Arbeitsrecht & Jobwechsel

Arbeiten trotz Krankschreibung: Was wirklich zählt

Die Nase läuft, der Kopf dröhnt, doch der Schreibtisch ruft – oder die Werkbank, das Klassenzimmer, die Baustelle. Die Entscheidung, ob man bei einer Krankschreibung die Arbeit wieder aufnimmt, ist oft ein Dilemma zwischen Pflichtgefühl und Vernunft. Es ist eine Frage, die viele von uns irgendwann beschäftigt und bei der es mehr als nur Schwarz oder Weiß gibt, gerade wenn es um das Thema Arbeiten trotz Krankschreibung geht.

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Disclaimer

Dieser Text bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung oder ärztlichen Rat. Im Zweifel sollten Sie immer nach professionellem Rat fragen.

Der gelbe Schein und die nagende Frage: Muss ich wirklich zu Hause bleiben?

Ich erinnere mich an einen Kollegen, nennen wir ihn Herrn Müller, einen pflichtbewussten Mann Mitte Fünfzig, Meister in einem Handwerksbetrieb. Er kam mit einer schweren Erkältung zur Arbeit, weil ein wichtiger Auftrag fertig werden musste. Er hustete und schniefte was das Zeug hielt, man sah ihm an, dass er sich quälte. Seine Begründung: „Die Jungs brauchen mich, und wer soll’s denn sonst machen?“ Solche Situationen sind keine Seltenheit. Das Thema Arbeiten trotz Krankschreibung begegnet uns in vielen Branchen und löst oft Unsicherheit aus. Man ist krankgeschrieben, fühlt sich aber vielleicht nicht sterbenskrank oder der Druck, sei er nun selbstgemacht oder von außen kommend, ist enorm.

Diese Zwickmühle ist verständlich. Niemand möchte als Drückeberger gelten, Projekte gefährden oder Kollegen im Stich lassen. Doch wo verläuft die Grenze zwischen Verantwortungsbewusstsein und Selbstausbeutung, vielleicht sogar einer Gefährdung der eigenen Gesundheit oder der der anderen? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, aber wir können uns gemeinsam einige Anhaltspunkte erarbeiten, die bei der persönlichen Entscheidung helfen können.

Was bedeutet eine Krankschreibung genau?

Eine Krankschreibung, formal als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bezeichnet, ist zunächst eine ärztliche Feststellung. Der Arzt beurteilt, ob Sie aufgrund einer Krankheit Ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen können oder ob die Ausübung Ihrer Tätigkeit den Gesundheitszustand verschlimmern würde. Es geht also primär um die Unfähigkeit zu arbeiten, nicht nur um das Vorhandensein einer Krankheit an sich. Ein Schnupfen macht einen Bauarbeiter vielleicht arbeitsunfähig, einen Autor im Homeoffice aber nicht zwingend.

Die Bescheinigung dient als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenkasse. Der Arbeitnehmer ist laut § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen und in der Regel ab dem vierten Tag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.[2] Der Arbeitgeber kann diese auch früher verlangen. Die Prognose auf dem Attest ist eine Schätzung; man kann früher gesund werden oder länger krank sein.

Die rechtliche Seite: Was Sie wissen sollten

Viele glauben, eine Krankschreibung sei gleichbedeutend mit einem strikten Arbeitsverbot. Das ist so nicht ganz richtig. Entscheidend ist, ob die Ausübung der Arbeit den Genesungsprozess behindert oder den Zustand verschlechtert. Wenn Sie beispielsweise mit einem verstauchten Fuß krankgeschrieben sind, der Sie an Ihrer Tätigkeit als Auslieferungsfahrer hindert, könnten Sie unter Umständen leichte Bürotätigkeiten ausführen, sofern Ihr Arzt dem zustimmt und Ihr Arbeitgeber eine solche alternative Beschäftigungsmöglichkeit anbietet und Sie sich dazu auch in der Lage fühlen. Eine pauschale Erlaubnis zum Arbeiten gibt es jedoch nicht.

