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Arbeitgeber Zweifel an Krankmeldung: Rechte und Grenzen

Du fühlst dich krank, gehst zum Arzt und lässt dich krankschreiben. Doch was, wenn dein Chef Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit hat? Darf der Arbeitgeber die Krankmeldung einfach so prüfen lassen? Diese Frage beschäftigt viele Arbeitnehmer, die sich unsicher sind, welche Rechte ihr Arbeitgeber in solchen Situationen hat. In diesem Ratgeber erfährst du alles Wichtige zum Thema Krankmeldung und deren Überprüfung – von den rechtlichen Grundlagen bis hin zu konkreten Maßnahmen, die dein Chef ergreifen darf.

Die rechtliche Basis: Wann darf der Arbeitgeber die Krankmeldung prüfen?

Grundsätzlich hat eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) einen hohen Beweiswert. Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber zunächst davon ausgehen muss, dass du tatsächlich arbeitsunfähig bist, wenn du eine Krankschreibung vorlegst. Dennoch gibt es Situationen, in denen der Chef berechtigt ist, Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit zu äußern und eine Überprüfung in die Wege zu leiten.

Folgende Umstände können Anlass für eine Überprüfung sein:

  • Du bist auffällig häufig oder immer nur für kurze Zeit krankgeschrieben
  • Deine Krankmeldungen fallen oft auf Montage oder Freitage
  • Du wirst direkt nach einer Kündigung oder einem abgelehnten Urlaubsantrag krank
  • Die Krankschreibung erfolgt rückwirkend oder für einen sehr langen Zeitraum

Wichtig ist, dass dein Arbeitgeber nicht einfach aus einer Laune heraus deine Krankmeldung anzweifeln darf. Er muss stichhaltige Gründe haben, die seine Zweifel rechtfertigen. Dabei muss er auch immer den Datenschutz und deine Persönlichkeitsrechte beachten.[1]

Darf der Arbeitgeber die Krankmeldung prüfen? Diese Möglichkeiten hat er

Wenn dein Chef Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit hat, stehen ihm verschiedene Wege offen, um die Krankmeldung zu überprüfen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass er nicht einfach bei deinem Arzt anrufen und nach deiner Diagnose fragen darf. Das wäre ein klarer Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht.

Stattdessen kann dein Arbeitgeber folgende Schritte unternehmen:

  • Zunächst wird dein Chef wahrscheinlich das Gespräch mit dir suchen. Er darf dich nach dem Grund deiner Arbeitsunfähigkeit fragen, du bist aber nicht verpflichtet, ihm Details zu deiner Erkrankung mitzuteilen.
  • Normalerweise musst du erst ab dem vierten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Dein Arbeitgeber kann aber verlangen, dass du die AU-Bescheinigung schon ab dem ersten Tag einreichst.
  • Der Arbeitgeber kann bei deiner Krankenkasse beantragen, dass der Medizinische Dienst deine Arbeitsunfähigkeit überprüft. Dieser unabhängige Gutachterdienst wird dann eine Stellungnahme abgeben.[2]

Ganz wichtig für dich

Dein Chef darf keinesfalls einfach bei dir zu Hause vorbeikommen, um dich zu kontrollieren. Das wäre ein massiver Eingriff in deine Privatsphäre.

Wie läuft eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst ab?

Wenn dein Arbeitgeber eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) beantragt, kann das für dich als Arbeitnehmer zunächst beunruhigend sein. Doch keine Sorge – der Ablauf ist klar geregelt und deine Rechte werden dabei geschützt.

Der Prozess sieht in der Regel so aus:

  1. Dein Arbeitgeber stellt einen Antrag bei deiner Krankenkasse.
  2. Die Krankenkasse beauftragt den MD mit der Überprüfung.
  3. Du erhältst eine Einladung zu einer Untersuchung beim MD.
  4. Ein Arzt des MD untersucht dich und gibt eine Einschätzung ab.
  5. Das Ergebnis wird an deine Krankenkasse weitergeleitet.

Wichtig: Du bist verpflichtet, an dieser Untersuchung teilzunehmen. Wenn du ohne triftigen Grund nicht erscheinst, kann das negative Folgen für dich haben – im schlimmsten Fall sogar den Verlust deines Anspruchs auf Entgeltfortzahlung.

Der MD teilt deinem Arbeitgeber übrigens nicht mit, an welcher Krankheit du leidest. Er gibt lediglich eine Einschätzung darüber ab, ob du tatsächlich arbeitsunfähig bist oder nicht.[3]

Deine Rechte als Arbeitnehmer bei der Überprüfung der Krankmeldung

Auch wenn der Arbeitgeber deine Krankmeldung prüfen möchte, hast du als Arbeitnehmer auch bei einer Überprüfung bestimmte Rechte, die du kennen solltest:

  • Recht auf Privatsphäre: Dein Arbeitgeber darf dich nicht zu Hause aufsuchen oder überwachen lassen.
  • Schutz der Gesundheitsdaten: Die genaue Diagnose muss nicht offengelegt werden.
  • Recht auf Entgeltfortzahlung: Solange deine Arbeitsunfähigkeit nicht widerlegt ist, hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung.
  • Kündigungsschutz: Eine Kündigung allein aufgrund von Krankheit ist in der Regel nicht zulässig.

Es ist wichtig, dass du dich deiner Rechte bewusst bist und sie im Zweifelsfall auch durchsetzt. Solltest du das Gefühl haben, dass dein Arbeitgeber deine Rechte missachtet, kannst du dich an den Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Was passiert, wenn die Überprüfung Zweifel bestätigt?

