Da stehst du, gerade aus der Arztpraxis raus, Rezept in der Hand, und denkst an nichts Böses. Auf einmal macht dich die Sprechstundenhilfe auf die elektronische Patientenakte, kurz ePA, aufmerksam. „Die legen wir ab 15.01.2025 automatisch für alle an“, sagt sie. „Aber Sie können dem auch widersprechen.“ Dein erster Gedanke? Vielleicht: „Klingt praktisch, alle Daten an einem Ort.“ Doch halt! Bevor du dich für die digitale Sammelwut deiner Gesundheitsdaten entscheidest, gibt es ein paar wichtige Dinge, die du bedenken solltest.
INHALT
ePA: Was steckt wirklich dahinter?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist im Prinzip eine digitale Sammlung deiner Gesundheitsdaten. Befunde, Arztbriefe, Röntgenbilder, Medikamentenpläne, Notfalldaten – alles, was bisher in dicken Papierakten bei verschiedenen Ärzten schlummerte, soll nun zentral gespeichert werden. Eigentlich eine gute Idee, oder? Immerhin kann das den Austausch zwischen Ärzten und Ärztinnen verbessern, Doppeluntersuchungen vermeiden und im Notfall wertvolle Zeit sparen. Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich: Die Sache hat einen Haken. Oder besser gesagt, mehrere.
Einer der Hauptkritikpunkte ist die geplante Einführung als „Opt-Out“-Verfahren. Das bedeutet, dass die ePA ab 2025 automatisch für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet wird.[1] Willst du das nicht, musst du aktiv widersprechen. „Sie entscheiden über die ePA“, heißt es von offizieller Seite.[2] Aber mal ehrlich: Wie viele Leute werden sich die Mühe machen, sich intensiv mit den Vor- und Nachteilen auseinanderzusetzen und dann bewusst zu widersprechen? Die Gefahr ist groß, dass viele aus Bequemlichkeit oder Unwissenheit einfach zustimmen – ohne die Konsequenzen zu kennen.
Datenschutz: Ein Drahtseilakt?
„Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten und schutzwürdigsten Daten überhaupt“, betont die Techniker Krankenkasse.[3] Da stimmst du sicher zu. Schließlich geht es hier um intime Details deines Lebens. Klar, die Daten in der ePA sind verschlüsselt. Aber wie sicher ist das Ganze wirklich? Der Chaos Computer Club (CCC) äußert da erhebliche Zweifel. Bei einer Analyse der ePA fanden Sicherheitsforscher des CCC gravierende Mängel.[4] Sie zeigten, wie sie mit relativ geringem Aufwand Zugriff auf fremde Patientenakten erlangen konnten. Und das, obwohl das Sicherheitskonzept von offizieller Seite als „sicher“ eingestuft wurde. Ein absolutes Unding!
Da stellt sich natürlich die Frage: Willst du wirklich, dass deine sensiblen Gesundheitsdaten in einem System gespeichert werden, das solche Sicherheitslücken aufweist? Stell dir vor, deine Krankengeschichte, Informationen über psychische Probleme oder ansteckende Krankheiten fallen in die falschen Hände. Der Gedanke ist mehr als beunruhigend.
Ein gläserner Patient?
Ein weiterer Punkt, den du nicht unterschätzen solltest, ist die Frage der Kontrolle. Wer hat Zugriff auf deine Daten? Klar, du kannst theoretisch bestimmen, welche Arztpraxis oder welches Krankenhaus Einsicht erhält. Aber was ist mit anderen Stellen? Krankenkassen, Forschungseinrichtungen, private Unternehmen – wer weiß, wer in Zukunft noch alles Zugriff haben will? Und wie leicht wird es wirklich sein, den Zugriff im Einzelfall zu beschränken oder zu verweigern?
Bedenke auch: Selbst wenn du heute bestimmten Nutzungen deiner Daten widersprichst, was ist in fünf, zehn oder zwanzig Jahren? Gesetze können sich ändern, und wer garantiert dir, dass deine Daten nicht doch irgendwann für Zwecke verwendet werden, denen du heute niemals zustimmen würdest? Einmal in der ePA, scheinen die Daten nur schwer wieder wirklich zu löschen zu sein.
Elektronischer Patientenakte widersprechen: So geht’s!
Okay, du hast die Risiken abgewogen und dich entschieden: Du willst der elektronischen Patientenakte widersprechen. Aber wie stellst du das jetzt an? Der Prozess ist gar nicht so kompliziert. Zunächst musst du wissen: Du kannst jederzeit widersprechen, auch wenn die Akte bereits für dich angelegt wurde.[2] In diesem Fall wird deine ePA inklusive aller Inhalte wieder gelöscht.