Während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit haben Arbeitnehmer in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, vorausgesetzt das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens vier Wochen und die Arbeitsunfähigkeit ist unverschuldet (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz).[3] Danach springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein (§ 44 SGB V).[1] Ein wichtiger Punkt ist der Versicherungsschutz: Wer trotz Krankschreibung arbeitet und dabei einen Arbeitsunfall erleidet, ist in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, solange die ausgeübte Tätigkeit nicht genesungswidrig war und der Arzt dem nicht explizit widersprochen hat. Im Zweifel sollte dies aber immer vorab geklärt werden.

Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers spielt hier ebenfalls eine Rolle. Er darf nicht verlangen, dass Sie arbeiten, wenn dies Ihre Gesundheit gefährden würde. Er muss sogar einschreiten, wenn er erkennt, dass ein Mitarbeiter seiner Gesundheit schadet.

Die Motive hinter der Entscheidung: Warum man sich zur Arbeit schleppt

Die Gründe, warum Menschen trotz einer Krankschreibung zur Arbeit gehen, sind vielfältig. Oft steht ein starkes Pflichtgefühl im Vordergrund, die Loyalität zum Team oder die Sorge, dass ohne sie etwas Wichtiges liegen bleibt. Ich habe das oft bei kleinen Unternehmen oder in spezialisierten Teams beobachtet, wo jede Arbeitskraft zählt und Ausfälle schwer zu kompensieren sind. Manchmal ist es auch die schlichte Notwendigkeit, ein Projekt abzuschließen, eine Deadline einzuhalten, besonders wenn man selbstständig ist oder in einer verantwortungsvollen Position arbeitet.

Existenzängste können ebenso eine Rolle spielen, die Furcht vor negativen Konsequenzen bis hin zum Arbeitsplatzverlust, auch wenn das rechtlich nicht so einfach ist. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten oder bei befristeten Verträgen kann dieser Druck zunehmen. Und dann gibt es jene, die sich einfach nicht „krank genug“ fühlen für das Bett, denen zu Hause die Decke auf den Kopf fällt oder die durch leichte, angepasste Arbeit eine Form von Normalität und Ablenkung finden, was bei bestimmten Krankheitsbildern sogar förderlich sein kann – aber das ist ein sehr schmaler Grat.

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Finanzielle Aspekte bedenken

Wer länger als sechs Wochen krank ist, erhält Krankengeld von der Krankenkasse. Dieses ist in der Regel niedriger als das normale Gehalt (ca. 70% des Brutto-, aber maximal 90% des Nettoeinkommens). Das kann für manche ein starker Anreiz sein, früher als gesundheitlich ratsam an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Diese finanzielle Überlegung sollte jedoch niemals die Gesundheit übertrumpfen.

Eine ehrliche Bestandsaufnahme: Wann ist es vertretbar – und wann nicht?

Die Entscheidung, trotz Krankschreibung zu arbeiten, erfordert eine sehr ehrliche Selbsteinschätzung und oft auch Rücksprache. Ein leichter Schnupfen ohne Fieber mag bei einem Bürojob, der vielleicht sogar von zu Hause erledigt werden kann, anders zu bewerten sein als bei einer Tätigkeit mit direktem Kundenkontakt oder körperlicher Anstrengung. Eine Erzieherin mit einer ansteckenden Magen-Darm-Grippe sollte keinesfalls arbeiten, ebenso wenig ein Dachdecker mit Schwindelanfällen. Die Art der Erkrankung und die Art der Tätigkeit sind entscheidend.

Ein wichtiger Faktor ist die Ansteckungsgefahr. Wer eine infektiöse Krankheit hat, setzt nicht nur die eigene Genesung aufs Spiel, sondern auch die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen. Das ist nicht nur unkollegial, sondern kann für ein Unternehmen auch wirtschaftliche Folgen haben, wenn sich die halbe Belegschaft ansteckt. Ebenso muss man überlegen, ob die Medikamente, die man einnimmt, die Arbeitsfähigkeit beeinflussen, beispielsweise die Reaktionsfähigkeit beim Bedienen von Maschinen oder im Straßenverkehr.

