Home » Haushalt » Behördengänge & Formalitäten » Briefwahlunterlagen anfordern: Muss ich frankieren?Briefwahlunterlagen anfordern: Muss ich frankieren?4. Februar 2025 von Leni Wehner8 Minute(n) Beitrag teilen Share on Facebook Share on Pinterest Share on Reddit Share on WhatsApp Share on Telegram Email this Page AnzeigeDu stehst vor dem Briefkasten, den Antrag für die Briefwahlunterlagen in der Hand. Plötzlich zögerst du. Auf dem Umschlag steht „Bitte frankieren“. Aber moment mal, war da nicht was? Musst du wirklich eine Briefmarke draufkleben, wenn du deine persönlichen Briefwahlunterlagen anfordern möchtest oder ist das Porto schon bezahlt? INHALT Der Moment der Wahrheit: Frankieren oder nicht?Der Teufel steckt im Detail: Was genau steht auf dem Umschlag?Im Zweifel: Lieber einmal zu viel fragenAlternativ kannst du (in der Regel) deine Briefwahlunterlagen auch Online anfordernWarum das Ganze eigentlich so kompliziert istWas passiert, wenn ich den Antrag zum Briefwahlunterlagen anfordern doch frankiere?Der ultimative Tipp für VergesslicheFazit: Einfach machen und Briefwahlunterlagen anfordern!FAQs zum Thema Briefwahlunterlagen anfordernBis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen?Kann ich Briefwahlunterlagen auch für jemand anderen beantragen?Was passiert, wenn ich meine Briefwahlunterlagen verloren habe?Kann ich meine Briefwahlstimme auch direkt im Wahlamt abgeben?Was mache ich, wenn ich nach dem Anfordern der Briefwahlunterlagen doch im Wahllokal wählen möchte? Der Moment der Wahrheit: Frankieren oder nicht? Du hast gerade deinen Briefwahlantrag ausgefüllt. Super Sache! Jetzt willst du ihn nur noch schnell in den Briefkasten werfen. Doch dann fällt dein Blick auf den Vermerk „Bitte frankieren“. Mist, hast du etwa keine Briefmarke zur Hand? Leg den Antrag bitte nicht frustriert zur Seite, denn jede Stimme zählt! Die gute Nachricht ist nämlich: In den allermeisten Fällen musst du keine Briefmarke auf den Wahlantrag kleben. Warum das so ist? Ganz einfach: Die Gemeinden wollen es dir so einfach wie möglich machen, dein demokratisches Recht wahrzunehmen. Sie übernehmen daher in der Regel die Portokosten für den Rückversand deines Antrags. So sparst du nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Nerven. Der Teufel steckt im Detail: Was genau steht auf dem Umschlag? Obwohl die meisten Gemeinden das Porto für den Antrag der Briefwahlunterlagen, die du anfordern möchtest, übernehmen, gibt es kleine, aber feine Unterschiede in der Kennzeichnung. Hier ein paar Varianten, die dir begegnen könnten: „Antwort“ oder „Gebühr bezahlt Empfänger“: Jackpot! Das bedeutet, die Gemeinde zahlt das Porto. Du musst nichts weiter tun als den Antrag einzuwerfen. „Bitte freimachen, falls Marke zur Hand“: Ein klassischer Fall von „nett wäre es“. Wenn du eine Briefmarke hast, kannst du sie draufkleben. Musst du aber nicht. Die Gemeinde übernimmt die Kosten, falls du keine Marke hast. „Bitte frankieren“: Hier wird’s knifflig. In den meisten Fällen ist auch hier das Porto schon bezahlt. Aber um ganz sicher zu gehen, solltest du kurz bei deiner Gemeinde nachfragen. Siehst du? Es ist gar nicht so kompliziert. Mit ein bisschen Aufmerksamkeit für die Details sparst du dir unnötigen Stress – und vielleicht sogar eine Briefmarke. Im Zweifel: Lieber einmal zu viel fragen Klar, niemand möchte sich blamieren, indem er wegen einer Briefmarke im Rathaus anruft. Aber glaub mir, die Mitarbeiter dort sind es gewohnt. Sie beantworten diese Frage lieber zehnmal, als dass auch nur ein einziger Wahlantrag nicht ankommt. Also, wenn du unsicher bist: Ruf einfach kurz an. Das dauert keine fünf Minuten und erspart dir eine Menge Kopfzerbrechen. Übrigens: Die meisten Gemeinden haben inzwischen auch eine Hotline oder sogar einen Chat-Service für Wahlfragen eingerichtet. Perfekt für alle, die nicht gerne telefonieren. Ein kurzes „Muss ich den Briefwahlantrag frankieren?