Um zu widersprechen, wende dich am besten direkt an deine Krankenkasse. Viele Krankenkassen bieten dafür ein spezielles Formular an. Bei der AOK beispielsweise findest du dieses Formular online.[2] Einfach ausfüllen, unterschreiben und abschicken – und schon bist du die ePA wieder los. Alternativ kannst du den Widerspruch auch über die offizielle ePA-App einlegen, falls du diese nutzt. Und falls du gar nicht digital unterwegs sein möchtest: Es gibt auch die Möglichkeit, dich an die sogenannte Ombudsstelle deiner Krankenkasse zu wenden. Diese ist extra dafür da, dich in Sachen ePA zu unterstützen.
Widerspruch ist nicht gleich Widerspruch
Wichtig: Du kannst nicht nur generell der ePA widersprechen, sondern auch einzelnen Punkten. Was heißt das konkret? Nehmen wir an, du findest die Idee einer digitalen Akte gar nicht so schlecht, möchtest aber auf keinen Fall, dass deine medizinischen Abrechnungsdaten dort gespeichert werden. Kein Problem! Du kannst auch nur diesem einzelnen Aspekt widersprechen. Gleiches gilt für Medikationsdaten aus dem E-Rezept oder die Nutzung deiner Daten zu Forschungszwecken.[2] Diese feine Abstufung ist auf jeden Fall ein Pluspunkt.
Was passiert nach dem Widerspruch?
Hast du erfolgreich der elektronischen Patientenakte widersprochen, passiert Folgendes: Deine Krankenkasse löscht die Akte und alle darin enthaltenen Daten, sofern sie bereits angelegt war. Entscheidest du dich später doch noch für eine ePA, legt deine Krankenkasse eine neue Akte für dich an.[2] Beachte aber: Dokumente und Einstellungen aus der alten ePA sind dann nicht mehr verfügbar.[2]
Alternativen zur ePA: Gibt es die überhaupt?
Nachdem du nun weißt, wie du der ePA widersprechen kannst, fragst du dich vielleicht: Gibt es denn auch sinnvolle Alternativen? Schließlich hat die Digitalisierung im Gesundheitswesen ja durchaus ihre Vorteile. Die gibt es, aber sie sind noch nicht so richtig ausgereift. Eine Möglichkeit wäre, dass du deine Gesundheitsdaten selbst verwaltest, zum Beispiel auf einem sicheren USB-Stick oder einer externen Festplatte. So behältst du die volle Kontrolle und kannst selbst entscheiden, wem du welche Daten zur Verfügung stellst.
Eine andere Idee ist die Nutzung von dezentralen Gesundheitsakten, die auf der Blockchain-Technologie basieren. Hier wären deine Daten nicht zentral an einem Ort gespeichert, sondern verteilt auf vielen verschiedenen Servern. Das macht das System weniger anfällig für Hackerangriffe. Allerdings sind solche Lösungen aktuell noch in der Entwicklungsphase und noch nicht breit verfügbar.
Kategorie | ePA (zentral) | Selbstverwaltung (z.B. USB-Stick) | Blockchain-basierte Akte |
Datensicherheit | Potenzielle Sicherheitslücken durch zentrale Speicherung | Hohe Sicherheit bei sorgfältiger Handhabung | Hohe Sicherheit durch dezentrale Struktur |
Kontrolle über Daten | Eingeschränkte Kontrolle, Zugriff durch Dritte möglich | Vollständige Kontrolle beim Patienten | Vollständige Kontrolle beim Patienten |
Verfügbarkeit | Ab 2025 flächendeckend verfügbar | Jederzeit verfügbar, erfordert Eigeninitiative | Derzeit noch in Entwicklung |
Benutzerfreundlichkeit | Einfache Handhabung über App oder Krankenkasse | Erfordert technisches Grundverständnis | Kann komplex in der Anwendung sein |
Interoperabilität | Potenziell guter Datenaustausch zwischen Ärzten | Datenaustausch muss manuell koordiniert werden | Potenziell guter, aber standardisierter Datenaustausch |
Fazit: Deine Entscheidung zählt!
Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits bietet sie Chancen für eine bessere Vernetzung im Gesundheitswesen, andererseits birgt sie erhebliche Risiken für Datenschutz und Datensicherheit. Die Entscheidung, ob du eine ePA nutzen möchtest oder nicht, liegt zwar bei dir, aber durch das Opt-Out-Verfahren wirst du in eine Richtung gedrängt, die du vielleicht gar nicht gehen willst. Wichtig ist, dass du die Tragweite dieser Entscheidung verstehst. Informiere dich gut, wäge die Vor- und Nachteile ab und triff dann eine bewusste Wahl. Und denk dran: Der elektronischen Patientenakte widersprechen ist nicht nur möglich, sondern in vielen Fällen auch absolut sinnvoll. Es geht um deine Daten, deine Gesundheit und deine Privatsphäre – lass dir diese nicht einfach so aus der Hand nehmen!