Gesundheit geht vor: Klare Grenzen ziehen

Es gibt Situationen, in denen Arbeiten trotz Krankschreibung keine Option sein darf. Dazu zählen:

  • Fieberhafte Infekte oder Krankheiten, die den Körper stark schwächen. Hier braucht der Körper Ruhe zur Regeneration.
  • Ansteckende Krankheiten, insbesondere bei Berufen mit viel Menschenkontakt (z.B. Pflege, Verkauf, Bildung). Die Verantwortung gegenüber Dritten wiegt hier schwer.
  • Wenn die Tätigkeit die Genesung nachweislich verzögert oder den Zustand verschlimmert. Ein Gipsbein auf einer Baustelle ist selten eine gute Idee.
  • Wenn ärztlich ausdrücklich von Arbeit abgeraten wurde oder die eingenommenen Medikamente die Arbeitsleistung und Sicherheit beeinträchtigen.
  • Psychische Erkrankungen, bei denen die Arbeitssituation aktuell ein Stressfaktor ist, der die Symptomatik verstärkt. Hier kann eine Auszeit unabdingbar sein.

Wenn die Arbeit der Heilung dient? Ein seltener Fall

In sehr spezifischen Fällen, und immer in enger Absprache mit dem behandelnden Arzt, kann eine leichte, angepasste Tätigkeit Teil eines Genesungsprozesses sein. Manchmal ist das bei langwierigen Erkrankungen oder in der Phase der Wiedereingliederung der Fall. Es kann helfen, Struktur zu geben und soziale Kontakte zu pflegen. Dies ist jedoch die Ausnahme und sollte niemals ohne ärztliche Begleitung und Zustimmung des Arbeitgebers geschehen. Das „Hamburger Modell“, die stufenweise Wiedereingliederung, ist ein etabliertes Verfahren hierfür.

Das Gespräch suchen: Offenheit mit Arzt und Arbeitgeber

Wenn Sie sich trotz Krankschreibung fit genug für bestimmte Tätigkeiten fühlen, ist Transparenz der beste Weg. Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt. Erklären Sie ihm genau, welche Art von Arbeit Sie sich vorstellen könnten und wie Ihre Arbeitsbedingungen aussehen. Er kann am besten beurteilen, ob dies Ihrer Genesung schadet oder nicht. Vielleicht kann er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch auf bestimmte Tätigkeiten einschränken oder Ihnen grünes Licht für eine modifizierte Arbeit geben. Seine Einschätzung ist eine wichtige Grundlage.

Informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber. Schildern Sie Ihre Situation offen: dass Sie krankgeschrieben sind, sich aber für bestimmte, vielleicht leichtere oder weniger umfangreiche Aufgaben einsatzfähig fühlen. Gemeinsam lässt sich oft eine Lösung finden, die sowohl Ihren Gesundheitszustand berücksichtigt als auch den betrieblichen Notwendigkeiten entgegenkommt. Das kann eine vorübergehende Aufgabenveränderung sein, eine Reduzierung der Stundenzahl oder die Möglichkeit, bestimmte Dinge von zu Hause zu erledigen, falls das in Ihrem Beruf möglich ist. Ein offener Dialog schafft Vertrauen und beugt Missverständnissen vor.

Alternativen zum „Ganz oder gar nicht“

Nicht immer muss es die volle Rückkehr oder das komplette Fernbleiben sein. Manchmal gibt es Grauzonen, die genutzt werden können, sofern alle Beteiligten – Sie selbst, Ihr Arzt und Ihr Arbeitgeber – zustimmen. Eine Möglichkeit ist die schon erwähnte stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit, das sogenannte Hamburger Modell. Hier kehren Sie schrittweise an den Arbeitsplatz zurück, beginnend mit wenigen Stunden und langsamer Steigerung. Dies wird ärztlich begleitet und von der Krankenkasse unterstützt.