“ getippt, und schon hast du Gewissheit. Alternativ kannst du (in der Regel) deine Briefwahlunterlagen auch Online anfordern Jetzt kommt der Clou für alle Digital-Fans unter uns: Viele Gemeinden bieten mittlerweile an, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Dabei umgehst du die ganze Frankier-Frage elegant. Du füllst einfach ein Formular auf der Website deiner Gemeinde aus, klickst auf „Absenden“, und schon sind deine Unterlagen auf dem Weg zu dir. Kein Papier, keine Briefmarke, kein Stress. Besonders praktisch: Bei der Online-Beantragung kannst du oft auch gleich deine E-Mail-Adresse oder Handynummer angeben. So wirst du informiert, sobald deine Unterlagen raus sind. Perfekt für alle, die es kaum erwarten können, ihre Stimme abzugeben. Warum das Ganze eigentlich so kompliziert ist Du fragst dich vielleicht, warum das mit der Frankierung nicht einheitlich geregelt ist. Tja, willkommen im Föderalismus! In Deutschland sind die Gemeinden für die Organisation der Wahlen zuständig. Und jede Gemeinde hat ein bisschen Spielraum, wie sie das handhabt. Manche drucken Antwort-Postkarten, andere normale Umschläge. Einige zahlen das Porto komplett, andere bitten freundlich darum, eine Marke zu verwenden – wenn man denn eine hat. Der Grund dafür ist oft ganz pragmatisch: Kosteneinsparung. Wenn auch nur ein Teil der Wähler freiwillig frankiert, spart die Gemeinde Geld. Dieses Geld kann dann für andere wichtige Dinge verwendet werden. Clever, oder? Was passiert, wenn ich den Antrag zum Briefwahlunterlagen anfordern doch frankiere? Du hast aus Versehen doch eine Briefmarke auf den Antrag geklebt, obwohl das Porto schon bezahlt war? Kein Weltuntergang! Natürlich kommt dein Antrag trotzdem an. Die Briefmarke wird dann einfach entwertet und du hast unfreiwillig eine kleine Spende an die Deutsche Post gemacht. Ärgerlich? Vielleicht. Aber hey, sieh es positiv: Du hast die Infrastruktur unterstützt, die dafür sorgt, dass unser demokratischer Prozess reibungslos funktioniert. Der ultimative Tipp für Vergessliche Hier noch ein Geheimtipp für alle, die ständig den Überblick verlieren: Mach dir eine Erinnerung in deinem Handy, sobald du die Wahlbenachrichtigung bekommst. Zum Beispiel: „Briefwahl beantragen!“. Setz das Datum eine Woche vor der Wahl. So hast du genug Zeit, den Antrag zu stellen, egal ob per Post oder online. Und du vermeidest den Stress, in letzter Minute noch irgendwo eine Briefmarke auftreiben zu müssen. Fazit: Einfach machen und Briefwahlunterlagen anfordern! Am Ende des Tages ist es ganz einfach: Lass dich von der Frankier-Frage nicht abschrecken. Ob mit oder ohne Briefmarke, online oder per Post – Hauptsache, du machst mit! Deine Stimme ist wichtig, und die Gemeinden tun alles dafür, dass du sie so einfach wie möglich abgeben kannst. Also, ran an den Briefwahlantrag! Und wenn du das nächste Mal vor dem Briefkasten stehst und kurz zögerst: Denk dran, im Zweifel geht der Antrag auch ohne Marke durch. Demokratie muss ja nicht teuer sein! This is box title FAQs zum Thema Briefwahlunterlagen anfordern Bis wann kann ich Briefwahlunterlagen beantragen? Du kannst Briefwahlunterlagen in der Regel bis spätestens zwei Tage vor der Wahl beantragen. Allerdings solltest du bedenken, dass die Unterlagen rechtzeitig bei dir ankommen und du sie auch wieder zurücksenden musst. Es empfiehlt sich daher, den Antrag möglichst früh zu stellen. Am besten beantragst du die Unterlagen, sobald du deine