Die Luft steht, der Bildschirm fühlt sich plötzlich wie eine Wärmelampe an – und selbst das Tippen wirkt anstrengender als sonst. Wenn im Büro oder in der Werkhalle die 30-Grad-Marke fällt, kommt jedes Jahr dieselbe Frage hoch: Gibt es eigentlich „Hitzefrei“? Die kurze Antwort: selten. Aber ganz schutzlos bist du nicht.
Gibt es ein Recht auf Hitzefrei?
Das Wort „Hitzefrei“ klingt nach Schule – im Job funktioniert es anders. In Deutschland gibt es keinen pauschalen Anspruch darauf, wegen hoher Temperaturen einfach früher gehen zu dürfen.[1] Was stattdessen greift, ist die Fürsorgepflicht: Dein Arbeitgeber muss Arbeit so organisieren, dass sie deine Gesundheit nicht unnötig gefährdet. Und genau da wird’s bei Hitze konkret.
Wichtig ist dabei ein nüchterner Gedanke: Es geht nicht darum, ob es „unangenehm“ ist, sondern ob der Arbeitsplatz noch zumutbar und sicher bleibt. Hitze kann Konzentration und Kreislauf belasten – und damit steigen auch Fehlerrisiken. Das ist der Punkt, an dem Arbeitsschutzregeln relevant werden.
Welche Temperaturen sind arbeitsrechtlich relevant?
Die Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, Arbeitsstättenverordnung) und die dazugehörige Arbeitsstättenregel ASR A3.5 (Technische Regeln für Arbeitsstätten – Raumtemperatur). Sie geben keine „Hitzefrei-Garantie“, aber sie definieren Schwellen, ab denen der Betrieb reagieren soll oder reagieren muss.[2][3]
Die drei Temperaturmarken, die du kennen solltest
Ein Detail, das viele unterschätzen: Es geht nicht nur um die Zahl auf dem Thermometer. Luftfeuchte, direkte Sonneneinstrahlung, schwere körperliche Arbeit oder Schutzkleidung können die Belastung deutlich verstärken. Die Regelwerke denken genau in diesen Kombinationen – deshalb kann ein Betrieb bei 29 °C schon handeln müssen, während es bei 31 °C mit guten Maßnahmen noch tragbar sein kann.
Was muss der Arbeitgeber bei Hitze konkret tun?
Sobald es in Richtung 30 °C geht, ist „Augen zu und durch“ keine Option. Die ASR A3.5 nennt typische Maßnahmen – und der Arbeitgeber kann auswählen, was im Betrieb realistisch umsetzbar ist. Wichtig ist: Es muss wirksam sein.[3]
In der Praxis läuft es oft auf eine Mischung hinaus: technische Entlastung (Sonnenschutz, Ventilatoren), organisatorische Anpassungen (Arbeitszeit, Pausen) und – je nach Job – persönliche Schutzmaßnahmen. Entscheidend ist, dass die Belastung wirklich sinkt und nicht nur „nett gemeint“ ist.
Ein Punkt, der dir im Alltag hilft: Wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt, ist er nicht nur „nice to have“. § 87 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) gibt Mitbestimmungsrechte beim Gesundheitsschutz – damit lassen sich klare Regelungen für Hitzetage verbindlicher durchsetzen.[4]
Was kannst du selbst anstoßen, ohne dich mit dem Chef anzulegen?
Du musst nicht warten, bis „von oben“ irgendwas passiert. Gleichzeitig bringt es wenig, wenn Gespräche bei Hitze sofort kippen. Besser funktioniert meistens: konkret, beobachtbar, lösungsorientiert – und mit dem Hinweis, dass es um Arbeitsschutz geht, nicht um Komfort.
Wenn es im Büro kocht – 5 sinnvolle Anstöße für heute
- Temperatur nachvollziehbar machen – nicht „gefühlt“, sondern mit einem Thermometer am Arbeitsplatz und kurzer Notiz, wann die Spitze erreicht ist.
- Sonnenschutz und Lüftung sauber takten – morgens/abends Stoßlüften, tagsüber Verschattung konsequent runter.[3]
- Arbeitszeit schieben – früher anfangen, früher raus, schwere Aufgaben in den Morgen legen (wenn betriebsbedingt möglich).
- Pausen sinnvoll legen – kurze Entwärmungsphasen in kühleren Bereichen sind ausdrücklich als Maßnahme vorgesehen.[3]
- Getränke-Regel klären – bei > 26 °C sollen, bei > 30 °C müssen geeignete Getränke bereitgestellt werden; das steht so in der ASR A3.5.[3]
Du merkst: Das sind keine „Wünsche“, sondern Dinge, die sich auf Regeln stützen. Damit wird ein Gespräch automatisch sachlicher. Und wenn du nicht allein bist, hilft es oft, wenn mehrere Kolleginnen und Kollegen die Beobachtung teilen – ohne Theater, einfach als gemeinsamer Hinweis.
Sonderfall: Draußen arbeiten, Baustelle, Lager, Zustellung
Bei Arbeit im Freien gelten die konkreten Raumtemperatur-Regeln so nicht eins zu eins – aber die Fürsorgepflicht bleibt. Hier zählen andere Belastungsfaktoren besonders stark: direkte Sonne, körperliche Arbeit, fehlender Schatten, Schutzkleidung. Typische Maßnahmen sind dann z. B. Schattenplätze, zusätzliche Pausen, angepasste Arbeitszeiten, ausreichend Trinkwasser und – je nach Tätigkeit – Sonnenschutzmaßnahmen.