Auch eine vorübergehende Anpassung des Arbeitsplatzes oder der übertragenen Aufgaben kann eine Lösung sein. Ein Lagerarbeiter mit Rückenproblemen könnte vielleicht zeitweise administrative Aufgaben übernehmen, wenn das betrieblich möglich ist. Eine Verkäuferin, die nicht lange stehen kann, könnte vorübergehend mehr im Backoffice eingesetzt werden. Solche Anpassungen erfordern Flexibilität von beiden Seiten, können aber dazu beitragen, dass Sie trotz gesundheitlicher Einschränkungen am Arbeitsprozess teilhaben, ohne Ihre Genesung zu gefährden. Kreativität und Kompromissbereitschaft sind hier gefragt.

Die langfristige Perspektive: Prävention und Unternehmenskultur

Das Thema Arbeiten trotz Krankschreibung wirft auch ein Schlaglicht auf die vorherrschende Arbeitskultur. In Unternehmen, in denen ein hoher Druck herrscht, Mitarbeiter sich unersetzbar fühlen (oder fühlen sollen) und Krankheit als Schwäche angesehen wird, ist die Bereitschaft, krank zur Arbeit zu kommen, tendenziell höher. Langfristig ist das jedoch für niemanden von Vorteil. Chronische Überlastung und verschleppte Krankheiten führen zu längeren Ausfallzeiten und einer geringeren Produktivität.

Eine gesunde Unternehmenskultur fördert hingegen die Eigenverantwortung für die Gesundheit. Das bedeutet, dass Mitarbeiter sich ohne Angst vor Nachteilen krankmelden können und die Notwendigkeit von Erholungsphasen anerkannt wird. Präventive Maßnahmen, wie ergonomische Arbeitsplätze, Angebote zur Stressbewältigung oder flexible Arbeitszeitmodelle, können ebenfalls dazu beitragen, dass es seltener zu krankheitsbedingten Ausfällen kommt. Hier sind Führungskräfte besonders gefordert, als Vorbilder zu agieren.

Ein persönliches Wort zum Schluss

Die Entscheidung, trotz Krankschreibung zu arbeiten oder eben nicht, ist und bleibt eine sehr persönliche. Es gibt keine Universallösung, die für jeden und jede Situation passt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen geben eine Orientierung, doch letztlich müssen Sie auf Ihren Körper und Ihre Vernunft achten. Es ist ein Balanceakt zwischen dem Wunsch, pflichtbewusst zu sein und der Notwendigkeit, die eigene Gesundheit zu schützen. Meiner Erfahrung nach ist ein ehrlicher Umgang mit sich selbst und den beteiligten Parteien – Arzt und Arbeitgeber – meist der beste Weg.

Manchmal ist es mutiger, zu Hause zu bleiben und sich auszukurieren, als sich krank zur Arbeit zu schleppen. Denn Ihre Gesundheit ist Ihr wichtigstes Kapital. Und ein gesunder, erholter Mitarbeiter ist für jedes Unternehmen langfristig wertvoller als jemand, der sich aus falsch verstandenem Pflichtgefühl überfordert. Wägen Sie also gut ab und treffen Sie eine Entscheidung, die für Sie und Ihre Situation die richtige ist.

Quellen

  1. Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – § 44 Krankengeld (abgerufen am 17.06.2025)
  2. Entgeltfortzahlungsgesetz – § 5 Anzeige- und Nachweispflichten (abgerufen am 17.06.2025)
  3. Entgeltfortzahlungsgesetz – § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (abgerufen am 17.06.2025)

FAQs zum Thema Arbeiten trotz Krankschreibung

Kann ich trotz Krankschreibung von zu Hause aus arbeiten, wenn ich mich dazu in der Lage fühle?