Wahlbenachrichtigung erhalten hast. So hast du genügend Zeit, dich mit den Kandidaten und Parteien auseinanderzusetzen und deine Stimme in Ruhe abzugeben. Beachte auch, dass in Ausnahmefällen, wie bei plötzlicher Erkrankung, eine Beantragung noch bis 15 Uhr am Wahltag möglich ist. Kann ich Briefwahlunterlagen auch für jemand anderen beantragen? Grundsätzlich kannst du Briefwahlunterlagen nur für dich selbst beantragen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Du darfst für Familienangehörige oder Personen, für die du eine Vollmacht hast, Briefwahlunterlagen abholen. Dafür brauchst du allerdings eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person. Diese Vollmacht muss den Namen des Bevollmächtigten enthalten und vom Wahlberechtigten unterschrieben sein. Beachte aber, dass das Ausfüllen des Stimmzettels und die Versendung der Unterlagen immer durch den Wahlberechtigten selbst erfolgen müssen. Diese Regelung soll das Wahlgeheimnis schützen und Wahlbetrug verhindern. Was passiert, wenn ich meine Briefwahlunterlagen verloren habe? In diesem Fall solltest du umgehend Kontakt mit deinem zuständigen Wahlamt aufnehmen. Erkläre dort die Situation und versichere glaubhaft, dass du die Unterlagen nicht erhalten oder verloren hast. Das Wahlamt kann dann die ursprünglichen Unterlagen für ungültig erklären und dir Ersatzunterlagen ausstellen. Dies ist möglich, solange dein Wahlbrief noch nicht beim Wahlamt eingegangen ist. Allerdings solltest du dich beeilen, da dies nur bis kurz vor der Wahl möglich ist. Um in Zukunft solche Situationen zu vermeiden, bewahre deine Wahlunterlagen immer an einem sicheren, leicht zu merkenden Ort auf. Kann ich meine Briefwahlstimme auch direkt im Wahlamt abgeben? Ja, du kannst deine Briefwahlstimme auch persönlich im Wahlamt abgeben. Das ist eine praktische Option, wenn du es zeitlich nicht schaffst, den Wahlbrief rechtzeitig per Post zu versenden. Viele Wahlämter bieten sogar die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort durchzuführen. Du kannst also die Unterlagen abholen, ausfüllen und gleich wieder abgeben. Das spart nicht nur Porto, sondern gibt dir auch die Sicherheit, dass deine Stimme garantiert rechtzeitig ankommt. Beachte aber die Öffnungszeiten deines Wahlamtes und dass diese Option nur bis zum Freitag vor der Wahl möglich ist. Am Wahltag selbst musst du deinen Wahlbrief in deinem Wahllokal abgeben. Was mache ich, wenn ich nach dem Anfordern der Briefwahlunterlagen doch im Wahllokal wählen möchte? Es kann vorkommen, dass du dich nach Beantragung der Briefwahlunterlagen doch entscheidest, persönlich im Wahllokal zu wählen. In diesem Fall ist es wichtig, dass du am Wahltag deinen Wahlschein und deinen Personalausweis mitbringst. Der Wahlschein, den du mit den Briefwahlunterlagen erhalten hast, berechtigt dich zur Stimmabgabe in jedem Wahllokal deines Wahlkreises. Ohne diesen Wahlschein darfst du jedoch nicht im Wahllokal wählen, da du ja bereits als Briefwähler registriert bist. Vergiss also nicht, den kompletten Satz der Briefwahlunterlagen mitzunehmen und dem Wahlvorstand auszuhändigen. Dieser wird die Unterlagen dann ungültig machen und dir einen normalen Stimmzettel aushändigen. Leni WehnerIch bin Leni, und ich bin quasi schon immer beim Alltagsfuchs dabei. Mode ist total mein Ding, aber eigentlich schreibe ich über alles, was mir vor die Linse kommt und mich begeistert. Manchmal sind das die neuesten Trends, dann wieder praktische Life-Hacks oder einfach Dinge, die ich mit euch teilen möchte. Ihr findet bei mir eine bunte Mischung aus allem, was das Leben so hergibt – immer mit einem persönlichen Touch und hoffentlich der einen oder anderen Inspiration für euch!