Wenn du in so einem Job arbeitest, ist es sinnvoll, das Thema nicht erst bei 35 °C „gefühlt“ zu diskutieren, sondern vorher: Wann wird Arbeit gefährlich, welche Pausenregel, welche Schichten, welche Schutzkleidung? Das sind Fragen, die sich betrieblich planen lassen.
Homeoffice und mobiles Arbeiten: Wer trägt die Verantwortung?
Hier wird’s schnell missverständlich, weil viele „Homeoffice“ als Sammelbegriff nutzen. Das Ministerium (BMAS, Bundesministerium für Arbeit und Soziales) betont: Die Regeln des Arbeitsschutzes gelten grundsätzlich auch zuhause.[5] Gleichzeitig hängt die praktische Umsetzung davon ab, wie die Arbeit vereinbart ist.
Bei einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz (also vertraglich definiert, mit Ausstattung) ist die Arbeitgeberverantwortung greifbarer – das wird auch in BAuA-Unterlagen so beschrieben.[6] Bei mobiler Arbeit (Laptop irgendwo) ist Kontrolle schwieriger. Dann wird im Alltag oft über Checklisten, Unterweisungen und realistische Standards gearbeitet – und du hast mehr Freiheit, dir einen kühleren Ort zu suchen. Das kann ein echter Vorteil sein, wenn die Wohnung unterm Dach steht und der Tag im Videocall-Marathon endet.
Und wenn es richtig kippt: Darfst du einfach gehen?
So verlockend das klingt: Eigenmächtig den Arbeitsplatz verlassen ist arbeitsrechtlich riskant. Selbst wenn ein Raum ohne Schutzmaßnahmen nicht mehr geeignet ist, muss das zuerst sauber adressiert werden: Vorgesetzte informieren, dokumentieren, Lösung verlangen. Wenn akute Gesundheitsgefahr im Raum steht (Kreislaufprobleme, Schwindel, Symptome), ist das etwas anderes – dann geht Gesundheit vor, und medizinische Abklärung ist wichtiger als jede Diskussion.
Praktisch: Wenn du merkst, dass du bei Hitze regelmäßig Kreislaufprobleme bekommst, lohnt es sich, das nicht „wegzuschieben“. Gerade bei Vorerkrankungen oder Schwangerschaft braucht es häufig individuellere Schutzmaßnahmen. Das ist keine Extrawurst, sondern Teil des Gesundheitsschutzes.
Warum dieses Thema bleibt
Hitze ist längst kein seltener Ausreißer mehr. Beim Umweltbundesamt findest du eine langfristige Darstellung der „heißen Tage“ (Tage mit Maximum über 30 °C) bis 2025 – mit klar erkennbarem Trend nach oben.[7] Für Betriebe heißt das: Hitzeschutz ist nicht nur eine „Sommer-Laune“, sondern etwas, das man strukturiert regeln sollte – am besten, bevor der nächste Rekordtag kommt.
Zum Schluss: Was du dir merken kannst
Hitzefrei ist kein Automatismus – aber Hitze am Arbeitsplatz ist auch kein Privatproblem der Beschäftigten. Ab bestimmten Temperaturen muss der Betrieb reagieren, und du kannst das Thema sauber anstoßen, ohne dich zu verbrennen: mit messbaren Fakten, konkreten Maßnahmen und der richtigen Anlaufstelle (Betriebsrat, Arbeitsschutz, Vorgesetzte).
Quellen
- LTO: Hitze am Arbeitsplatz – welche Regeln gelten? (abgerufen am 28.12.2025)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Anhang Nr. 3.5 Raumtemperatur (abgerufen am 28.12.2025)
- BAuA: ASR A3.5 Raumtemperatur (PDF) (abgerufen am 28.12.2025)
- BetrVG § 87 Mitbestimmungsrechte (Gesundheitsschutz u. a.) (abgerufen am 28.12.2025)
- BMAS: Homeoffice – Arbeitsschutz und Verantwortlichkeiten (abgerufen am 28.12.2025)
- BAuA: Telearbeit, Homeoffice und mobiles Arbeiten (PDF) (abgerufen am 28.12.2025)
- Umweltbundesamt: Anzahl der Tage mit Tmax > 30 °C (Zeitreihe bis 2025) (abgerufen am 28.12.2025)
FAQs zum Thema Hitzefrei auf der Arbeit
Ab wie viel Grad gibt es Hitzefrei am Arbeitsplatz?
Einen festen Wert, ab dem automatisch „Hitzefrei“ gilt, gibt es nicht. Entscheidend ist die Pflicht des Arbeitgebers, Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die ASR A3.5 nennt Schwellen bei 26 °C, 30 °C und 35 °C – bei 35 °C ist ein Raum ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen nicht mehr als geeigneter Arbeitsraum einzustufen.[3]
Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber trotz Hitze nichts unternimmt?
Dokumentiere messbar (Temperatur, Zeitpunkt, Auswirkungen) und sprich das Thema sachlich an – am besten mit konkreten Maßnahmenvorschlägen. Wenn es einen Betriebsrat gibt, ist das ein guter Hebel, weil Gesundheitsschutz mitbestimmungspflichtig sein kann.[4] Bei akuten Beschwerden hat Gesundheit Priorität; dann ist medizinische Abklärung wichtiger als jede Debatte.
Gilt Arbeitsschutz bei Hitze auch im Homeoffice?
Grundsätzlich ja. Das BMAS weist darauf hin, dass die Regeln und Verantwortlichkeiten des Arbeitsschutzes auch zuhause gelten.[5] Wie das praktisch umgesetzt wird, hängt davon ab, ob es sich um einen fest eingerichteten Telearbeitsplatz handelt oder um mobile Arbeit mit frei gewähltem Arbeitsort.