In den meisten Fällen bestätigt eine Überprüfung durch den MD die Arbeitsunfähigkeit. Doch was geschieht, wenn der MD zu dem Schluss kommt, dass du eigentlich arbeitsfähig bist?
Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass der MD nur eine Empfehlung ausspricht. Die endgültige Entscheidung über deine Arbeitsunfähigkeit trifft weiterhin dein behandelnder Arzt.

Allerdings kann eine negative Beurteilung durch den MD folgende Konsequenzen haben:

  • Dein Arbeitgeber könnte die Entgeltfortzahlung einstellen.
  • Es könnte zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen, wie einer Abmahnung.
  • Im Extremfall könnte sogar eine verhaltensbedingte Kündigung drohen.

Bevor es so weit kommt, hast du aber die Möglichkeit, die Einschätzung des MD anzufechten. Du kannst zum Beispiel eine zweite ärztliche Meinung einholen oder Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.

Tipp: Dokumentiere in solchen Fällen alles sorgfältig und hole dir im Zweifel rechtlichen Beistand. Oft lassen sich Konflikte durch offene Kommunikation und gegenseitiges Verständnis lösen, bevor es zu ernsthaften Konsequenzen kommt.

Spiele mit offenen Karten: So vermeidest du Zweifel an deiner Krankmeldung

Um von vornherein Misstrauen und Zweifel an deiner Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden, kannst du einige Dinge beachten:

  1. Informiere deinen Arbeitgeber frühzeitig: Melde dich so früh wie möglich krank, am besten noch vor Arbeitsbeginn.
  2. Sei transparent (im Rahmen deiner Rechte): Gib deinem Chef eine grobe Einschätzung, wie lange du voraussichtlich ausfallen wirst.
  3. Halte dich an Verhaltensregeln: Beachte die ärztlichen Anweisungen und vermeide Aktivitäten, die den Eindruck erwecken könnten, du seist gar nicht krank.
  4. Kommunikation mit deinem Chef: Wenn du längerfristig krank bist, halte den Kontakt zu deinem Arbeitgeber und informiere ihn über den Verlauf.
  5. Dokumentiere alles: Bewahre alle Unterlagen wie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sorgfältig auf.

Wenn du diese Punkte beherzigst, baust du Vertrauen auf und minimierst die Wahrscheinlichkeit, dass dein Arbeitgeber deine Krankmeldung prüfen will.

Wichtiger Hinweis zur Krankmeldung

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungsverfahren (eAU). Das bedeutet, du musst deinem Arbeitgeber keine Papierbescheinigung mehr vorlegen. Die Krankenkasse informiert deinen Arbeitgeber elektronisch über deine Arbeitsunfähigkeit. Trotzdem bist du weiterhin verpflichtet, dich unverzüglich bei deinem Arbeitgeber krank zu melden!

Quellen

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FAQs zum Thema Darf der Arbeitgeber die Krankmeldung prüfen

Wie oft darf der Arbeitgeber eine Krankmeldung prüfen?

Der Arbeitgeber darf eine Überprüfung der Krankmeldung so oft veranlassen, wie er begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung für die Anzahl der Überprüfungen. Allerdings muss der Arbeitgeber für jede Überprüfung einen triftigen Grund haben. Häufige Überprüfungen ohne stichhaltige Begründung können als Schikane ausgelegt werden. In der Praxis sind wiederholte Überprüfungen eher selten, da sie auch für den Arbeitgeber mit Aufwand und Kosten verbunden sind. Es ist ratsam, bei häufigen Überprüfungen das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um die Gründe zu klären.

Welche Konsequenzen drohen, wenn man nicht zur Untersuchung beim Medizinischen Dienst erscheint?

Wenn du ohne triftigen Grund nicht zur angesetzten Untersuchung beim Medizinischen Dienst erscheinst, kann das ernsthafte Folgen haben. Zunächst könnte dein Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung einstellen, da deine Arbeitsunfähigkeit nicht bestätigt wurde. In schwerwiegenden Fällen könnte sogar eine Abmahnung oder im Extremfall eine verhaltensbedingte Kündigung drohen. Die Krankenkasse könnte zudem das Krankengeld verweigern. Es ist wichtig zu beachten, dass du gesetzlich zur Mitwirkung verpflichtet bist. Solltest du aus wichtigen Gründen verhindert sein, musst du dies umgehend mitteilen und nachweisen. Eine Verschiebung des Termins ist in der Regel möglich, wenn du gute Gründe dafür hast.

Kann ich mich weigern, dem Arbeitgeber den Grund für meine Krankschreibung mitzuteilen?

Ja, du kannst dich grundsätzlich weigern, deinem Arbeitgeber den genauen Grund für deine Krankschreibung mitzuteilen. Der Schutz deiner Gesundheitsdaten hat Vorrang vor dem Informationsinteresse des Arbeitgebers. Du bist lediglich verpflichtet, deinem Arbeitgeber die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer mitzuteilen. Die konkrete Diagnose oder Details zu deiner Erkrankung musst du nicht offenlegen. Es kann jedoch in manchen Fällen sinnvoll sein, dem Arbeitgeber zumindest grobe Informationen zu geben, etwa wenn es sich um eine längerfristige Erkrankung handelt. Dies kann zum gegenseitigen Verständnis beitragen und mögliche Zweifel ausräumen und vielleicht verhindern, dass der Arbeitgeber die Krankmeldung prüfen möchte. Die Entscheidung darüber liegt aber bei dir.

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