Grundsätzlich ist die Krankschreibung eine ärztliche Feststellung deiner Arbeitsunfähigkeit, unabhängig vom Arbeitsort. Auch wenn du dich vielleicht fit genug für leichte Aufgaben am heimischen Schreibtisch fühlst, solltest du dies unbedingt zuerst mit deinem Arzt besprechen. Er kann am besten beurteilen, ob die Art deiner Erkrankung und die geplante Tätigkeit deiner Genesung schaden könnten, denn auch im Homeoffice kann Arbeit anstrengend sein. Wenn dein Arzt grünes Licht gibt, ist es zudem wichtig, deinen Arbeitgeber zu informieren und eine klare Absprache zu treffen, welche Aufgaben du übernehmen kannst und möchtest. Manchmal ist es tatsächlich eine gute Option, um langsam wieder einzusteigen, aber deine Gesundheit sollte dabei immer an erster Stelle stehen. Letztendlich geht es darum, dass du bald wieder vollständig fit bist und nicht deine Erholung gefährdest.

Muss ich mich offiziell „gesundschreiben“ lassen, wenn ich mich vor Ablauf der Krankschreibung wieder fit fühle?

Nein, eine formelle „Gesundschreibung“ durch deinen Arzt ist in Deutschland nicht üblich oder gesetzlich vorgeschrieben, um vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückzukehren. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt ja nur eine Prognose über die voraussichtliche Dauer deiner Erkrankung an. Wenn du dich also vor dem auf der Bescheinigung genannten Datum wieder vollständig gesund und arbeitsfähig fühlst, darfst du deine Arbeit wieder aufnehmen. Es ist allerdings sehr empfehlenswert und oft auch erwünscht, dass du deinen Arbeitgeber vorab informierst, dass du planst, früher zurückzukommen. Dadurch kann er besser planen und es zeigt außerdem deine Einsatzbereitschaft. Denk aber daran, wirklich ehrlich zu dir selbst zu sein, ob du schon wieder fit genug für die Anforderungen deines Jobs bist, um einen Rückfall zu vermeiden.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber mich drängt, trotz Krankschreibung zu arbeiten?

Das ist natürlich eine schwierige Situation, wenn du dich von deinem Arbeitgeber unter Druck gesetzt fühlst, obwohl du krankgeschrieben bist. Du solltest wissen, dass dein Arbeitgeber dich nicht zwingen darf zu arbeiten, wenn dein Arzt dich arbeitsunfähig geschrieben hat, denn seine Fürsorgepflicht verbietet ihm, deine Gesundheit zu gefährden. Versuche zunächst, das Gespräch zu suchen und deine Situation sowie die ärztliche Einschätzung ruhig und sachlich darzulegen. Manchmal beruht solcher Druck auch auf Missverständnissen oder Sorge um betriebliche Abläufe, die sich vielleicht anders lösen lassen. Sollte der Druck jedoch anhalten oder unangemessen werden, kannst du dich an den Betriebsrat (falls vorhanden) wenden oder dir externen Rat, beispielsweise bei deiner Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, einholen. Deine Gesundheit und dein Recht auf Genesung stehen hier im Vordergrund und sind schützenswert.

Was passiert eigentlich, wenn ich im Urlaub krank werde – zählen die Tage dann trotzdem als Urlaub?

Hier gibt es eine gute Nachricht für dich: Wenn du während deines genehmigten Urlaubs krank wirst und dies unverzüglich deinem Arbeitgeber meldest sowie ein ärztliches Attest vorlegst, gelten diese Krankheitstage nicht als Urlaubstage. Das ist im Bundesurlaubsgesetz (§ 9 Erwerbsunfähigkeit während des Urlaubs) so geregelt. Die Tage, an denen du nachweislich arbeitsunfähig warst, werden deinem Urlaubskonto also wieder gutgeschrieben. Wichtig ist dabei, dass du die gleichen Pflichten wie bei einer normalen Krankschreibung hast: Deinen Arbeitgeber sofort informieren und die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Den „verlorenen“ Urlaub kannst du dann zu einem späteren Zeitpunkt nachholen, natürlich in Absprache mit deinem Arbeitgeber. Du sollst dich ja im Urlaub erholen und nicht krank sein.

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