Quellen
- Lesen, Verbergen, Widersprechen – So können Patienten ihre ePA nutzen (KBV) (abgerufen am 31.12.2024)
- Widerspruch zur elektronischen Patientenakte (ePA) (AOK) (abgerufen am 31.12.2024)
- Die elektronische Patientenakte ab 2025 (Techniker Krankenkasse) (abgerufen am 31.12.2024)
- CCC fordert Ende der ePA-Experimente am lebenden Bürger (CCC) (abgerufen am 31.12.2024)
FAQs zum Thema Elektronischer Patientenakte widersprechen
Kann ich auch nur bestimmten Teilen der elektronischen Patientenakte (ePA) widersprechen, z.B. der Weitergabe meiner Daten an die Forschung?
Ja, absolut! Du musst nicht zwingend der kompletten ePA widersprechen, sondern kannst auch differenzieren. Es ist beispielsweise möglich, nur der Nutzung deiner Daten für Forschungszwecke zu widersprechen, während du die restlichen Funktionen der ePA weiterhin nutzt. In diesem Fall würden deine Daten zwar in der ePA gespeichert und könnten von deinen Ärzten eingesehen werden, aber sie würden nicht für die Forschung verwendet werden. Bedenke allerdings, dass diese spezifische Auswahl ein tiefes Verständnis der verschiedenen Kategorien und deren Bedeutung erfordert. Deine Krankenkasse kann dir hierbei sicherlich unterstützend zur Seite stehen und du kannst deine Auswahl jederzeit anpassen. So behältst du ein hohes Maß an Kontrolle.
Was passiert mit meinen Daten, wenn ich den Arzt wechsle und dieser die ePA nicht unterstützt?
Solltest du zu einem Arzt wechseln, der die elektronische Patientenakte nicht unterstützt, hat das keine direkten Auswirkungen auf die Existenz deiner ePA oder den Widerspruch. Deine Daten bleiben weiterhin in der ePA gespeichert, sofern du nicht widersprochen hast. Der neue Arzt hat dann schlicht keinen Zugriff darauf und kann sie auch nicht bearbeiten. Du kannst ihm aber natürlich benötigte Dokumente auf anderem Wege, etwa auf einem USB-Stick oder auch ausgedruckt, zur Verfügung stellen. Du solltest dich aber informieren, ob und wie dein neuer Arzt mit den Daten umgeht. Denke daran, die Verantwortung über die Verbreitung deiner Daten liegt letztendlich bei dir. Bedenke auch, dass eine fehlende Unterstützung der ePA durch den Arzt nicht unbedingt bedeuten muss, dass er digital schlecht aufgestellt ist.
Gibt es eine Frist, innerhalb derer ich der elektronischen Patientenakte widersprechen muss?
Nein, eine Widerspruchsfrist gibt es nicht. Du kannst der ePA zu jedem Zeitpunkt widersprechen, auch wenn sie bereits für dich angelegt wurde. Ein nachträglicher Widerspruch führt zur Löschung deiner ePA und aller darin gespeicherten Daten. Du kannst aber theoretisch auch Jahre später noch widersprechen, ohne einen Nachteil zu erfahren. Es ist also nie zu spät, sich gegen die ePA zu entscheiden, wenn du Bedenken hast. Allerdings ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren und eine bewusste Entscheidung zu treffen, bevor sensible Daten in der ePA gespeichert werden. Bedenke außerdem: Je länger du die ePA nutzt, desto mehr Daten sammeln sich an und desto schwerwiegender können die Folgen einer Datenpanne sein.
Ich bin Stefan, und meine größte Leidenschaft ist es, Neues auszuprobieren. Ob digitale Gadgets, smarte Haustechnik, den letzten Schrei in Outdoor-Accessoires oder Dinge, auf die ich unterwegs zählen kann – ich liebe es, Lösungen zu finden, die das Leben einfacher und spannender machen. Inspiration hole ich mir oft draußen in der Natur, wo die Berge (und davon gibt es für mich als einzigen Österreicher im Redaktionsteam genug) für den besten Weitblick sorgen. Was ich entdecke und lerne, teile ich auf alltagsfuchs.de – damit gute Ideen nicht nur im Kopf bleiben, sondern auch euren Alltag bereichern.