist ein vereinfachter Nachweis, zum Beispiel dein Kontoauszug. Bei höheren Beträgen benötigst du eine Spendenbescheinigung, die dir die Organisation ausstellt. Hebe diese gut auf. Durch die Spende reduzierst du dein zu versteuerndes Einkommen und zahlst somit weniger Steuern, das lohnt sich oft.
Was passiert, wenn der Schaden so groß ist, dass ich meinen Beruf vorübergehend nicht ausüben kann, gibt es da Unterstützung?
Das ist eine schwierige Situation. Wenn du aufgrund eines Unwetterschadens an deinem Haus oder deiner Wohnung vorübergehend nicht arbeiten kannst, solltest du dich zunächst an deinen Arbeitgeber wenden. Es gibt Regelungen zum Beispiel, dass du bei persönlichen Unglücksfällen für eine kurze Zeit unter Fortzahlung deines Gehalts freigestellt werden kannst. Dauert die Situation länger an, solltest du prüfen, ob du Anspruch auf staatliche Leistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld hast. Auch hier ist es wichtig, den Schaden und die daraus resultierende Arbeitsunfähigkeit genau zu dokumentieren. Wenn du selbstständig bist, gibt es möglicherweise spezielle Hilfsprogramme für Betriebe, die von Naturkatastrophen betroffen sind. Informiere dich bei deiner zuständigen Kammer oder deinem Berufsverband.